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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/2100829/2012

Körperschaftsteuer: Segeljacht einer HandelsGmbH kein Betriebsvermögen

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/2100829/2012vom 28.06.2022Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Mag. jur. Gernot Thonhauser, Steuerberater, Petersgasse 128a/1, 8010 Graz, über die Beschwerden vom 20. September 2011 - gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2007-2009 - gegen die Umsatzsteuerbescheide 2008-2009 jeweils vom 6. September 2011 des FA Graz-Stadt nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die angefochtenen Bescheide betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007-2009 werden abgeändert. II. Die angefochtenen Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2008-2009 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind der Tabelle sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die beschwerdeführende GmbH (Bf.) ist im Einzelhandel mit optischen und feinmechanischen Erzeugnissen tätig. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst lt. Gesellschaftsvertrag den Handel mit Fotoartikeln, Röntgen-, Video-, Kinoartikeln sowie Waren aller Art. Für die Jahre 2007 bis 2009 fand bei der Bf. eine Außenprüfung statt, wobei die Umsatz- und Körperschaftsteuer dieser Jahre Gegenstand der Prüfung war. Im Zuge der Schlussbesprechung am 10.08.2011 wurden unter anderem Feststellungen zum Ankauf eines Segelschiffes (TZ 8 Boot ZZ12) getroffen. Die übrigen von der Bf. bestrittenen Feststellungen wurden im Zuge des weiteren Verfahrens außer Streit gestellt (siehe Niederschrift zum Erörterungstermin vom 13.08.2019). Daher setzt sich das erkennende Gericht in der Folge ausschließlich mit dem verbliebenen Einwand (TZ 8 Segeljacht ZZ12) auseinander. Dazu wurden von der Abgabenbehörde folgende Feststellungen getroffen: "TZ 8 ZZ12 (Segeljacht) Mit Kaufvertrag vom 02.11.2006 wurde von der Abgabepflichtigen um € 488.000,- eine Segeljacht (ZZ12) erworben. Zweck dieses Kaufes war lt. Angaben der Abgabepflichtigen, einen Handel mit Booten aufzunehmen. Von der BP wurde festgestellt, dass die ernstliche Ausübung des "Bootshandels" nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Vielmehr geht aus diversen Nachforschungen hervor, dass der Gatte der 100%- Gesellschafterin und vormaliger Geschäftsführer, Herr GP, ein passionierter Segler ist und mit diesem Schiff an zahlreichen Wettfahrten (Regatten) teilgenommen hat. Die Anschaffung und Erhaltung des gegenständlichen Bootes liegt daher, nach Ansicht der BP, ausschließlich im privaten Interesse des Gatten der Alleingesellschafterin. Sämtliche damit verbundenen Aufwendungen wurden daher als verdeckte Gewinnausschüttung dem Gewinn der entsprechenden Jahre zugerechnet. Die Kest wird vom Gesellschafter getragen. Aus dem ig Erwerb des Carbon Rades (€ 3.190,68) steht der Vorsteuerabzug nicht zu, da dieses nicht für unternehmerische Zwecke erworben wurde. Vorsteuerkürzung Carbon Rad 2008: € 638,14" Am 06.09.2011 erließ das Finanzamt dementsprechende Körperschaft- und Umsatzsteuerbescheide. In der fristgerecht eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 2007-2009 wurde vorgebracht, dass die Ausgaben für die Anschaffung der Segeljacht nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht, sondern