…Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen, denen nach dem ersten Anschein eine nicht berufliche Veranlassung zu Grunde liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen. Unzumutbarkeit der täglichen Rückfahrt ist anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer…
…entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn…
…vorliegen. Letztgenannte Voraussetzung liegt nicht vor, weil die tägliche Anfahrt vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstelle und die tägliche Rückfahrt der Bw. angesichts einer Wegzeit von eineinhalb Stunden für die einfache Strecke mit Massenbeförderungsmitteln zumutbar ist. Dem (Haupt)-Begehren kann somit nicht gefolgt werden. Aus dem Vorbringen…
…R am 25. April 2012 verordneten Behandlungen seien in unmittelbarer Nähe (gemeint zum ehelichen Wohnsitz) nicht möglich gewesen und deshalb hätten der Bw. und die Ehefrau in Kurzentrum nach Bad U fahren müssen und eine tägliche Rückfahrt sei nicht zumutbar gewesen, ist festzustellen, dass laut…
…so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Wie bereits eingangs ausgeführt, können die Aufwendungen…
…der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Die Verlegung des Familienwohnsitzes müsse unzumutbar sein. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes dürfe nicht privat veranlasst sein und die tägliche Rückfahrt an den Familienwohnsitz dürfe nicht zumutbar sein. Laut beglaubigter Übersetzung vom 4. Juni 2010 befinde sich der…
…Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992 lautet: „Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit…
…weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unbestritten ist im vorliegenden Berufungsfall, dass der Beschäftigungsort…
…2006 zu dem Ergebnis, dass dem Berufungswerber für Fahrten zu Baustellen, von denen aus eine tägliche Rückfahrt an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist, grundsätzlich Familienheimfahrten als Werbungskosten zu gewähren gewesen wären. In den vorgelegten Reisekostenabrechnungen ist jedoch keine einzige Baustelle angeführt, die in einer unzumutbaren…
…Der Unabhängigen Finanzsenat kommt auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes zu dem Ergebnis, dass dem Berufungswerber für Fahrten zu jenen Baustellen, von denen aus eine tägliche Rückfahrt an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist, Familienheimfahrten als Werbungskosten zu gewähren sind. Insoweit wäre dem Begehren des Berufungswerbers stattzugeben…
…eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden könne. Die Entfernung zwischen den beiden Orten würde auf der raschest mittels PKW zu bewältigenden Strecke für Hin- und Rückfahrt 497 Kilometer somit rund 249 Kilometer je Fahrtstrecke betragen. Gemäß Rz 342 LStRl sei eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr…
…g. Zeitraum ein Praktikum (siehe Beilage). Die tägliche Rückfahrt (mit höherem Kilometergeld) wäre zwar möglich gewesen, jedoch wurden Nächtigungen vor Ort vorgezogen und das Nächtigungsgeld in Höhe von nur 60 € als erhöhte Werbungskosten geltend gemacht. Nachdem für die entstandenen Nächtigungskosten keine Belege mehr vorliegen…
…entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn…
…dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus…
…entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Diese drei entscheidungserheblichen Tatfragen waren daher ua. im vorliegenden…
…dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus…
…vorliegen würden. Im vorliegenden Fall sei die Entfernung (58 km) nicht so weit, dass eine tägliche Rückfahrt zum Familienwohnsitz nicht zugemutet werden könne. In dem fristgerecht gestellten Antrag auf Vorlage der Berufung an die zweite Instanz, womit das Rechtsmittel wiederum als unerledigt gilt, führte der…
…wenn der Familienwohnsitz des Stpfl 1. von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder 2. die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der (Ehe-)Partner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig…
…weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann (wovon jedenfalls [bei] einer Wegstrecke von über 80 km und einer Fahrzeit von über einer Stunde ausgegangen wird) und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht…
…Arbeitsbelastung des Beschwerdeführers verbundenen körperlichen Ermüdungen wäre es nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes verwegen, dem Abgabepflichtigen eine tägliche Rückfahrt mit dem PrivatPKW nach Dienstende - unabhängig von den jeweiligen tageszeit- und jahrezeitbezogenen (Straßen)Verhältnissen - abzuverlangen. Die Begründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes war…