…wurde vom Bw. nicht erbracht. Eine Prüfung der vom Bw. in seinen Reiseaufzeichnungen dargelegte Reisetätigkeit auf das Vorliegen einer regelmäßigen Bereisung eines Einsatzgebietes zeigt folgendes Ergebnis: Der Bw. führte im Berufungsjahr 240 eintägige Reise - im Regelfall mit einer Aufenthaltsdauer zwischen 10 und 12 Stunden, durch…
…4 und 5, Ermittlung der Einsatzgebiete nach Planquadraten) bewegt haben. Sie haben nach herrschender Lehre und Rechtsprechung durch die regelmäßige Bereisung in diesen Einsatzgebieten 3 Mittelpunkte Ihrer Tätigkeit begründet. Pro Einsatzgebiet steht Ihnen für eine Anfangsphase von 5 Tagen das Tagesgeld zu. Der Tagessatz für…
…Doralt, EStG10, § 16 Tz 178 und die dort zitierte Judikatur). Eine Durchsicht der Reiseaufzeichnungen bestätigt die regelmäßige Bereisung eines Einsatzgebietes. Vom Bw. wurde weder behauptet noch konkret aufgezeigt, dass Reisen außerhalb des Zielgebietes nicht anerkannt worden wären. Vom Finanzamt wurden daher zu Recht in der…
…zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit führen, wenn dieses Gebiet mit einer gewissen Regelmäßigkeit bereist wird, weil diese regelmäßige Bereisung dazu führt, dass sich der Steuerpflichtige in diesem Gebiet über die Verpflegungsmöglichkeiten informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand vermeiden kann, der allein die Annahme von Werbungskosten…
…wenn auch verschiedene Orte bereist wurden, doch auf Grund der Reisetätigkeit in diesen Bezirken die entsprechenden Verpflegungsmöglichkeiten in diesen lokal eingegrenzten Bereichen als bekannt anzunehmen. Die regelmäßige Bereisung innerhalb eines bestimmten Gebietes entspricht dem typischen Tätigkeitsbild eines Versicherungsvertreters, weil die Kundenbetreuung und Kundenakquisition und die…
…RV/0805-L/2002) dem Finanzamt A mitgeteilt, werde im Bezirk A durch die regelmäßige Bereisung ein Mittelpunkt der Tätigkeit begründet (VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Im Fahrtenbuch (Anlage) werde daher ganz konkret zwischen beruflich veranlassten Fahrten im Bezirk A oder beruflich veranlassten…
…der H. diesbezüglich entsprechend auszuwählen, zumal sein Ziel als Verkaufsleiter ausschließlich H.F. waren. Außerdem hat der Bw., durch die jahrelange und regelmäßige Bereisung der Orte in denen die H.F. in Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark angesiedelt sind, Kenntnis über die Verpflegungsmöglichkeiten erworben, sodass…
…Ort auf Grund eines längeren oder wiederkehrenden Aufenthalts des Steuerpflichtigen. Wird in einem Einsatzgebiet oder einem Zielgebiet ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, so stehen bei regelmäßiger Bereisung Tagesgelder nur für eine jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu (VwGH 28.5.1997, 96/13/0132)…
…abzugsfähigen Reisekosten wird auf die vom Finanzamt eingebrachte Stellungnahme vom 30.7.2008 samt Beilagen verwiesen, die vom Bw. unwidersprochen zur Kenntnis genommen wurde. Durch die regelmäßige und wiederkehrende Bereisung von gleichen Einsatzgebieten (insbes. Zillertal, Salzburg, Südtirol) kann weiters davon ausgegangen werden, dass der Bw…
…96 Tagessätze geltend gemacht worden. Die restlichen Tagessätze beziehen sich im Wesentlichen auf Reisen zu Orten in Tirol und Bayern sowie in andere Gebiete in Salzburg. Durch die regelmäßige und wiederkehrende Bereisung des Gebietes Salzburg und Umgebung im Jahr 1999, deren Verpflegungsmehraufwendungen der Prüfer in…