diese im Umlaufvermögen aktiviert wurden und daher die EUR 488.000,00 samt den dargestellten Nebenkosten nicht als Betriebsausgabe angefallen sind wohl aber die AfA angesetzt hat. Zur Feststellung der Behörde im Betriebsprüfungsbericht, dass "die ernstliche Ausübung des Bootshandels nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte…Vielmehr geht aus diversen Nachforschungen hervor, dass der Gatte der 100% Gesellschafterin, Herr GP, ein passionierter Segler ist und mit diesem Schiff an zahlreichen Wettfahrten (Regatten) teilgenommen hat", wurde von der Bf. entgegengehalten, dass "wenn das Unternehmen über keine Person verfügen würde, die faktisch dazu auch in der Lage wäre Schiffe zu verkaufen ein entsprechender Handel auch gar nicht aufgenommen werden hätte können und hier die Begründung sich nicht alleine auf die persönliche Neigung eines Familienmitglieds stützen könne und bezogen auf den Handel unzutreffend in der Beurteilung ist. Die Regatten, die gefahren wurden, sind sämtlich im Zusammenhang mit Ausstellungen und entsprechenden Verkaufsversuchen gewesen. Faktum aus dem Markt für sportliche Segelboote ist, dass der Verkaufserfolg wesentlich von vorzuweisenden Regattaerfolgen abhängt, da die angesprochene Zielgruppe im Regelfall an der Teilnahme an sportlicher Wettbewerben interessiert ist. Die einzelnen Regatten sind dem Prüfungsorgan dann im Zuge der Aufzeichnungen über die getätigten Fahrten übergeben worden. Vielmehr hat der Pflichtige die mit dem Vorführboot ZZ12 ausschließlich zu Vorführzwecken gefahrenen Wettfahrten der Behörde offengelegt. Dass der Ehegatte der 100% Gesellschafterin noch weitere Regatten gefahren hat, wird nicht bestritten, diese sind jedoch mit seinem Privatboot im Jahr 2007 bestritten worden und in den Folgejahren hat der Gatte, Herr GP, für Regatten Boote privat angemietet, weswegen die Behauptung dass Herr GP an zahlreichen Regatten teilgenommen hat, zwar richtig ist, jedoch seitens der Behörde nicht unterschieden wurde, ob diese zu Vorführzwecken mit dem betriebseigenen Schiff, mit dem privaten Schiff des Herrn GP bzw. mit angemieteten Schiffen bzw. als Mitfahrer durchgeführt worden sind. Desweiteren versuchte man durch den Besuch von Messen und durch Vorstellungen bei einigen wenigen namhaften Regatten (…) das Schiff zu vermarkten und in Umlauf zu bringen. Weiters wurden auch in den dafür bezughabenden Fachzeitschriften im Ausland als auch im Inland Inserate geschaltet. Desweiteren wurde das Schiff mit einer Tafel versehen, dass das ZZ12 Schiff ein Schiff der Firma GP sei und die Generalvertretung mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben wurde. Desweiteren wurde eine eigene Homepage für die Firma GP GmbH als Generalvertreter der Marke ZZ12 erstellt und betrieben. Eine weitere Generalvertretung über einen Bootshandel mit der Firma BY ist im Jahr 2010 noch abgeschlossen worden. " In der Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde dem Grunde nach abgewiesen, hinsichtlich der betragsmäßigen Darstellung der Körperschaftsteuer 2007-2009 wurde insoweit stattgegeben, als die jährlich geltend gemachte AfA laut GuV sowie der laufende Aufwand als verdeckte Gewinnausschüttung dem Gewinn zugerechnet wurden. Die Abgabenbehörde führte zur Aussage der Bf., das Schiff "ZZ12" sei zu betrieblichen Zwecken erworben worden und werde auch zumindest überwiegend betrieblich genutzt ergänzend aus: "Der Verlust der Logbuchdaten wird seitens der Behörde als Schutzbehauptung qualifiziert, da gerade bei elektronischer Logbuchführung jegliche Schiffsfahrt genau nachvollziehbar wäre und eine nachträgliche Erstellung nicht bzw. nicht leicht möglich wäre. