IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ulrich Petrag in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, über die Beschwerde vom 12. Juli 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr…
Infolge der aufgezeigten Mängel ist jedenfalls die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht gegeben. Die grundsätzliche Schätzungsberechtigung ist daher gegeben. Aufgrund der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der damit gegebenen Schätzungsberechtigung, der mangelhaften Grundaufzeichnungen, der hohen Bargeldtransaktionen, der nicht erklärten Einnahmen (Bonifikation Leasing It. Punkt 3) und der…
…0157; VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016; VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106). Entscheidend ist daher, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (vgl. zB VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0102; VwGH 18.10.2007, 2003/14/0087, 0088)…
…genügt zur Entstehung der Gebührenschuld die Unterfertigung des Vertrages durch einen Vertragspartner und die Aushändigung an den anderen oder an einen Dritten. Die Aushändigung an den Dritten lässt nur dann die Gebührenschuld entstehen, wenn damit ein rechtserheblicher Gebrauch ermöglicht werden soll. (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…einer Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlungen müssen sämtliche gesetzlich vorgesehene Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen bzw. dieser rechtserheblichen Tatsachen, so besteht für eine Ermessensentscheidung kein Raum und ist das Zahlungserleichterungsansuchen ex lege abzuweisen (vgl. VwGH 25.6.1990, 89/15/0123…
…nicht nachträglich wieder beseitigt werden, vgl. Ritz, § 275 Tz 17). Der von der Behörde verpflichtend zu erlassende Zurücknahmebescheid hat lediglich feststellenden Charakter (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache; vgl. Ritz, § 275 Tz 16). Aus der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Mängelbehebungsauftrages und der Tatsache, dass H der Aufforderung zur…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sven Rudolf Thorstensen LL.M., Währinger Straße 5-7/15, 1090 Wien, über die Beschwerden vom 23.11.2018 und 06.03.2019 gegen…
…nachgewiesen. Insbesondere hat die Bw auch keine Fakten zu einer journalistischen Tätigkeit iSd Abgabenrechtes genannt. Die Bw hat auf der Tatsachenebene im Vergleich zu den Vorjahren keine neuen Tatsachen vorgetragen, weshalb in rechtserheblicher Hinsicht von einem unveränderten Sachverhalt, also Weisungsgebundenheit gegenüber LP ausgegangen wird. Als…
…in Schriftform vorgelegen sei. Diese erwiesenen Umstände zeigen deutlich, dass die Bw. mit Vorlage ihrer Jahresabschlüsse für die Jahre bis 1995 vor Betriebsprüfungsbeginn dem Finanzamt nicht alle rechtserheblichen Tatsachen offengelegt habe. Bezüglich der Abschreibung der Forderung der Bw. gegenüber der A-GmbH, wurde die Bw…
…Inhalt hat, regelt die Vertretungsbefugnis, wer den Verein nach außen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren vertritt und für diesen rechtserhebliche Erklärungen abgibt. Dieses zur Vertretung nach außen berufene Organ ist den Behörden für die gesetzmäßige Tätigkeit des Vereins verantwortlich (VwGH 26.09.1979, 3167/78…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat nach einer am am 9. Juli 2003 durchgeführten mündlichen Verhandlung über die Beschwerde der Bf., vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Hofrat Mag. Bernhard Sklusak, vom 5. März 2001…
…Abgaben-erklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend sei, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt gewesen seien. Die Kontrollmitteilungen seien vor den ursprünglichen Bescheiden vorhanden gewesen. Kontrollmitteilungen allein ermöglichten noch keine Beurteilung des Besteuerungsrechts; sie hätten iRd ursprünglichen Verfahrens interpretiert werden müssen…
… 93, Tz 10). Die Amtspartei hat es trotz Widersprüche in den den Lohnsteuerrichtlinien entnommenen rechtlichen Ausführungen des Bw unterlassen, die Widersprüche durch Stellen von Fragen sowie Erhebung von Fakten zu beseitigen und den rechtserheblichen Sachverhalt festzustellen. Der Feststellung des Sachverhalts dient das Ermittlungsverfahren. Spätestens aufgrund…
…Blickpunkt. Der Rückzahlungsbetrag für das Jahr der Einkommensüberschreitung bildet die bunderechtliche Abgabe, die von den Abgabenbehörden festzusetzen ist. III Sachverhaltsfeststellung: Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist folgender rechtserheblicher Sachverhalt festzustellen: Die Kindesmutter (KM) und der Bf sind Eltern ihrer unehelichen Tochter T, geboren am Datum ****2003…
…im Abgabenverfahren. Ein "Hin- und Herwandern des Blickes", dh im Ergebnis die Prüfung einer Übereinstimmung des rechtserheblichen Sachverhalts mit dem gesetzlichen Tatbestand muss im Ergebnis schon aus den - ohne Aufforderung durch den UFS - vorgelegten und auch ausgedruckten Aktenteilen möglich sein (vgl Vogel, Juristische Methodik, 1998…
Wie bereits im ergänzenden Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 20.8.2014 vorgebracht sei, sei die rechtserhebliche Tatsache einer Unbilligkeit dann als gegeben anzunehmen, wenn das Verhalten der Behörde ursächlich für die Entstehung der Unbilligkeit gewesen sei (vgl. dazu VwGH 17.10.1974, 865/74 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Dr. Stephan Hetzer, Ortnergasse 3, 1150 Wien , über die Beschwerde vom 01.07.2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 05.06.2008, betreffend Einkommensteuer 2005 und…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Zum rechtserheblichen Sachverhalt wird auf die zur Umsatzsteuer für das Jahr 2002 ergangene Berufungsentscheidung vom 16.12.2005…
…wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (vgl. VwGH 13.10.2021, Ra 2021/13/0127, mit weiteren Nachweisen)."…