…der Beteiligung stiller Gesellschafter nicht vor. Bei von vornherein aussichtslosen Betätigungen ist auch die Berücksichtigung von Anlaufverlusten nicht möglich." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wird die endgültige Veranlagung laut den seinerzeit eingereichten Steuererklärungen mit nachstehender Begründung beantragt: "Zunächst ist festzuhalten, dass wie der VfGH schon…
…würden lediglich die Fortbildungskosten und ein Teil der Stromkosten die Coachingtätigkeit betreffen. Das Betriebsergebnis werde daher wie folgt ermittelt: [Grafik] Aufgrund der Bereinigung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung um die nicht das Coaching betreffende Ausgaben liege keine von vornherein aussichtslose Betätigung, sondern eine Tätigkeit nach …
…besonderer Umstände von vornherein erkennbar aussichtslos und ist daher damit zu rechnen, dass sie vor Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird, liegt insgesamt Liebhaberei vor. Ein Anlaufzeitraum ist ausgeschlossen (§ 2 Abs. 2 LVO). Derartige besondere Umstände können entweder auf Grund der Art der Betätigung (Näheres…
…dass bei Beendigung einer Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes folgendes Fälle zu unterscheiden seien: - von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung (Rz 18) - vorzeitige Beendigung aufgrund eingetretener Unwägbarkeiten oder unvorhergesehener Betätigungsrisken (Rz 19) - vorzeitige Beendigung aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Rz 20) - sonstige vorzeitige Beendigung (Rz 21) Bei einer…
…unterscheiden. von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung (Rz 18): trifft nicht zu vorzeitige Beendigung auf Grund eingetretener Unwägbarkeiten oder (Rz 19) unvorhergesehener Betätigungsrisken: trifft nicht zu vorzeitige Beendigung auf Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Rz 20): trifft nicht zu sonstige vorzeitige Beendigung (Rz 21): trifft zu Die Betätigung…
…zu unterscheiden: von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung, vorzeitige Beendigung auf Grund eingetretener Unwägbarkeiten oder unvorhergesehener Betätigungsrisiken, vorzeitige Beendigung auf Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, sonstige vorzeitige Beendigung. Da es sich hier um eine sonstige vorzeitige Beendigung handeln würde, sei zu beachten: Werde eine Betätigung vor Erzielen eines…
…mehr benutzbar. Es wäre daher zu erwarten gewesen, dass die Berufungswerber die Bewirtschaftung dieses Objektes einstellen und die Liegenschaft zu veräußern versuchen, anstatt weiterhin von vornherein aussichtslose und im Ergebnis sogar schadenverursachende Pachtverträge abzuschließen. (vgl. hiezu Verwaltungsgerichtshof vom 3.7.1996, 92/13/0139, wo…
…der Betätigung einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von € 94.904,00 erzielt. Aus dem Faktum eines Verkaufs allein darf noch nicht der Schluss auf den vom Finanzamt angenommenen "abgeschlossenen Zeitraum" gezogen werden. Das Finanzamt behauptet nicht, dass es sich bei der Vermietung um eine von vornherein aussichtslose…
…im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, welche seitens der beschwerdeführenden Partei nicht beeinsprucht wurde. Diese Berechnung ergibt für das erste Jahr (2021) einen Verlust von 2.765,82 €. Es liegt keine von vornherein aussichtslose Bestätigung vor, sodass die Tätigkeit der beschwerdeführenden GesbR als…
…nach der Fertigstellung eines Prototypen an eine entsprechende Vermarktung denken konnte. Für diese Erfindung habe die Gesellschaft sowohl Bestätigungen über den volkswirtschaftlichen Wert als auch ein Patent erhalten. Die Gewinnerzielungsabsicht sei von vornherein gegeben gewesen, da das fertige Produkt über die Vertriebsfirma vervielfältigt verkauft werden…
…nach der Fertigstellung eines Prototypen an eine entsprechende Vermarktung denken konnte. Für diese Erfindung habe die Gesellschaft sowohl Bestätigungen über den volkswirtschaftlichen Wert als auch ein Patent erhalten. Die Gewinnerzielungsabsicht sei von vornherein gegeben gewesen, da das fertige Produkt über die Vertriebsfirma vervielfältigt verkauft werden…
…zu melden gewesen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2000 bis 2003 vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass diese "echten" Unwägbarkeiten nicht dem betätigungstypischen Risiko entspringen und auch nicht Folge einer von vornherein gegebenen außergewöhnlichen Ungewissheit der Erfolgsaussichten sein dürfen. Sie müssten objektiv unwägbar sein…
…Gewinnerzielung durch eine nach Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen orientierte, rasche Reaktion dokumentiert (VwGH 03.07.1996, 91/13/0139). Ist eine Betätigung aufgrund besonderer Umstände von vornherein erkennbar aussichtslos und ist daher damit zu rechnen, dass sie vor Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird, liegt insgesamt Liebhaberei vor…
…oder üblich. Im vorliegenden Fall kann nicht gesagt werden, dass die Erzielung von positiven Einkünften von vornherein aussichtslos wäre oder dass ein zuverlässiger Schluss auf die mangelnde Ertragsfähigkeit in den folgenden Jahren möglich wäre. 6. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch…
…Ansicht als zu lang bemessenen) Zeitraum von 20 Jahren einen beträchtlichen Gesamtverlust. Eine (weitere) Beobachtung der Betätigung ist daher entbehrlich, da auf Grund der oben eingehend dargelegten Umstände die Erzielung eines positiven Gesamterfolges von Vornherein aussichtslos erscheint. Für eine vorläufige Veranlagung verbleibt daher kein Raum…
…werde so argumentiert, als ob jede nebenberufliche Tätigkeit eine liebhabereiverdächtige Betätigung sei. Besondere Umstände des Einzelfalles wegen derer die Erzielung positiver Einkünfte von vornherein aussichtslos erschienen sei: Solche Umstände habe es nicht gegeben. Zu den in der Bescheidbegründung angestellten Berechnungen sei festzuhalten, dass es sich…
…potente Alleineigentümerin beherrschten GmbH ließen das Engagement, vergleicht man es mit reinen Verlustverwertungsgesellschaften der verschiedensten Art oder mit professionell konzipierten Beteiligungen außerhalb des Land- und forstwirtschaftlichen Sektors, nicht von vornherein aussichtslos erscheinen. Die Geschäftsherrin war und ist in einem sensiblen, typischerweise ertragschwachen Sektor tätig (Weinwirtschaft…
…nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles die Erzielung eines Gesamterfolges in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos erscheint. Keine Beobachtung kann naturgemäß angestellt werden, wenn eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung bereits nach kurzer Zeit wieder beendet wurde. Im gegenständlichen Fall liegen die Ergebnisse…
…zu finden. Als sich herausgestellt habe, dass sämtliche österreichische Bewerbungsgespräche wegen des anhängigen Strafverfahrens von Vornherein aussichtslos gewesen seien, sei er nach London gezogen, das Zentrum der europäischen Finanzindustrie, und habe von dort aus seine internationale Suche fortgesetzt. Doch selbst in der Schweiz, wo es…
…streitggst. Betätigung mangels nennenswerter Einnahmen von vornherein aussichtslos und damit nur zeitlich begrenzt aufrecht zu halten wäre. Auch die für den Zeitraum 2002, 2003 eingereichten Abgabenerklärungen sprechen gegen eine derartige Annahme: So sind die früher bezogenen Haupteinkünfte des Bw. (aus nichtselbständiger Arbeit) von jährlich mehr…