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass die bis dahin vorgelegten Unterlagen eine zielstrebig ausgeübte Verkaufstätigkeit nicht belegen, da im gesamten Prüfungszeitraum kein einziges Boot verkauft und auch keine anderen Umsätze aus dem Bootshandel erzielt worden sind sowie keine körperlichen Unterlagen betreffend Verkaufsinteressenten, Preisanfragen oder ähnliches vorgelegt wurden. Insofern sei davon auszugehen, dass die "ZZ12" aus persönlichen Interessen des Gatten der 100% Gesellschafterin angeschafft wurde. Ein körperlicher Nachweis über tatsächlich durchgeführte Verkaufsaktivitäten konnte nicht erbracht werden. Insgesamt wurde dem Finanzamt gegenüber als Werbemaßnahmen für den Prüfungszeitraum der zweimalige Besuch von Bootsmessen, die Errichtung einer Homepage, die Teilnahme an Vorführregatten sowie 4 Anzeigen bekanntgegeben. Gerade zum Zeitpunkt der Aufnahme einer neuen Betätigung ist es üblich durch verstärkte Werbemaßnahmen auf das neue, kostengünstige Produkt aufmerksam zu machen. Die Berufungswerberin hat dies weitestgehend unterlassen. Ebenso wenig konnten Prospekte oder sonstiges Informationsmaterial über das Schiff in deutscher Sprache (nur italienisch oder englisch) vorgelegt werden. Die Einschaltung von lediglich vier Anzeigen über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren und das Nichtvorhandensein von Informationsmaterial über das Boot in deutscher Sprache bzw. kroatischer kann keinesfalls als Nachweis einer ernsthaft betriebenen Geschäftstätigkeit gewertet werden. Die Berufungswerberin hat in der Stellungnahme vom 10.08.2011 ausgeführt, dass die Übernahme der Generalvertretung (für die Firma X srl) zwingende Voraussetzung für den Erwerb dieses Vorführbootes war. Insofern sei das Segeln von Regatten mit der "ZZ12" zu reinen Vorführzwecken geschehen. Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass GP sein privates Segelboot mit Kaufvertrag vom 04.06.2007 verkaufte und somit spätestens ab diesem Zeitpunkt keine Segeltörns mit einem privaten Schiff durchgeführt werden konnten. Wird in der Berufung ausgeführt, die Regatten im Jahr 2007 seien mit dem Privatboot des GP durchgeführt worden, ist dem entgegenzuhalten, dass dies mit dem eigenen Schiff maximal bis Juni 2007 möglich war. Ein weiteres Indiz für die Befriedigung der privaten Segelleidenschaft ist der Umstand, dass die "ZZ12" sofort nach ihrer Überstellung aus Genua zu Umbauarbeiten nach Rab überstellt wurde, eine Satellitentelefonkarte um EUR 667, -(im gesamten kroatischen Küstengebiet gibt es Handy-Empfang) und ein Steuerrad aus Carbon (typisch für professionelle Wettsegler) um EUR 3.190,68 erworben wurden. Besonders auffallend ist in diesem Zusammenhang der Segelumbau über EUR 5.420,-, bei welchem u.a. eine Roll Gennaker mit 230m² Segelfläche erworben wurde (It. Prospekt ist die "ZZ12" mit einer Segelfläche von 168m², in der Rennversion 183m² ausgestattet). Aus dem "Zeitplan ZZ12" ergibt sich weiters, dass am 29.06.07 Trimmeinstellungen