…Ein weiterer Kauf von Anteilen der anderen Eigentümer habe nicht stattgefunden. Verwiesen werde auf das VwGH-Erkenntnis 19.12.2002, 99/16/0431, wonach keine Grunderwerbsteuer anfalle, wenn sich die Miteigentümer schon zuvor auf eine unentgeltliche Übertragung von Anteilen einigen würden. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom…
…§ 48 BAO erforderlich. Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an Körperschaften unterliege aufgrund der expliziten Anordnung des Art 3 Abs 2 spanisches ErbStG der Körperschaftsbesteuerung und werde als Veräußerungsgewinn besteuert. Fortfolgend würden todeswegige Zuwendungen an österreichische Körperschaften nach spanischer Rechtslage unter Art 13 DBA Österreich-Spanien…
…Abs. 3 B-VG i. V. m. § 25a Abs. 1 VwGG die Revision zulässig, da zu der angesprochenen Rechtsfrage betreffend der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen von Kapitalgesellschaften eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - soweit im Rechtsinformationssystem des Bundes ersichtlich – fehlt. Wien, am 28. Jänner 2016
…dass der Grund für die Übertragung der Anteile an der X. Beteiligungs GmbH vor allem in der Absicht gelegen sei, das Geschäft in Osteuropa zu intensivieren. Denn die Umsätze in Westeuropa haben in den Jahren davor signifikant abgenommen. Von der slowakischen Gesellschaft seien 2008 und…
…haben. 3) Strittig ist hingegen, ob die gegenständliche Anteilsübertragung als eine Veräußerung anzusehen ist. Unentgeltliche Anteilsübertragungen (zB Schenkungen, Erwerb von Todeswegen) unterliegen nicht dem § 31 Abs. 1 EStG. Eine Besteuerung einer Übertragung von Anteilen an einer Körperschaft nach § 31 Abs. 1 EStG setzt eine Veräußerung…
…15a ErbStG ausgeführt (1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§ 2 ErbStG) oder durch…
…ErbStG ausgeführt (1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§2 ErbStG) oder durch eine…
…würde. Es seien daher Abfertigungszahlungen an nahe Angehörige gemeinsam mit einer unentgeltlichen Anteilsübertragung von werthaltigen Mitunternehmeranteilen nicht anders zu behandeln als bei der Übertragung von Einzelunternehmen. Der in der Berufung erwähnte positiv erledigte Parallelfall des steuerlichen Vertreters des Berufungswerbers basiere auf einem anders gelagerten Sachverhalt…
…auf die darüber verfasste Niederschrift verwiesen. Der Senat hat erwogen: Strittig ist der Wert der Tauschleistungen, welche die Miteigentümer am GSt.Nr. x/1 der Bw gegenüber im Gegenzug für die Übertragung von Anteilen an den GSt. Nr. x/2 und x/3 erbracht haben…
…15a ErbStG ausgeführt (1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§ 2 ErbStG) oder durch…
…dass Gegenstand der Übertragung von der Mutter das (Mit)Eigentum der Mutter ist, welches nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Der Verwaltungsgerichtshofes hat mit Erkenntnis vom 24. 4. 2006, 94/13/0054, in einem vergleichbaren Fall hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung einer Liegenschaft zum Zwecke der Führung…
…15a ErbStG ausgeführt (1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§ 2 ErbStG) oder durch…
…15a ErbStG ausgeführt (1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§ 2 ErbStG) oder durch…
…15a ErbStG ausgeführt (1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§ 2 ErbStG) oder durch…
…die unentgeltlichen Übertragungen der Gesellschaftsanteile zu keiner "Anschaffung" einer Beteiligung kam. Es gibt somit im Jahr 1988 keinen Anschaffungspreis dieser Mitunternehmeranteile und somit keine Anschaffungskosten der Anteile. Übertragen wurde nur der Wert des Festkapitals und der Saldowert des negativen Kapitalreservefondskontos und des Privatkontos von L…
…1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling (das entspricht nunmehr 365 000 Euro) für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§ 2…
…jedoch § 15 Abs. 3 eine fingierte Anschaffung sowie Bewertung mit den fiktiven Anschaffungskosten. Ertragsteuerlich liege also beim Begünstigten eine Anschaffung vor und damit die Ausnahme von der unentgeltlichen Übertagung. Es würden beim Begünstigten auch keine Buchwerte fortgeführt werden. Die Besteuerung des zugewendeten Wirtschaftsgutes (inkl. der…
…die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen. Es geht um die Übertragung von Unternehmensanteilen innerhalb der Familie, die für diese mit einer möglichst niedrigen Steuerbelastung durchgeführt werden sollte. Das Durchschleusen der Anteile durch die Stiftung führte auch zum eben beschriebenen Effekt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass in der…
…folgend, von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Vereinbarung auszugehen. Kein Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG liegt bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung von Anteilen einer Mitunternehmerschaft vor. Die mittels Notariatsaktes durchgeführte "Schenkung" von Mitunternehmeranteilen stellt daher eine faktische Veränderung und damit keinen Anwendungsfall des Art. IV…
…15a ErbStG ausgeführt (1766 BlgNR 20. GP): "Mit dieser Bestimmung soll ein sachlicher Freibetrag von fünf Millionen Schilling für die unentgeltliche Übertragung von im Abs. 2 angeführten Vermögen geschaffen werden. Dieser Freibetrag soll dann zustehen, wenn das Vermögen von Todes wegen (§ 2 ErbStG) oder durch…