…März 2005, 2001/13/0062) aufgetragene Untersuchung des zweiten Tatbestandsmerkmales des § 1 Abs. 2 LVO, nämlich die in der Lebensführung begründete Neigung, stoße auf Schwierigkeiten, weil Vereine im allgemeinen keine privaten "Befindlichkeiten" zuzugestehen sein werden. Daher werde, um unlösbare Regelungslücken in der Liebhabereiproblematik nicht entstehen…
…mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung aufweist. Dies trifft nach der Rechtssprechung vor allem auf nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zu (vgl. VwGH 30.7.2002, 96/14/0116, mit weiteren Zitaten). Gerade eine musikalische Betätigung entsteht in typisierender Betrachtung aus der persönlichen Neigung zur Musik…
…Bauart als Wirtschaftsgut zu beurteilen, welches sich in besonderem Maße für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne und typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung (Befriedigung eines Wohnbedürfnisses) entspreche. Diese Sichtweise führte hinsichtlich der drei Mietwohnungen zur Zuordnung zu § 1 Abs. 2 LVO (…
…somit maßgeblich, ob sich das betreffende Wirtschaftsgut in der tatsächlich verwendeten Art und Weise nach der Verkehrsauffassung im besonderen Maße zur Nutzung im Rahmen der persönlichen Lebensführung eignet und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht. Die Norm stellt nicht darauf ab, ob…
Generell ist an Räumlichkeiten, in welchen sich dauerhaft Menschen aufhalten (Produktions- und Verwaltungsräume), ein anderer Anforderungsstandard betreffend Beheizung, Belüftung und Beleuchtung zu stellen als an reine Lagerräume. Entsprechend unterscheiden sich auch die dafür erzielbaren Mieten. Büro- bzw. Verwaltungsräumlichkeiten kommt zudem häufig eine gewisse Repräsentationsfunktion zu…
Im Ergebnis war somit auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und der daraus abgeleiteten, rechtlichen Überlegungen dem Rechtsmittel der Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 - 1999 der Erfolg zur Gänze zu versagen. Die WK-Überschüsse aus der Vermietung des Wohnhauses bleiben im Verfahrenszeitraum insgesamt außer Ansatz, die…
…vorgelegen, vielmehr sei eine Musikgruppe betrieben worden. Mitglieder einer Trachtenkapelle würden sich zunächst in typisierender Betrachtung aus der persönlichen Neigung zur Musik finden. Da die Kapelle über die persönliche Neigung hinaus ihre Leistung auch am Markt angeboten habe, sei eine Tätigkeit mit widerlegbarer Liebhabereivermutung gemäß …
…Wirtschaftsleben übliche erwerbstypische Ausprägung, hängt deren tatbestandsmäßige Zuordnung nicht davon ab, ob das "sich Leisten können" dieser Tätigkeit eine - für Nebenbeschäftigungen nicht ungewöhnlich - besondere persönliche Neigung dokumentiert. Im Streitfall ist somit die Annahme begründet, dass die in Rede stehende Tätigkeit des Bw. als Musiker und…
…übliche erwerbstypische Ausprägung, hängt deren tatbestandsmäßige Zuordnung nicht davon ab, ob das "sich Leisten können" dieser Tätigkeit eine - für Nebenbeschäftigungen nicht ungewöhnlich - besondere persönliche Neigung dokumentiert. Im Streitfall ist somit die Annahme begründet, dass die in Rede stehende Tätigkeit die Eigenschaft einer Einkunftsquelle iSd § 1…
…Arztes). Findet eine Tätigkeit die im Wirtschaftsleben übliche erwerbstypische Ausprägung, hängt deren tatbestandsmäßige Zuordnung nicht davon ab, ob das "sich Leisten können" dieser Tätigkeit eine besondere persönliche Neigung dokumentiert. Das vom Bw. Dargebotene (laut Internet Gitarrenrock und Songs) bezieht sich auch nicht auf einen Bereich…
…der Sicht des Finanzamtes spreche nichts für das Vorliegen einer Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO 1993, sondern sei vielmehr die persönliche Neigung des Bw. ersichtlich. Da dem Bw. anscheinend andere Geldmittel für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestanden seien…
…diese Tätigkeit eigene Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen erstellt hat. Eine eigenständige Prüfung der nebenberuflichen Schriftstellertätigkeit (neben dem Hauptberuf als Lehrer und Psychotherapeut) war daher jedenfalls vorzunehmen. Gerade im psychologisch-theologischen Bereich ist eine gewisse persönliche Neigung Grundvoraussetzung dafür, dass man eine entsprechende Tätigkeit überhaupt ausüben kann…
…auch in der Lage wäre Schiffe zu verkaufen ein entsprechender Handel auch gar nicht aufgenommen werden hätte können und hier die Begründung sich nicht alleine auf die persönliche Neigung eines Familienmitglieds stützen könne und bezogen auf den Handel unzutreffend in der Beurteilung ist. Die Regatten…
…keine besonderen Vorkenntnisse und Voraussetzungen dafür erforderlich. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob eine persönliche Neigung entwickelt oder ein Hobby vertieft werden soll oder ob eine berufliche Absicht verfolgt wird. Individuelle Anlagen der Teilnehmer werden geweckt und gefördert, sodass eine freie Entfaltung von eigenen…
…Bioaktinitik, die Verwertung von Werknutzungsrechten und die schriftstellerische Tätigkeit. Kurz zusammengefasst ergibt sich diese Feststellung, weil das Labor und die Verwertung von Rechten als Scheinbetriebe und die schriftstellerische Tätigkeit als eine auf eine persönliche Neigung zurückzuführende Tätigkeit iSd § 1 Abs. 2 LVO anzusehen sind. Bezüglich…
…dass die Ausbildung zum Berufspiloten darauf abziele, große Verkehrsflugzeuge zu steuern und Einkünfte zu erzielen; persönliche Neigungen könnten damit nicht in Verbindung gebracht werden, vor allem da er Vater zweier schulpflichtiger Kinder sei, über kein Vermögen verfüge von dem er und seine Familie leben könnten…
…auf die Beurteilungsmaßstäbe der Liebhabereiverordnung (LVO) ausgeführt, dass die Beschäftigung des Bf. mit der Thematik "Einsatz von Radionik im Weingarten" seiner persönlichen Neigung entspringe und Radionik eine wissenschaftlich nicht belegte Heilmethode darstelle, welche der Esoterik zuzuordnen sei. Da die prognostizierten Erlöse durch keine vorliegenden Daten…
…ergaben. Dies sieht die BP als unzulässigen Missbrauch an. Hinzu kommt, dass Pensionisten die persönliche Neigung und Interesse haben, der Einsamkeit und dem Alleinsein entgegenzuwirken und in der Pension möglichst aktiv und "unter anderen Menschen" zu sein. Es sei daher vom menschlichen Standpunkt durchaus verständlich…
…der Lebensführung begründete Neigung entspricht. Die Frage, ob Tätigkeiten typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht an Hand der subjektiven Verhältnisse zu beurteilen (VwGH 16.12.2009, 2008/15/0059). Auf eine persönliche Neigung der Bw…
…der Lebensführung begründete Neigung entspricht. Die Frage, ob Tätigkeiten typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht an Hand der subjektiven Verhältnisse zu beurteilen (VwGH 16.12.2009, 2008/15/0059). Auf eine persönliche Neigung der Bw…