…die persönliche Haftung des Bw. auch auf die Nebenansprüche und zwar auf den Säumniszuschlag für Lohnsteuer Oktober 2002 in Höhe von € 702,03 und für Dienstgeberbetrag Oktober 2002 in Höhe von € 108,07. Da eine rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens…
…darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung ist damit Tatbestandsmerkmals, der Haftungspflichtige selbst muss wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilt worden sein: Unbestritten ist, dass der Bf mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom Datum, Zahl unter…
… 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus…
…Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren…
…11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens im finanzbehördlichen…
…Abgabenschulden ist laut einem Aktenvermerk des Finanzamtes auf Zahlungseingänge aus einem bereits abgeschlossenen Haftungsverfahren gegen BK zurückzuführen. In der gegenständlichen Berufung wird lediglich vorgebracht, dass aufgrund des derzeit anhängigen Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof noch keine rechtskräftige Verurteilung des Berufungswerbers im Sinne des § 11 BAO vorliege. Gemäß …
…zusätzlich seine Tochter als Haftungspflichtige in Anspruch genommen worden sei. Er ersuche, diesen Sachverhalt aufzuklären. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag…
…die rechtskräftigen Entscheidung der Gerichte und Finanzstrafbehörden gebunden wäre. Die Strafverfügung vom 13. Februar 2006 stelle somit die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme zur Haftung gemäß § 11 BAO dar. Damit würden die Ausführungen des Bw. von vorn herein ins Leere gehen, da die finanzstrafbehördliche Verurteilung…
…Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Die Haftung des § 11 setzt eine rechtskräftige Verurteilung des Haftungspflichtigen voraus. Diese Verurteilung ist Tatbestandsmerkmal der Haftungsbestimmung. (Ritz, BAO, § 11…
…Bw. im Finanzstrafverfahren zur Zahl XYZ rechtskräftig verurteilt worden. Als Grundlage der Verurteilung und der Strafbemessung habe die nicht entrichtete Umsatzsteuer Mai bis Dezember 2001 und Jänner bis Mai 2002 in einer Höhe von insgesamt € 132.005,92 gedient. Dagegen beantragte der Bw. rechtzeitig…
…Abs. 2 BAO erstreckt sich die persönliche Haftung des Bw. auch auf die Nebenansprüche und zwar auf mit den haftungsgegenständlichen Lohnabgaben im Zusammenhang stehenden Säumniszuschläge. Da eine rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für alle übrigen vom erstinstanzlichen Haftungsbescheid umfassten Abgaben nicht vorliegt…
…2 BAO erstreckt sich die persönliche Haftung des Bw. auch auf die Nebenansprüche und zwar auf den Säumniszuschlag für Lohnsteuer Oktober 2002 in Höhe von € 113,37. Da eine rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens in Bezug auf Körperschaftsteuer 2002 und 10…
…Hinsichtlich jener Haftungsabgaben, die Gegenstand des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gegen den Berufungswerber gewesen, vom Schuldspruch umfasst und noch rückständig wären (Lohnsteuer 1997, Dienstgeberbeitrag 1997), müsse aufgrund rechtskräftiger Verurteilung des Berufungswerbers nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG (Hinterziehung von Lohnsteuer 1997 und Dienstgeberbeiträgen 1997 infolge getätigter…
…Trennungs- und Kilometergelder "schwarz" abgerechnet wurden, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine rechtskräftige Verurteilung im Haftungsverfahren zur Frage, ob haftungsgegenständliche Abgaben hinterzogen wurden, bindend. Diese Bindungswirkung erstreckt sich auf den Schuldspruch und…
führt rechtsmittelbegründend, weshalb Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Haftungszeitraum unmittelbar vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet werden hätten können, auch an, dass ihm damals ausschließlich die Mittel des Zessionsrahmens bei der Hausbank mit einer Maximalhöhe von cirka 75 % des Monatsumsatzes der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestanden wären…
…jedoch inzwischen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden. Dieses habe berechtigte Chancen auf Erfolg. In diesem Fall würde der VwGH wieder aufheben und das Erfordernis einer rechtskräftigen Verurteilung gemäß § 11 BAO wäre daher nicht mehr gegeben. Im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 20 BAO wäre dies im…
… 11 BAO haften bei vorsätzlicher Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag um den die Abgaben verkürzt wurden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Haftungsbestimmung des § 11 BAO ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens. Im gegenständlichen Fall wurde Herr GT…
…hat, dass er die zur Täuschung verwendeten, manipulierten Unterlagen hergestellt hat. Das Landesgericht XY hat über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 206.000,00 verhängt. Die rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen des Vorsatzdeliktes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…
…dass im Strafverfahren eine gründliche Aufarbeitung dieses Problemkreises zur Klärung der persönlichen Verantwortung des Bw. unterblieben sei. Es werde eingewendet, dass eine Bindungswirkung hinsichtlich der rechtskräftigen Verurteilung beim Landesgericht XY nicht gegeben sei. Es werde auch zu diesem Themenkreis auf das Gutachten des E. verwiesen…
…gerichtliche oder verwaltungsbehördliche) Entscheidung für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen als Voraussetzung fordert. Diesfalls (z.B. § 11 BAO - gefordert ist eine rechtskräftige Verurteilung) ergibt sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs…