…Gemäß § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zweck der Zwangsstrafe ist es…
…unter gleichzeitiger Androhung einer Zwangsstrafe in der Höhe von € 100,00 aufgefordert worden, eine nicht vertretbare Leistung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erbringen. Da der Vorhalt nicht beantwortet worden sei, sei die angedrohte Zwangsstrafe zu verhängen gewesen. Dem liegt die Nichterledigung des…
…00 fest. Der an die Bf. gerichtete Vorhalt sei unbeantwortet geblieben und die nicht vertretbare Leistung nicht erbracht worden. Dem liegt die Nichterledigung eines gemeinschaftlichen externen Versandverfahrens (T1) zu Grunde. Die über Aufforderung des Zollamtes vorgelegten Unterlagen wurden nicht als Alternativnachweis gemäß Art. 365 Zollkodex…
…Die Bf. habe weder die geforderte nicht vertretbare Leistung innerhalb der gesetzten Frist erbracht noch einen zwingenden Grund dafür bekannt gegeben. Dem liegt die Nichterledigung eines gemeinschaftlichen externen Versandverfahrens (T1) zu Grunde. Die über Aufforderung des Zollamtes vorgelegten Unterlagen wurden nicht als Alternativnachweis gemäß Art…
…je Einkunftsquelle ist die Einmahnung einer gesetzlichen Pflicht der Partei, nämlich ihrer Offenlegungs- und Erklärungspflicht, welcher die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde über ihre Einkommensteuererklärung gegenübersteht. Es ist sohin von einer unvertretbaren Leistung iSd § 111 Abs. 1 BAO auszugehen, deren Erbringung mit Zwangsstrafe erzwingbar (VwGH vom 16…
…sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit nicht durch Dritte bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Die Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen stellt eine solche unvertretbare Leistung dar (vgl. VwGH 28.10…
…Bestrafung wegen vorsätzlicher Nichteinreichung von Abgabenerklärungen nach § 51 Abs. 1 FinStrG stehen würde: Eine Zwangsstrafe wird ebenfalls aus dem Anlass ausgesprochen, dass ein Steuerpflichtiger die Erfüllung einer unvertretbaren Handlung, nämlich die Einreichung der Abgabenerklärungen, nicht vorgenommen hat, und soll den Pflichtigen in Hinkunft zu einem…
…sich durch eine solche vertreten zu lassen. Die Leistung, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf Grund des zwischen ihnen bestehenden Dienstverhältnisses erbringe, sei eine persönliche und daher grundsätzlich unvertretbare Leistung. Mit dem am 6. März 2006 beim Finanzamt eingegangenen Schreiben beantragte der Berufungswerber die Vorlage…
…wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können." Die Beschwerdeführerin habe durch ihr…
…Auskünfte hinsichtlich der Differenz zwischen dem MIAS-System und der vom Bf. in dessen Umsatzsteuererkärung angegebenen innergemeinschaftlichen Lieferungen nur von diesem selbst erstatten lassen. Es liegt sohin eine unvertretbare Leistung im Sinne des § 111 Abs. 1 BAO vor. Unstrittig wurde die Verhängung der Zwangsstrafe in…
…Oktober 2010, FSRV/0661-L/09) gemäß § 111 BAO abgabenbehördliche Zwangsstrafen iHv. 300,00 € verhängt wurden, damit er die die unvertretbare Leistung der Erklärungsabgabe bis zum 18. April 2008 (2006) bzw. bis zum 6. Februar 2009 (2007) nachhole, und die zusätzliche Verhängung einer Sanktion…
…der wirtschaftlichen Eigentümer kann seine Funktion zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Da die Meldepflicht eine unvertretbare Leistung im Sinne des § 111 BAO darstellt, die nicht durch Dritte erbracht werden kann…
…nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können. Dem Rechtsträger…
…nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können. Dem Rechtsträger…
…nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können. Dem Rechtsträger…
…wenn die Rechtsträgerihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können." Die Bf hat durch ihr Unterlassen…
…nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können. Dem Rechtsträger…
…dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können." Die Bf. habe…
…nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können. Dem Rechtsträger…
…Funktion nur dann erfüllen, wenn die Rechtsträger ihrer Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Die Nichterfüllung der gesetzlichen Meldeverpflichtung, welche jedenfalls eine unvertretbare Leistung durch den Rechtsträger im Sinne des § 111 BAO darstellt, soll daher durch das Beugemittel der Zwangsstrafe herbeigeführt werden können. […]…