…des angefochtenen Bescheides, nicht gebunden sei (§ 289 Abs. 2 BAO). Nach der Sach- und Aktenlage müsse bei dem vom Bw. regelmäßig wiederkehrend befahrenen Einsatzgebiet, wie dem Bundesland Kärnten (Fläche 9.535,97 km², Ausdehnung Nord - Süd ca. 68 km, Ausdehnung West - Ost ca. 177 km…
…wurden. Der Bw. hat daher in diesem Einsatzgebiet aufgrund der sich aus seinen vorgelegten Monatsaufzeichnungen ergebenden Intensität der Bereisung einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Dieses Einsatzgebiet umfasst die vom Bw. während des Jahres wiederkehrend, aber nicht regelmäßig bereisten fünf Dekanate. Dies ergibt sich daraus…
…berücksichtigen sind. Nach Ansicht der Bp. wird vom Abgabepflichtigen aufgrund der längeren Aufenthalte in Singapur ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit bewirkt und somit sind ihm die dortigen Verpflegungsmöglichkeiten ausreichend bekannt. Aufgrund der regelmäßigen Bereisung werden lt. Bp. die Tagesgelder nur für die Anfangsphase von fünf…
…nicht in einem Jahresplan erfolge. Da er in dieser Position die Vertretung bei Krankheit, Urlaub, etc. mache, bestehe keine regelmäßige Dienstfolge. Dies sei aus der Spalte "F - Dst." ersichtlich. Ebenso seien diverse Dienste (zB 7021 oder 8002 bzw. JPG), wie Ausbildung und Instruktionen, zu verrichten…
…niederösterreichischen Bezirke als einheitliches Zielgebiet zu betrachten und würden aufgrund deren regelmäßigen Bereisung einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit darstellen.Mittelpunkt der Tätigkeit könne nicht nur ein einzelner Ort, sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein.Personen, die ein ihnen konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen…
…20.4.1999, 98/14/0156). Zum Einsatzgebiet: Wird in einem Einsatzgebiet oder einem Zielgebiet ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen bei regelmäßiger Bereisung Tagesgelder nur für eine jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu (VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Würde innerhalb von…
…überschritt mit seiner wiederholten, jedoch nicht regelmäßigen Bereisung der jeweiligen Einsatzgebiete zweifelsfrei jeweils eine Anfangsphase von fünfzehn Tagen im streitgegenständlichen Jahr und begründete somit im jeweiligen Zielgebiet (***6*** und umliegende Orte bzw. ***7*** und umliegende Orte) nach Ablauf der gegenständlichen 15-tägigen Anfangsphase einen weiteren…
…ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet bzw. eine Reiseroute mit wiederkehrend denselben Zielorten sein. Bei regelmäßiger Bereisung eines bestimmten Gebietes ist es entsprechend der dem Einkommensteuerrecht immanenten wirtschaftlichen Betrachtungsweise unmaßgeblich, ob dieses Gebiet dem Arbeitnehmer formell oder nur faktisch zugewiesen wird. Die Tätigkeit in einem mehrere…
…der Reisen oder auch die Zuständigkeit für ein bestimmtes Gebiet entscheidend, sondern die Intensität (Dichte) der Bereisung dieses Gebietes. Das regelmäßige Bereisen eines Gebietes - wie im vorliegenden Fall - führt zu einer Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten, weshalb diesfalls auch kein Verpflegungsmehraufwand anzunehmen ist. Der Vollständigkeit…
…Abs. 1 Z 9 EStG entsprechend dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige durch langjährige regelmäßig oder unregelmäßig wiederkehrende oder durchgehende Bereisung eines ihm bekannten Einsatzortes (politischer Bezirk) oder auch Einsatzgebietes (politischer Bezirk und angrenzende Bezirke), Kenntnis der örtlichen Verpflegungsmöglichkeiten hat. Aus den vom Bw. vorgelegten…