für besseres Handling vorgenommen wurden und am 27.07.07 mit dem in Kroatien bekannten und erfolgreichen Segler ***1*** ein sogenanntes "Probesegeln" durchgeführt wurde. Daraus ergibt sich, dass diese Maßnahmen einzig und alleine dazu durchgeführt wurden, bei Regatten erfolgreicher zu sein und nicht um den Verkauf von Booten voranzutreiben. Im Fremdvergleich wäre eine Firma, die einen Bootshandel von Österreich aus betreibt und zu diesem Zweck ein einziges Vorführboot erwirbt, bei dem, außer laufenden Kosten (Regatten, Instandhaltung, Liegegebühren, Versicherungen, unzählige Fahrten nach Kroatien zu "Interessensgesprächen" usw.), kein einziger Erlös erzielt werden konnte bzw. keinen einzigen Schriftwechsel mit Kaufinteressenten vorzuweisen hat, kaum in der Lage, diese Geschäftsidee über Jahre hinaus durchzustehen. Aus diesen Überlegungen heraus erachtet es die Behörde als erwiesen, dass das Boot "ZZ12" gezielt für den persönlichen Gebrauch des Herrn GP eingerichtet wurde. Die Aufstellung betreffend die Motorbetriebsstunden (957,7 h) ist nicht glaubwürdig und erweckt den Eindruck manipuliert worden zu sein. Zum einen ergibt sich aus der Summierung der angeführten Stunden der Wert von 947 h, zum anderen wurden 150 Stunden (das sind 16% der gesamten Motorstunden) für Winter-/Sommerstarten angesetzt. Für eine nachträgliche Konstruierung der Motorbetriebsstunden spricht auch, dass als letzte Position 50 Stunden als "Privat" angeführt wurden. Damit im Zusammenhang ergibt sich die Frage, warum in der laufenden Steuererklärung kein Eigenverbrauch angesetzt wurde. Zu den Crewlisten ist anzumerken, dass insgesamt 3 Crewlisten vorgelegt wurden, die allesamt erst ab 27.04.2009 bzw. ab 2011 datiert sind. Für den gesamten Prüfungszeitraum wurde keine gültige Crewliste vorgelegt, obwohl nach kroatischen Recht eine Befahrung des Meeres ohne vollständige Crewliste verboten ist und dieses Verbot von den kroatischen Behörden auch genau kontrolliert wird. Demzufolge muss für alle Fahrten, die im "Zeitplan ZZ12" verzeichnet sind auch eine gültige Crewliste vorhanden gewesen sein. Die Nichtvorlage dieser Crewlisten kann nur als Verschleierung von Privatinteressen angesehen werden, mit der das wahre Ausmaß der Fahrten mit der "ZZ12" geheimgehalten werden soll. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Anschaffung des Bootes "ZZ12" eindeutig im privaten Interesse des Gatten der Alleingesellschafterin AP, Herrn GP, gelegen ist und dessen Segelleidenschaft steuer- und kostensparend in Form eines "Bootshandels" ausgeübt wurde. Die von der Berufungswerberin bekämpfte Nichtanerkennung der Vertriebskosten (Kosten der Erlangung der Generalvertretung, Inserate und Messen) ist irrelevant. Es handelt sich dabei um Kosten, die in Kauf genommen wurden, um nach außen hin den Eindruck einer Verkaufstätigkeit zu erwecken. Im Betriebsvermögensbegriff des § 4 EStG finden diese Kosten keine Deckung, da sie nicht im Interesse des Betriebes gelegen sind." Der fristgerecht eingebrachte Vorlageantrag ergänzte das Vorbringen der Bf. Insbesondere wies sie nochmals darauf hin, dass es zum Verkauf von Waren notwendig gewesen sei, über diese Bescheid zu wissen und verwies auf den in der Vergangenheit betriebenen Handel mit Windeln, Bekleidung sowie Waschmitteln. Zu den fehlenden Crewlisten wurde ergänzt, dass diese