…unten), als Selbstanzeige im Sinne des FinStrG zu verstehen. Damit wäre aber für den Beschuldigten noch nichts gewonnen, weil § 29 Abs.2 leg.cit. überdies die unverzügliche Offenlegung für die Feststellung der Verkürzungen bedeutsamen Umstände und § 29 Abs.5 leg.cit. eine Täterbenennung fordern, was…
derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2001 am 15. März 2001 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 38.181…
…Buchungsabfrage vom 2. Mai 2005). Für eine strafbefreiende "Selbstanzeige" fehlt es an einem derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG sind bezüglich des Zeitraumes Oktober 2002 Lohnsteuern…
…dass also überhaupt kein Prozessanbringen im Sinne des § 29 FinStrG vorliegt, fehlte jedenfalls die ausreichende Darlegung der Verfehlung, die unverzügliche Offenlegung der für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände, sowie die zwingend geforderte Benennung des W als diejenige Person, für welche Selbstanzeige erstattet werden wollte. …
…Y. vom 17. Mai 2005 meinte der Vertreter der Bw. unter Hinweis auf die unverzügliche Offenlegung schon in Zusammenhang mit der unrichtigen Steuerklasse, dass die beabsichtigte Verböserung dem Vertrauensgrundsatz widerspreche. Weiters meinte der Vertreter der Bw., dass in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der sonstigen Rechtsordnung…
…dem Bf seitens des Prüfers eine Frist von mehr als drei Wochen zur Fertigstellung der Buchhaltung eingeräumt wurde, ist eine unverzügliche Offenlegung der für die Erhebung der Abgaben erforderlichen Umstände nicht erfolgt. Es kann daher schon aus diesem Grund der Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zukommen…
…vor, die Dokumentation der fraglichen Aufwendungen sei jederzeit möglich; er werde unverzüglich Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. Das Finanzamt legte die Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor; eine Nachreichung der geforderten Nachweise ist nicht erfolgt. Der unabhängige Finanzsenat richtete an den Bw. einen von…
…GmbH) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 49 Abs. 5 Satz 1 AlkStG, indem er die erforderliche Alkoholsteueranmeldung nicht unverzüglich einreicht, die ebenfalls gemäß § 49 Abs. 5 Satz 2 AlkStG ebenso unverzüglich erforderliche Entrichtung der Alkoholsteuer unterlässt, begeht gemäß …
… 26 Abs.5 BierStG verankerten Steueranmeldungs-, Selbstberechnungs- und Entrichtungsverpflichtung unter Verletzung der in § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) und § 26 BierStG normierten abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht, bewirkt, dass eine Verkürzung von Biersteuer in Höhe von insgesamt € 10.868,22 erfolgte. Er hat dadurch das Finanzvergehen der…
…erfüllt gewesen wäre. 8.12. Gegen diese Beurteilung des Sachverhaltes ist aber unter Bedachtnahme auf die Zeugenaussage des Außenprüfers G auch zugunsten einer ausreichenden Offenlegung des finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes in den eingereichten Körperschaftsteuererklärungen für 2007 und 2008 immerhin anzumerken, dass der Finanzbeamte offenbar bereits bei…
…a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt…
…Versender) begonnen werden. Unabhängig von der amtswegigen Ermittlungspflicht (§ 115 BAO) hat der Versender aufgrund der Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) abgabenrechtlich bedeutsame Umstände (zB Entstehung der Steuerschuld) unaufgefordert der Abgabenbehörde bekanntzugeben. Bei Verdacht auf Betrugshandlungen oder Finanzvergehen innerhalb der Union besteht eine unverzügliche Anzeigepflicht (zB § 35 Abs…
…Bereiche des Finanzamtes Wien 8/16/17, vorsätzlich durch Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften und zur Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2010 und 2011, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich Einkommensteuer 2010 in Höhe von…
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte die Bw. vor, dass ihr die unverzügliche Entrichtung des Betrages von € 843.886,25 absolut unmöglich sei und den wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens bedeuten würde. Die Bw. könne den Rückstand lediglich in Teilzahlungen abbauen…
…hat die Behörde auf Antrag einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zuzumuten ist, einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu gewähren. Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung stellt die Zahlungsfähigkeit eine wesentliche Voraussetzung dar und ist diese durch eine der Rückstandshöhe angemessene Sofortzahlung…
…Packstücke Felgen [b)] zum zoll- und steuerrechtlichen Verkehr einschreitenden, im EDV-Verfahren e-Zoll die jeweiligen Anmeldungen erstellenden Firma S, S2, fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht unter Außerachtlassung der möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt entgegen § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) und Art. 199 Abs…
…nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie 2. in den Jahren 2010 bis 2013, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, seine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem er entgegen § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm § 12 Abs. 4 UStG 1994 und § 42 Einkommensteuergesetz…
…Grieskirchen Wels I.A.1. 2005 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2003 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 2.600,00 und an Einkommensteuer in Höhe von € 78,31 bewirkt, indem er die Erlöse aus dem…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,-- bestimmt. Bei der Strafbemessung wertete die Finanzstrafbehörde I. Instanz als mildernd die teilweisen - wenngleich nicht exkulpierenden - Selbstanzeigen (der nachträglichen Offenlegungen der tatsächlichen Bemessungsgrundlagen), die geständige Verantwortung, die teilweise Schadensgutmachung und die schwierigen finanziellen Verhältnisse; als…
…ab Mai 2014 bis 2015 vorsätzlich als der für die steuerlichen Angelegenheiten verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. **D1** GmbH unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne des § 96 Abs. 3 EStG 1988 durch Nichtabgabe von Kapitalertragsteueranmeldungen für die Monate | Mai 2014 |…