…GmbH). Eine lediglich verspätete Entrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bei zeitgerechter Bekanntgabe ist kein strafbarer Tatbestand. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2006 wäre bis zum Ablauf des 15. Mai 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht…
…Sachbearbeiters in der Steuerberatungskanzlei - in einem Paket etwa Anfang Dezember 2007 übermittelt hat. Wenn er der B-GmbH die Unterlagen nicht übermittelte, konnte diese auch keine Voranmeldung erstellen. Dies ist ein allgemein verständlicher Kausalzusammenhang, welcher auch für den Geschäftsführer der A-GmbH offenkundig gewesen ist…
…Steuerberatungskanzlei - in einem Paket etwa Mitte Jänner 2009 übermittelt hat. Wenn er der B-GmbH die Unterlagen nicht übermittelte, konnte diese auch keine Voranmeldung und keine Information für ihn, ob und welchen Geldbetrag er zur Begleichung der Abgabenschuld der GmbH zur Überweisung bringen sollte, erstellen…
…in der Steuerberatungskanzlei - in einem Paket etwa Mitte Dezember 2010 übermittelt hat. Wenn er der B-GmbH die Unterlagen nicht übermittelte, konnte diese auch keine Voranmeldung und keine Information für ihn, welchen Geldbetrag er zur Begleichung der Abgabenschuld der GmbH zur Überweisung bringen sollte, erstellen…
…der A-GmbH , verspätet Umsatzsteuervoranmeldungen an die Abgabenbehörde übersendet, kommentarlos und ohne weitere Angaben für das Finanzamt, genauso und auf die gleiche Weise wie zeitgerechte Voranmeldungen zu übersenden waren und auch wurden; darin waren (noch nicht entrichtete) Zahllasten und Guthaben ausgewiesen. Nach Ansicht des Berufungssenates…
…Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Eine Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch verspätete Abgabe derselben, ist - anders als vom Spruchsenat vermutet - zur Erfüllung des Tatbildes des § 49…
…welche lediglich zuletzt - offenkundig mangels Honorierung - nicht mehr fertiggestellt werden konnte (April und Mai 2018), zumindest aber in der Registrierkasse erfasst; auch waren, wenngleich verspätet, vorerst Voranmeldungen eingereicht bzw. in einem Fall eine Selbstanzeige erstattet worden. Auch die nicht abgeführten Lohnsteuern ergaben sich, siehe oben…
… 49 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht oder verspätet entrichteten bzw. abgeführten Abgabenbeträge geahndet. Der vom Gesetzgeber für den gegenständlichen Fall daher zur Anwendung gelangende Strafrahmen zur Ausmessung der konkreten Geldstrafe beträgt daher € 1.530,41 + € 2.110…
…der Aussage seiner Steuerberaterin. Zu Punkt I. ist zu bemerken, dass die Erklärungen objektiv verspätet erklärt wurden. Dazu brachte die Steuerberaterin jedoch eine Vielzahl von Fristverlängerungsanträgen ein und war selbst in der Verhandlung noch fest der Meinung, dass sich durch diese Fristverlängerungsanträge eine Kette gebildet…
… 49 Abs. 2 FinStrG: Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. § 51 Abs. 2 FinStrG: Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro geahndet…
…6.2014, 23.11.2016 und 24.8.2017). lm Zuge der Vorerhebungen zeigte sich, dass der Beschuldigte während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer Umsatzsteuervoranmeldungen (verspätet) eingereicht hat und bei der Prüfung zusätzliche Umsätze festgestellt wurden, oder erst im Rahmen der Prüfungen die Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. nur…
…Milderungsgründen der (finanzstrafrechtlichen) Unbescholtenheit, der vollständigen Schadensgutmachung, den (teilweise) erfolgten, allerdings nicht strafbefreiend wirkenden Selbstanzeigen (verspätete Voranmeldungsabgabe für 06-08/2007), dem Erschwerungsgrund der wiederholten Tatbegehung und den (festgestellten) persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten, seien die ausgesprochenen Strafen bzw. der Kostenersatz spruchgemäß festzusetzen gewesen…
…verspätete Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen nicht als strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne des § 29 Abs. 1 FinStrG anzusehen ist. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…2009 verspätete Voranmeldungen eingereicht und auch keine entsprechenden Vorauszahlungen geleistet worden. Da die Verpflichtung zur Abgabe von entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Folgen einer Verletzung dieser Verpflichtung allgemein bekannt seien und der Verdacht bestehen würde, dass die Beschwerdeführerin gewusst habe, dass durch Abgabe unrichtiger bzw. verspätete…
…begangen habe. Begründend wurde darauf hingewiesen, dass für die genannten Monate trotz steuerpflichtiger Umsätze weder (termingerechte) Voranmeldungen eingereicht, noch Vorauszahlungen geleistet worden seien. Für 04 - 07, 11 - 12/2009 und 03 - 04/2010 seien zwar verspätete Voranmeldungen eingereicht, die entsprechenden Zahllasten jedoch nicht gleichzeitig bzw…
…16. Oktober 2006 (07/06: 1.000,00 € bzw. 08/06: 1.500,00 €) kam. Für September 2006 schließlich wurde am 13. Dezember 2006 eine (verspätete) Voranmeldung (Zahllast: 532,37 €) eingereicht; eine umgehende Zahlung (vgl. § 29 Abs. 2 FinStrG) erfolgte jedoch nicht…
…verfahrensgegenständlichen, bereits damals schon fertigen Voranmeldungen im Wege der eingeschalteten Steuerberatungskanzlei eingereicht worden seien. Damit ergebe sich auch, dass bereits im Dezember 2013 und somit noch vor der Verfahrenseinleitung, eine Übermittlung der fraglichen Voranmeldungen versucht worden sei. Die verspätete Voranmeldungsabgabe stellte zwar eine Sorgfaltswidrigkeit dar…
…eingereichten Jahreserklärungen (2010; 2012) bzw. der letztlich doch verspätet abgegebenen Voranmeldungen (2011) und für den Fall der aufgrund des bisherigen steuerlichen Verhaltens für 2013 jedenfalls noch zu erwartenden Erstellung einer Jahresumsatzsteuererklärung noch nicht als ausführungsnahe einzustufender Handlungen iSd § 13 FinStrG (vgl. VwGH 26.7.2005…
…Wirkung ergäbe. Somit [zeige] sich hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Jänner bis November 2008 betragsmäßig folgendes Bild: Meldung vom 16. Februar 2009 für zwölf Monate € 42.368,50, [somit verkürzt pro] Monat € 3.530,70, elf Monate verspätet: € 38.837,70 plus Nachforderung "unbek.…
…dem Tag der Einreichung der Voranmeldung zur Folge hatte, dass dieser Überschuss zur Abdeckung der am 15.11.2011 fälligen Abgabenbeträge noch nicht zur Verfügung stand. Strittig ist in diesem Kontext ausschließlich die Frage, ob der Bf. die verspätete Voranmeldung des Überschusses als ein der…