…lit. b FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird zur objektiven Tatseite eingewendet, dass es sich bei den drei Rechnungen der Geschäftspartnerin Fa.K. vom 10…
…1 lit. b FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Unstrittig steht zur objektiven Tatseite fest, dass seitens der Fa. G-GmbH durch deren steuerliche Vertretung am 9. Februar 2005 eine elektronische…
…dass sie zu lauten hat: I.a. ***Bf1*** (in Folge: der Beschuldigte) ist schuldig, vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung (§ 21 des Umsatzsteuergesetz 1994) eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend gemacht und dadurch die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. I.b…
…Verpflichtungen zur Abgabe von einer dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend gemacht und somit eine Verkürzung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer für 10/2005 in Höhe von € 24.651,58 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. …
…b FinStrG, begangen dadurch, dass er vorsätzlich durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Juni 2001 Vorsteuern in der Höhe von 214.557,00 S zu Unrecht geltend gemacht und dadurch eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift erwirkt habe, schuldig erkannt und unter Anwendung des § 21 FinStrG…
… 49 Abs. 1 lit. b FinStrG macht sich der Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend macht. Zur tatbestandlichen Erfüllung genügt vorsätzliches Handeln, auch in Bezug auf die zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer. Der Beschuldigte wusste, dass der Verkauf ohne Verrechnung…
…und § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Betracht zu ziehen. Hinsichtlich beider Delikte ist die objektive Tatseite, nämlich ungerechtfertigte Abgabengutschrift zu bewirken, erfüllt. Während hinsichtlich Finanzordnungswidrigkeit gern § 49 FinStrG auf der subjektiven Tatseite zumindest bedingt vorsätzliches Handeln vorausgesetzt wird, tritt bei § 33 Abs. 2…
…b FinStrG für schuldig erkannt, weil sie durch Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung (§ 21 des UStG 1994) für den Monat August 2013 eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift in der Höhe von 26.000 Euro geltend gemacht habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über sie eine Geldstrafe in…
…Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat ergab irgendwelche Anhaltspunkte dahingehend, dass insoweit von den Beschuldigten schuldhaft, durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung, eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift erwirkt worden wäre. Aus der Aktenlage ist vielmehr ersichtlich, dass die Finanzstrafbehörde erster Instanz insoweit, offensichtlich irrtümlich, von einer bescheidmäßigen Festesetzung der…
…am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (lit.a). Ebenso macht sich einer derartigen Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich durch die Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung iSd § 21 UStG 1994 eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend macht. Weiteren behördlichen Erhebungsberichten, so des Lohnsteuerprüfers vom 27. November 2002, ABNr…
…der Geltendmachung der Vorsteuer aus dem oben genannten Geschäftsfall ,eine ungerechtfertigte Geltendmachung einer Abgabengutschrift in Kauf genommen habe und daher auch in der Folge deren Nichtanerkennung und somit die Umsatzsteuernachzahlung 2007 zu verantworten haben. Mit Schreiben vom 1.3.2013 beantragte der Bf die Vorlage…
…richtigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. hinsichtlich der Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften. Diese Tatbestandsvoraussetzungen sind im gegenständlichen Fall nicht erfüllt. Die verfahrensgegenständliche vom Steuerberater verfasste Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2001 langte am 12. Juli 2001 bei der Abgabenbehörde erster Instanz ein und weist eine…
…4 FinStrG werden fahrlässige Abgabenverkürzungen mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt daher bis zu € 15.017,90. Eine Schadensgutmachung hinsichtlich der verkürzten Umsatzsteuern liegt nicht vor (siehe das Abgabenkonto…
…670,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet und weiters infolge Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften für Jänner bis Dezember 2000 in Höhe von € 5.500,16 und für April 2001 in Höhe von € 2.509,90 geltend gemacht; b) als…
§ 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des…
…für den Bezugszeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005 erstellten Lohnzettel übermittelt. Die mit diesem Lohnzettel erfolgte Berechnung der Einkommensteuer hat eine Abgabengutschrift iHv EUR 445,01 ergeben (vgl. Einkommensteuerbescheid/Arbeitnehmerveranlagung 2005 vom 6. April 2006). Nach Erlassung des v.a. Einkommensteuerbescheides hat die…
…werden. Strafbemessung: § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der…
…d FinStrG mit der Geltendmachung der nicht zustehenden Abgabengutschrift bewirkt. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite wurden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des…