nach Ablauf des Permits vom Hafenkapitän eingezogen worden wären. Bei der gegenständlichen Crewliste seien die Passagiere aus dem Charter angeführt. Es sei vom Hafenkapitän die bestehende Crewliste erweitert und auf dem Permit wie üblich angeheftet worden. Crewlisten für Regatten und Probefahrten seien nicht erforderlich. Bei Regatten lägen eigene Nennlisten beim Veranstalter auf, die die Crewlisten ersetzen würden. Trainingsfahrten für Regatten seien notwendig, um auf vorderen Plätzen einen Rang zu ersegeln und über die Qualität des Bootes eine Werbeeffekt zu erzielen. Zu den wenigen Anzeigen wurde erklärt, dass Annoncen in der Kleinen Zeitung in Graz keinen Sinn machen und auch zu teuer sind. Es sind Anzeigen im Internet, auf der eigenen Homepage und bei BY vorhanden. Eine Datensicherung nach Überspannung des Logbuches wäre nicht möglich gewesen, im Übrigen sei ein Logbuch für Probefahrten nicht notwendig. Zur Verfassung der Prospekte lediglich auf Englisch und Italienisch wurde erklärt, dass vor allem Kunden aus dem Osten Deutsch keinen Nutzen bringen würde, Englisch fast jeder verstehen und Kunden aus dem Osten vor allem Englisch sprechen würden. Bezüglich der Sonderausstattung wurde erklärt, dass es üblich sei ein Vorführfahrzeug gut auszustatten, um einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen. Mit Vorhalt vom 07.03.2019 wurde u.a. um die Übersetzung des Kaufvertrages, des Generalvertretungsvertrages samt Anhang sowie um die Vorlage der Vollmacht der Bf. für Hrn. GP ersucht. Mit Schreiben vom 04.04.2019 wurden die gewünschten Übersetzungen übermittelt. Bezüglich der Vollmacht wurde mitgeteilt, dass eine schriftliche Vollmacht nicht vorhanden sei. Herr GP habe nach seiner Pensionierung als auch nach Abtreten seiner Geschäftsführerfunktion immer die Firma vertreten. Im Zuge eines am 13.08.2019 am Bundesfinanzgericht durchgeführten Erörterungstermines wurde der Geschäftsführer der Bf., Hr. BP zum Erwerb des Segelschiffes befragt. Im Zuge der Befragung vor dem BFG gab der GF -wörtlich wiedergegeben - Folgendes an: "1. Wie wurde das Schiff finanziert? Das Schiff ist nicht fremdfinanziert und wurde mittels Eigenkapital finanziert. Der stV. übergibt der Richterin einen Kontoauszug. 2. Wer hat das Schiff nachweislich bezahlt? Dazu gibt der stV. bekannt, dass das Schiff zuerst auf das Konto 645 und von dort auf das Konto 1602 (Vorführgeräte) gebucht wurde. 3. Wie lange bestand der Generalvertretungsvertrag der Bf mit der Fa. X srl? Lt. Auskunft Hr. BP ist der Generalvertretungsvertrag unbegrenzt gültig. Hr. BP ist nicht bekannt, dass die Firma X srl ab Ende 2008 keine aufrechte UID Nummer mehr besaß. (Aufgrund Recherche des Gerichts war festgestellt worden, dass die Firma X srl ab 2009 keine aufrechte UID Nr. mehr hatte (Auszug aus MIAS wird den Parteien vorgelegt)) 4. Wer war ihre Ansprechperson? Der Vater von Hr. BP (GP) hat mit Hrn. MC gesprochen und den Vertrag abgeschlossen. Hr. BP hat mit Hr. MC nie persönlich Kontakt gehabt. 5. Waren Sie vor Ort? Hr. BP war nie vor Ort. Das Schiff wurde von ihm vor dem Kauf auch nie besichtigt. Das Schiff war Hrn. BP nur von einem Prospekt und aus dem Internet bekannt. 6. Wie gestaltete sich die Korrespondenz? keine Korrespondenz 7. Gibt es Preislisten? (Lt. vorgelegtem Vertrag sollte es jedes Jahr neue Preislisten geben) Von Seiten der Bf. gibt es keine Preislisten. Hr. BP gibt bekannt, dass es geplant war, das Schiff um ca. € 600.000 netto zu veräußern. 