…im Handelsgewerbe. Der Betrieb stellte in Anbetracht seines Unternehmensgegenstandes, des nicht unerheblichen Geschäftsumfanges sowie des fehlenden Bezugs zu einer privaten Neigung, jedenfalls eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 1 Abs 1 LVO dar. Tätigkeiten, die ihren äußeren Erscheinungsbild nach einen Gewerbebetrieb darstellen, sind nur…
…00 eingependelt hätten, wobei zu bemerken sei, dass diese mit den geringfügig steigenden Einnahmen proportional ebenfalls gestiegen seien. Festzuhalten sei weiters, dass die Betätigung in der Form und der Gestaltung, wie sie ausgeübt werde, grundsätzlich von vornherein keine Gewinne erwarten lassen würde. In diesem Zusammenhang…
…und nach Meinung des UFS auch zutreffend - vom Vorliegen einer so genannten "großen Vermietung" aus. Dabei handelt es sich um einen Sonderfall der typisch erwerbswirtschaftlichen Betätigung iSd. § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO). Nach dieser Bestimmung ist bei einer Betätigung, die durch die Absicht veranlasst ist…
…und gab seine nebenberufliche Tätigkeit als Q.-Agent auf, da aufgrund der Verlegung seines Dienstortes er nicht mehr - wie ursprünglich geplant - viel Zeit zu Hause verbringen konnte. Wird eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung vor Erzielung eines Gesamtgewinnes eingestellt, so ist sie jedenfalls als Einkunftsquelle zu beurteilen…
…Bescheid herbeigeführt hätte. Soweit die Streitparteien übereinstimmend vom Vorliegen einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung ausgehen, sieht sich der unabhängige Finanzsenat im Hinblick auf die näheren Umstände der Betätigung (insbesondere die Höhe des Umsatzes) nicht dazu veranlasst, diesbezüglich…
…2 LVO. Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 LVO betrifft somit Betätigungen, die hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfanges typisch erwerbswirtschaftlich orientiert sind und demnach dem äußeren Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes entsprechen. Vor diesem Hintergrund kann eine solche Betätigung, wie z.B. im Rahmen einer "Künstleragentur",…
…dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem Zeitpunkt als Liebhaberei zu qualifizieren (VwGH 28.2.2002, 96/15/0219). Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können sein…
…in der L-VO kein Anlaufzeitraum vorgesehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass eine typische erwerbswirtschaftliche Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird sowie für Betätigungen, die typischerweise einer in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Gemäß § 167 Abs…
…der gemäß § 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994 eine Legaldefinition zur Liebhaberei im Bereich des UStG darstellt (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082), können daher typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen gemäß § 1 Abs. 1 LVO niemals als Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs. 5 Z…
…Tätigkeit ein subjektives Ertragsstreben vorliegt oder nicht, ist durch eine Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 LVO festzustellen. Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können u.a. sein (vgl…
…erkannt, um typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen. Daher sind diese in den Bereich einer Betätigung gemäß § 1 Abs 1 LVO einzustufen. Aktenkundig ist, dass der Bf laufend Verluste erwirtschaftete, die die Abgabenbehörde im hier zu beurteilenden Streitjahr 2013 nicht anerkannte. Fallen bei einer Betätigung im Sinne des …
…Verluste erzielt, so ist für die Liebhabereibeurteilung vor allem zu ermitteln, ob und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Steuerpflichtige gesetzt hat. Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. In den…
…um typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen. Daher sind diese in den Bereich einer Betätigung gemäß § 1 Abs 1 LVO einzustufen. Aktenkundig ist, dass der Bf laufend Verluste erwirtschaftete, die die Abgabenbehörde in den hier zu beurteilenden Streitjahren 2008 - 2012 nicht anerkannte. Fallen bei einer Betätigung im Sinne…
…besondere Bedeutung zu. Die Bw hat offensichtlich im Jahr 2004 zunächst nicht erkannt, dass die von ihr betriebene typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist und hat weiterhin Waren, wenn auch in geringerem Ausmaß als im Jahr 2003 (€ 834,35.-) um € 255…
…durch einen Designer (Künstler), mag sich dieser auch mit dem Ergebnis seiner künstlerischen Arbeit identifizieren, stellt jedoch, bei objektiver Betrachtung, eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO) dar. Es kann kaum angenommen werden, dass der Bw…
…Rz 366 mit Judikaturhinweisen). Persönliche Motive haben eine besondere Indizwirkung für das Fehlen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht bzw. –überschusserzielungsabsicht. Als solches gilt bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung beispielsweise die Aufrechterhaltung einer verlustbringenden Betätigung bis zur Pensionierung des sich Betätigenden (Rauscher/Grübler, a.a.O., Rz 353 mit Judikaturhinweisen)…
…in den Monaten November und Dezember oder direkt vom Lager. Außerdem würden Einnahmen durch die Bewirtung von Gästen eines Verkaufsstandes auf der E-er Messe erzielt. Der Beschwerdeführer betonte, es handle sich um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung iSd § 1 Abs. 1 LVO. Der Systematik des …
…Bedeutung zu (vgl. VwGH 28.2.2002, 96/15/0219; VwGH 7.10.2003, 99/15/0209). Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können sein (vgl. UFS 28.4.2005…
…von Art und Umfang entweder typisch der Lebensführung zuzurechnen oder erwerbswirtschaftlich ist. Abgrenzungsmerkmale sollen der Umfang der Handelstätigkeit sowie die Art der Beschaffung und des Verkaufs sein. Auch wenn der VwGH sich im zitierten Erkenntnis zwar mit der Zielstrebigkeit einer in der Vorbereitungsphase befindlichen Betätigung…
…der Steuerpflichtige darauf nicht (zB durch Produktionsumstellung oder Produktionseinstellung), spricht dies im Zusammenhang mit anderen Umständen (siehe insbesondere Rz 53 und 54) für Liebhaberei. Ist eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung nicht bzw. nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll, liegt in der rechtzeitigen Aufgabe der Betätigung ein marktgerechtes Verhalten.