…der Familienwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes des Steuerpflichtigen befunden habe, er nunmehr aus privaten Gründen in unüblich weite Entfernung verlegt werde und die Ehegattin am neuen Familienwohnsitz ein Dienstverhältnis antrete und relevante Einkünfte erziele, durch die Berufstätigkeit der Ehegattin am Familienwohnsitz eine auf Dauer…
…Wohnung in O. , die zweite hingegen in Wien sei. Er sei nicht aus privaten Gründen, sondern aus beruflichen Gründen in Wien. Seine Ehegattin sei nach langer Erwerbstätigkeit krank geworden und erhalte deshalb eine Rente, die ein zu beachtendes Einkommen darstellen würde. Tatsache sei, dass seine…
…anerkannt, wenn der Unfall auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers zurückzuführen war (Erkenntnis vom 25. 1. 2000, 97/14/0071). Schadenersatzleistungen als Folge eines aus privaten Gründen (z.B. freundschaftliche Beziehungen) bewusst pflichtwidrigen Verhaltens sind nicht abzugsfähig (vgl. die Erkenntnisse vom 19. 5. 1994…
…lagen gegenständlich nicht vor. Wie nachstehend aufgezeigt wird, lagen im Hinblick auf die vom Bw. aufgezeigten privaten Umstände, keine hinreichende Gründe vor, die für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung bzw. in dessen Nähe (R im Z.) sprechen würden. Dem…
…nach der Aktenlage nicht erkennbar, diesem Verzicht liegen offensichtlich private Motive zugrunde. Der Wegfall einer Betriebsschuld aus betrieblichen Gründen begründet eine Betriebseinnahme. Anders jedoch, wenn dafür private Gründe vorlagen. Der Erlass einer Betriebsschuld aus privaten Gründen erhöht nicht den Gewinn, sondern begründet vielmehr eine Einlage…
…Aufgrund dieser Tatsachen ist zu erkennen, dass die Wohnsitzverlegung nicht ausschließlich beruflich veranlasst war, sondern privat - Gründung eines gemeinsamen Haushaltes mit Ihrer Gattin. Dem Antrag wird daher nicht stattgegeben.“ Gegen diesen Abweisungsbescheid vom 12. Jänner 2012 erhob der Bf fristgerecht Berufung und wandte sich gegen…
…Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe…
…Bescheides deshalb ausgegangen war, weil der Bf. nur private Gründe für seine doppelte Haushaltsführung vorgebracht hat, die Rechtslage verkannt. Das Finanzamt hat die Ablehnung der Berücksichtigung der Kosten der doppelten Haushaltsführung im Rahmen der Berufungsvorentscheidung auf zwei Überlegungen gestützt. Der Bw. habe bereits seit 8…
…Wegverlegungsfällen geändert und ausgeführt, dass eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet bzw. diesen Haushalt beibehält, um von dort…
…der Berufungswerber die Vermietung des Teiles seiner Eigentumswohnung, wie er selbst darstellt, aus privaten Gründen beendet. Auch private Gründe können eine Unwägbarkeit im vorhin erwähnten Sinne sein, wenn diese für den Geschäftsablauf atypisch sind und vom Steuerpflichtigen nicht beeinflusst werden können (Krankheit, Konkurs et cetera)…
…Mit Unternehmereigenschaft gehe unbestritten das Unternehmerrisiko einher. Es sei unzulässig das Unternehmerrisiko mit Liebhaberei zu belasten, da diese im Gegensatz zu seiner selbständigen Tätigkeit private Gründe habe. Die selbständige Tätigkeit sei nicht sein Hobby. Er möchte in Zukunft ausschließlich Geld damit verdienen. Kennt man den…
…ist das Veranlagungsverfahren sowie eine diesbezügliche Außenprüfung als ein Verfahren anzusehen. 2) in der Sache selbst: Das in der Berufung angeführte VwGH-Erkenntnis 122/69 vom 3.11.1970 betrachtet die Auswirkungen eines aus privaten Gründen erfolgten Erlass einer Rentenverpflichtung aus der Sicht des Rentenverpflichteten…
…Zeit eingeräumt, nach einem geeigneten Wohnsitz an seinem Tätigkeitsort zu suchen und diesen dorthin zu verlagern. Nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates sprechen ausschließlich private Gründe für die Beibehaltung des Wohnsitzes abseits des Beschäftigungsortes des Bw.. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am…
…Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Wesentlich ist jedoch nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in…
…267 km von seinem ständigen Beschäftigungsort G entfernt gelegenen Wohnsitz in Z über Jahre hinweg aufrecht zu erhalten, außer private Gründe (Heimatverbundheit, Freundeskreis und Sportmöglichkeiten dieser Region) waren für die Beibehaltung dieses Wohnsitzes maßgeblich. Wenn der Parteienvertreter in seiner Stellungnahme auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (Rz…
…ausschließliche berufliche Bedingtheit der Übersiedlung nach Österreich ebenfalls nicht ableiten; ganz im Gegenteil kommt dadurch zum Ausdruck, dass für den Berufungswerber andere (private) Gründe für die Übersiedlung nach Österreich ausschlaggebend waren. Umzugskosten können Werbungskosten darstellen, wenn sie ausschließlich oder weitaus überwiegend beruflich veranlasst sind. Gemäß …
…privaten Interessen unter dem Gesichtspunkt der besseren Bebaubarkeit gedient wird. Der Eigentumserwerb, der auf Grund der Bestimmungen zur besseren Gestaltung von Bauland erfolgt, muss jedenfalls die (unmittelbare) Folge einer behördlich verfügten besseren Gestaltung von Bauland sein (die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer…
…für das Familieneinkommen seien und außerdem nicht der Gattin, sondern dem Bw. als Grundstückseigentümer zuzurechnen seien, sei eine private Veranlassung der Familienheimfahrten zu unterstellen. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, so könnten Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten…
…auch Kosten der Familienheimfahrten) privat veranlasst und daher nicht abzugsfähig sind (Doralt, a. a. O., Tz. 355 zu § 4). Nur dann, wenn, wie in dem vom Bw. zitierten Erkenntnis GZ 2001/14/0121 die Unterbleibung der Verlegung des Familienwohnsitzes aus besonderen Gründen der Privatsphäre (wie…
…beruflich relevanter Grund vorliege, der für eine Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Bosnien - Herzegowina spreche. In den Vorlageanträgen wies der Bw. darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27. 5. 2003, 2001/14/0121, hinsichtlich Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes, auch private Gründe als relevant…