…abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben, Teilbetrieben oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (Z. 1 lit. a). Ist in den Fällen der lit. a und b der…
…Vermögen mit den Verlusten objektiv verbunden ist (Rz 1173) am Einbringungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (Rz 1186) am Einbringungsstichtag umfänglich mit jenem des Verlustentstehungszeitraums vergleichbar ist (Rz 1189 ff) zu Buchwerten übergeht (Rz 1176) auf die übernehmende Körperschaft tatsächlich übergeht (Rz 1188). 3.8.1.1…
… 16 Abs. 1). Voraussetzung ist weiters, daß das übertragene Vermögen am Einbringungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. Ist der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder Vermögensteile gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste oder Fehlbeträge derart vermindert, daß nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht…
…erklärten hohen Umsätze jedenfalls von noch vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln ausgegangen werden müsse, habe der Berufungswerber nicht nur die behauptete quantitative Unzulänglichkeit an Gesellschaftsmitteln und sein Vorbringen, dass erklärte Umsätze der Monate Oktober und November 1998 bei der Gesellschaft wegen Bestreitung tatsächlich gar nicht eingegangen wären…
…übernehmenden Körperschaft nur abzugsfähig, wenn sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet werden könnten. Voraussetzung sei weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sei. Wenn der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder Vermögensteile gegenüber jenem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert sei, dass nach dem…
…Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben, Teilbetrieben oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, daß das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. (…) Stefaner in Kofler (Hrsg), UmgrStG, 11. Aufl…
…im konkreten von Verschmelzungen, auch die Abzugsfähigkeit der eigenen Verluste der übernehmenden Körperschaft nur insoweit erhalten bleibt, als das Verluste verursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag noch tatsächlich vorhanden ist. Gemäß § 21 Z 2 UmgrStG ist diese Bestimmung (§ 4 Z 1 lit b und c UmgrStG) für…
…dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, daß das übertragene Vermögen am Einbringungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. § 4 Z 1 lit. c und d ist anzuwenden. Im Falle der Einbringung durch eine Gesellschaft, bei…
…und Bemühungen zur Problemlösung reicht nicht aus, um die Rechtmäßigkeit einer Zwangsstrafe erfolgreich in Frage zu stellen. Maßgeblich sind vielmehr: War die Meldung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Zwangsstrafenbescheides bei der Behörde tatsächlich vorhanden? Wurden die gebotenen Sorgfaltspflichten (Kontrolle des Übermittlungsprotokolls, Beachtung von Fehlermeldungen) eingehalten…
…Beweiswürdigung sei seitens der Großbetriebsprüfung aufgrund der Nichtvorlage von Unterlagen im Prüfungsverfahren davon auszugehen, dass derartige Unterlagen, welche jedoch die Basis für die Erstattung von Vorsteuern bildeten, nicht vorhanden seien. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei für die prüfungsgegenständlichen Zeiträume gem. § 303 Abs. 1 BAO erforderlich…
… 4 UmgrStG den Verlustabzug nur zulasse, wenn das Vermögen, das die Verluste verursachte, am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden wäre. Dieser Ansicht folgend erließ das Finanzamt für Körperschaften am 13. Oktober 1997 einen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1995, in dem es die Körperschaftsteuer mit S 177.134…
…16 zu Art. 201). Wann eine Aliudware vorliegt, d.h. eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, ist jedoch eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Witte, Zollkodex5, Rz 9 zu Art. 204). Im vorliegenden Fall ist in diesem Zusammenhang von…
…5. Aufl., Art. 204 Rz.10) könne von einem Entziehen (der tatsächlich vorhandenen Ware) aus der zollamtlichen Überwachung - wenn man von 2 kleinen unbedeutenden Warenposten absieht - im Sinne von Art. 203 ZK gesprochen werden. Eine solche krasse Fehlbezeichnung liege im vorliegenden Fall nicht vor, wo…
…2 FinStrG dann ein, wenn die geschuldeten Beträge ohne Verzug tatsächlich entrichtet werden oder die selbst deklarierte Abgabenschuld gemäß § 214 Abs. 1 BAO von der Finanzbehörde mit einer tatsächlich vorhandenen Gutschrift auf dem gemäß § 213 BAO zu führenden Gebarungskonto des Abgabepflichtigen zu verrechnen ist (vgl…
…verstehen, dass ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…
…Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. Kleinste Betrachtungseinheit betreffend vorhandenes verlusterzeugendes Vermögen ist der Teilbetrieb (vgl. Stefaner in Kofler, UmgrStG², § 10 Rz 7 mwN). Aus dem festgestellten Sachverhalt erhellt, dass der Betrieb der GmbH übertragen wurde und am Verschmelzungsstichtag im Sinne der wesentlichen Betriebsmittel (hier: Fachwissen) vorhanden…
…oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. b) ... c) Ist in den Fällen der lit. a und b der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag…
…der Begründung der Berufungsvorentscheidung lediglich allgemein die Art und Weise der Einheitswert-Ermittlungen und -Feststellung dargestellt wurde. Die tatsächlich gegebenen bzw. natürlich vorhandenen Ertragsbedingungen wurden jedoch völlig unzureichend berücksichtigt bzw. nicht inhaltlich gesetzeskonform bewertet. Nach meinen letzten Informationen ist sogar auch bei dem für meine…
…ist unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und…
…keine Pensionszusagen bestehen b) zum Einbringungsstichtag die in der angeführten Einbringungsbilanz ausgewiesenen Aktiven tatsächlich vorhanden sind c) außer den in dieser Bilanz angeführten Passiven dem Grunde und der Höhe nach keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen und eine Änderung der Verbindlichkeiten seit dem Stichtag der Einbringungsbilanz lediglich…