…212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf…
…Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid…
…Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 230 Abs. 6 BAO zwar bewirkt, dass Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen, jedoch stellt die Guthabensverwendung durch Umbuchung oder Überrechnung keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 Abs. 6 BAO dar. Aus diesem Grund steht ein unerledigter Antrag…
…verfügen und muss folglich auch ein bis dahin noch unerledigter Antrag auf Aussetzung abgewiesen werden. Damit erfolgte die Abweisung des Antrages zu Recht. Informativ ist noch Folgendes festzustellen: Abs. 5 leg. cit. sieht allerdings auch die Zulässigkeit einer neuerlichen Antragstellung auf Aussetzung der Einhebung vor…
…verfügen und muss folglich auch ein bis dahin noch unerledigter Antrag auf Aussetzung abgewiesen werden. Damit erfolgte die Abweisung des Antrages zu Recht. Informativ ist noch Folgendes festzustellen: Abs. 5 leg. cit. sieht allerdings auch die Zulässigkeit einer neuerlichen Antragstellung auf Aussetzung der Einhebung vor…
…völlig rechtens. Antrag ab Mai 2018 Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge rückwirkend ab Mai 2018 gestellt wurde und für den Zeitraum Mai 2018 bis Juli 2018 ein, ohne nachvollziehbare Begründung, unerledigter Antrag durch die belangte Behörde…
…BGBl I 142/2000 novellierten Fassung maßgeblich (vgl. § 323 Abs. 8 erster Satz BAO). Der Standpunkt des Berufungswerbers, sein noch unerledigter Antrag vom 22. 8. 2003 auf Aussetzung der Einhebung der mit Bescheid vom 8. 8. 2003 vorläufig festgesetzten Einkommensteuer 2001 im Teilbetrag von 611…
…h) § 280 (Inhalt des Erkenntnisses oder des Beschlusses). § 285. (1) Die Säumnisbeschwerde hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörde; b) die Darstellung des Inhaltes des unerledigten Antrages bzw. der Angelegenheit, in der eine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung eines Bescheides besteht; c) die Angaben…
…Spruchpunkt A) und B) sind die Bescheide vom 5.6.2003 bzw. 10.4.2007 aufgehoben. Es liegt wieder ein unerledigter Antrag (3 Anträge) nach Art. 239 ZK und ein zugehöriger unerledigter Antrag (3 Anträge) nach Art. 222 Abs.2 ZK vor. Wien, am 26…
…ist dieser, wenn kein unerledigter Antrag auf Zuerkennung des Grundbetrags (etwa Beih 1 oder Beih 100) vorliegt, als Antrag auf Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag zu verstehen. Das später vorgelegte Formular Beih 1 ist als Ergänzung dieses ursprünglichen Antrags und nicht als eigener Antrag zu verstehen. § 13…
…Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO nur dann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ausgesetzt werden können, wenn ein (unerledigter) Antrag auf Erlass gemäß Art. 239 ZK vorgelegen wäre. Die Berufungsbehörde hat in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung - wie sich durch die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 13…
…im Sinne der vorstehend erwähnten Ziffer 2 nicht vorliegen. Damit ist das Schicksal der vorliegenden Beschwerde bereits entschieden. Denn liegt kein (unerledigter) Antrag auf Erlass gemäß Art. 239 ZK (mehr) vor und werden überdies die Erfolgsaussichten auf Gewährung eines derartigen Erlasses von der Behörde als…
…Beih 1 ist das Formular Beih 3 nicht unterschrieben). Beigefügt war eine Meldebestätigung des Magistrats der Stadt Wien, wonach die Antragstellerin seit dem Jahr 2007 ihren Hauptwohnsitz an der angegeben Anschrift habe; ferner ein Staatsbürgerschaftsnachweis. Angeschlossen war außerdem folgender Fachärztlicher Befundbericht des Sozialpsychiatrischen Ambulatoriums ***[18…
…h) § 280 (Inhalt des Erkenntnisses oder des Beschlusses). § 285. (1) Die Säumnisbeschwerde hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörde; b) die Darstellung des Inhaltes des unerledigten Antrages bzw. der Angelegenheit, in der eine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung eines Bescheides besteht; c) die Angaben…
…dass ein unerledigter Antrag der Kindesmutter vorliegt, über welchen das Finanzamt zu entscheiden hat. Gibt es diesem statt, hat eine Auszahlung sowie eine Mitteilung gem. § 12 FLAG 1967 zu erfolgen. Das Bundesfinanzgericht hatte sich in seinem Erkenntnis zum Antrag der Mutter nicht erstmalig zu äußern…
…Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung gegen den Bescheid vom 19. Jänner 2006 über die Abweisung eines Aussetzungsantrages, der Antrag auf Aussetzung der Einhebung einer Abgabe in Höhe von 88,20 €, sowie der Antrag auf Übertragung der Entscheidungspflicht betreffend noch unerledigter Anträge…
…h) § 280 (Inhalt des Erkenntnisses oder des Beschlusses). § 285. (1) Die Säumnisbeschwerde hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörde; b) die Darstellung des Inhaltes des unerledigten Antrages bzw. der Angelegenheit, in der eine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung eines Bescheides besteht; c) die Angaben…
…Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ihr Antrag vom 27. Dezember 2009 sei lediglich betreffend Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen behandelt worden, jedoch nicht hinsichtlich der Abgabenschuld von derzeit € 33.663,22 (mit Vorbehalt wegen vier unerledigter Anträge). Der Antrag könne somit nicht als verspätet zurückgewiesen werden…
…Zeitpunkt noch unerledigter Antrag auf Aussetzung der Einhebung gern. § 212a BAO kann daher nach der Erlassung der BVE jedenfalls nur abgewiesen werden. Eine solche Abweisung hindert -wie im konkreten Fall -im Fall der Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens mittels Einbringung eines Vorlageantrages nicht die neuerliche Antragstellung auf…
…gegen den Haftungsbescheid vom 9. Jänner 2013 als unbegründet abgewiesen wurde. Der nach Berufungserledigung noch unerledigte Aussetzungsantrag war daher als unbegründet abzuweisen, weil im Zeitpunkt der Entscheidung über den gegenständlichen Antrag eine Berufung, von deren Erledigung die Höhe einer Abgabe abhing, nicht (mehr) anhängig war…