…BAO6, zu § 192 Rz 2; Stoll, BAO-Kommentar, 2030). § 1 BWAG lautet wie folgt: "§ 1. Gegenstand der Bodenwertabgabe. Gegenstand der Bodenwertabgabe sind die unbebauten Grundstücke gemäß § 55 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, einschließlich der Betriebsgrundstücke." § 4 BWAG idgF lautet auszugsweise wie folgt: "§ 4. Festsetzung…
…festgestellt, dass die Bw. mit Kaufvertrag vom 3. November 1994 ein Grundstück im Ausmaß von 15.443 m2 von Frau GM und Herrn AM (AM war Gesellschafter der Bw., GM und AM waren Geschwister von RM, der Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw. war) um 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Mai 2010 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2009 ( Nachfeststellung § 22 Abs…
…Mai 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2003 (Nachfeststellung § 22 Abs. 1 BewG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Für den Grundbesitz (unbebautes Grundstück) XYZ kam es mit Einheitswertbescheid zum 1.1.2003 zu…
…den Weinbaubetrieb wies das Finanzamt außerdem darauf hin, dass ein am 23. August 2001 durchgeführter Ortsaugenschein ergeben habe, dass das unbebaute Grundstück Nr. 177 stark verunkrautet sei und sich darauf eine Hinweistafel mit der Errichtung eines mehrstöckigen Wohnhauses befinde. Ein rechtkräftiger Baubewilligungsbescheid liege vor. Dazu…
…einer Nachfeststellung das Grundstück Nr. XXX der KG D als unbebautes Grundstück dem Grundvermögen zugerechnet, wobei der Einheitswert zum 1. Jänner 1986 mit 211.000,00 S festgestellt wurde. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wird im Wesentlichen vorgebracht, dass das Grundstück im Verband…
…Änderung der Eigentumsverhältnisse) erforderlich" Weiters befindet sich im Einheitswertakt zu EWAZ ***-2-***2 ein Feststellungsbescheid (Wertfortschreibung) vom 11. Juli 2012, mit dem der Einheitswert für den Grundbesitz "unbebautes Grundstück" ab 1. Jänner 1998 mit € 0,00 festgestellt wurde. Zur Begründung führte das Finanzamt aus…
…1989, 88/15/0131). Ebenso ist durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geklärt, dass eine Änderung der Vermögensart (Grundstückshauptgruppen) eine Artfortschreibung erfordert und dass im Rechtsmittelverfahren nicht anstatt einer Wertfortschreibung (erstmals) eine Artfortschreibung durchgeführt werden kann (vgl. VwGH 31.10.2000, 98/15/0168). Wien, am…
…Gebäude in Abbruchabsicht erworben wurde oder nicht, oder ob der Abbruch in der Absicht einer Neuerrichtung eines Gebäudes erfolgt oder zur Herstellung eines unbebauten Grundstückes dient: Abbruchkosten und Restbuchwert sind sofort (im Wirtschaftsjahr des Beginns der Abbrucharbeiten) abzugsfähig (VwGH 27.11.2014, 2011/15/0088…
…wobei es die erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um die "Abbruchkosten" erhöhte und begründete: "bei Abbruch eines noch verwendbaren, aber sanierungsbedürftigen Gebäudes (Gebäude schon länger im Vermögen des Steuerpflichtigen) zur Herstellung eines unbebauten Grundstückes, sind die Abbruchkosten auf den Grund und Boden zu aktivieren…
…A.U. und mj. F.U. bewilligt. Mit Bescheid vom 24. April 2002 stellte das Finanzamt im Wege der Nachfeststellung den Einheitswert für das unbebaute Grundstück zum 1. Jänner 2001 mit 20.493,74 Euro, erhöht 27.615,68 Euro fest, wobei es von einem…
…des Grundvermögens zum 1. Jänner 2002 sowie gegen den Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2002 entschieden: 1.) Der Berufung gegen den Bescheid betreffend Einheitswert des Grundvermögens wird teilweise Folge gegeben. Für den unten angeführten Grundbesitz wird festgestellt: Art des Steuergegenstandes: unbebautes Grundstück; Einheitswert € 1.800…
…Grundwert und andererseits dem Gebäudewert ermittelt worden, weshalb dies auch im Sinne einer sachgerechten Lösung bei der anteiligen Zuweisung hinsichtlich des übertragenen unbebauten Grundstückes geradezu geboten sei. Laut Einsichtnahme in den Einheitswertakt EW-AZ XY des FA L. wurde der Einheitswert der Liegenschaft EZ 953…
…der zuletzt hinsichtlich der Gesamtliegenschaft als wirtschaftlicher Einheit festgestellt worden sei, da ausschließlich der Schenkungsvorgang selbst zur Abtrennung und Neubildung des unbebauten Grundstückes als eigener wirtschaftlicher Einheit geführt habe und wodurch eine Nachfeststellung zum nachfolgenden 1. Jänner 2002 veranlasst worden wäre. Mit Antrag vom 3…
…zu welcher die Grundparzelle Nr. 678 im Ausmaß von 1.841 m2 gehört. Mit Bescheid vom 20. August 2002 stellte das Lagefinanzamt den Einheitswert des dem Grundvermögen zugeordneten unbebauten Grundstückes Nr. 678 zum 1. Jänner 2001 im Wege der Nachfeststellung mit € 15.988,02…
…sowie der Vernachlässigbarkeit der subjektiven Absicht des Berufungswerbers kann kein Zweifel an der rechtsrichtigen Zuordnung der Grundparzelle zum Grundvermögen und der Bewertung als unbebautes Grundstück bestehen und ist die Berufung gegen den Einheitswertbescheid demzufolge als unbegründet abzuweisen. Die im selben Schriftsatz wie gegen den Einheitswertbescheid…
…verweisen. Diesem Erkenntnis lag die schenkungsweise Übergabe einer hälftigen Liegenschaft bestehend aus zwei Grundstücken, worauf sich der Rohbau eines Hauses befand, zum Übergabsstichtag 24. August 2000 zugrunde. Zum 1. Jänner 2000 waren Einheitswertbescheide für unbebaute Grundstücke in Höhe von gesamt (erhöht) S 244.000 ergangen…
…wurde von der zuständigen Bewertungsstelle betreffend die übertragene unbebaute Fläche ein Hilfswert im Betrag von € 15.500 aus EW-AZ X bekannt gegeben. Das Finanzamt Innsbruck hat daraufhin in Ansehung der erworbenen Liegenschaft als Grundvermögen (unbebautes Grundstück) einen besonderen dreifachen Einheitswert im Betrag von…
…Jänner 2009 vor. Die verbleibende Restfläche von 1.998 m² gelangte mit dem Bodenwert von 10,9009 m² zum Ansatz. Der Einheitswert für diesen Grundbesitz (unbebautes Grundstück) wurde mit (gerundet) € 21.700 (erhöht: € 29.200) im Rahmen einer Wertfortschreibung § 21 Abs. 1 Z…
….... fallen. Es kann daher im gegenständlichen Fall keinesfalls von einem unbebauten Grundstück die Rede sein. Dagegen spricht auch die Verkehrsauffassung." Zur Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens führte das Finanzamt in der in der Folge ergangenen Berufungsvorentscheidung an, dass der Sachverhalt nicht vollständig bekannt gewesen sei…