8. Wurde von Ihnen ein Schiff verkauft? nein. (der stV. gibt bekannt, dass das gegenständliche Schiff im Jahr 2012 verkauft wurde und zwar an Hr. GP um einen Verkaufspreis von € 200.000) 9. Wie lange wurde das Schiff ZZ12 von der Firma X srl produziert? Es wurden nur 2 Stück produziert - das gegenständliche Schiff war das Erste. 10. Seit wann gibt es die Firma X srl nicht mehr? Hr. BP kann nach Vorhalt der Seite aus dem Internat (Beilage) die aussagt, dass das Schiff nur bis 2009 produziert wurde, der Generalvertretungsvertrag aber unbegrenzt gelaufen ist, und auch die Bewerbung des Schiffes auf der Homepage ZZ12.at noch nach 2009 erfolgte, keine Aussagen machen kann. 11. War das gegenständlich strittige Schiff dazu gedacht verkauft zu werden oder rein als Vorführobjekt zu dienen, anhand dessen sich potentielle Käufer einen Eindruck verschaffen konnten? Beides. Dieses Vorführschiff hätte günstiger verkauft werden können, der Verkaufspreis wäre ca. € 550.000. Ein neues ähnliches Schiff wäre teurer verkauft worden. 12. Welche Werbetätigkeiten wurden von der Bf. in Österreich zur Vermarktung des Schiffes getätigt? In der Zeitschrift Yachtrevue, auf der Homepage und im Klippmagazin. Hr. BP gibt bekannt, dass sein Vater hauptsächlich über die Teilnahme an Regatten Werbung machen wollte. Weiters teilt er mit, dass die Dokumentation seines Vaters sehr lückenhaft ist (für Teilnahme bei Messen und Regatten und dafür Kostenübernahme teilweise privat).…. 13. Wurden in Österreich Schiffsmessen besucht? (Tulln) Wenn nein, warum nicht? Nein - mein Vater war auf keinen Messen. Hr. BP war selbst auch nicht auf Messen. 14. Waren Sie (BP) bei den Messen dabei? Gab es Interessenten? Wenn ja, welche? Gab es schriftliche Anfragen/Korrespondenz? nein. Wie ging es nach den Messen weiter? (Kontaktpflege mit etwaigen Interessenten, Anschreiben .....?) Es gab kaum Interessenten. Die genauen Verhandlungen hat mein Vater geführt. Es gab ein paar (einen kroatischen, einen russischen und einen slowenischen Interessenten). Mit diesen wurde weiter Kontakt gepflegt, vom Vater wurde dies aber nicht dokumentiert. 15. In der Vorlage S. 4 wird von Testberichten in Fachzeitschriften gesprochen - in welchen Fachzeitschriften und wann sind diese Testberichte erfolgt? Die Fachzeitschrift heißt MORE. In der Yachtrevue war auch ein Artikel. Es war immer Firmenphilosophie, mit wenig Kosten Werbung zu betreiben. 16. Wer ist Zielgruppe der ZZ12? Sport- und Regattensegler. Die ZZ12 ist ein typisches Regattaschiff. Die ZZ12 ist zwar ein normales Schiff, aber sportlicher. Sie ist auch bewohnbar. Das Schiff ist für 6 Personen komfortabel ausgelegt. 17. Wann wurde die Homepage aktiv gestellt? Der vorgelegte Ausdruck weist bereits die BY auf, für welche erst nach dem strittigen Zeitraum (2010) die Vertretung übernommen wurde. Hr. BP gibt an, dass diese bereits 2006 oder 2007 aktiv war. Das genaue Datum und ein Screenshot wird dem Gericht noch nachgeliefert. 18. zu S. 4 der Vorlage: ... dass diese nach Ablauf der Gültigkeit und Ablauf des Permits vom Hafenkapitän eingezogen werden und beim neuen Permit die neue Crewliste auf einem neuen Leerformular angeheftet wird. Hr. BP besitzt das kroatische Küstenpatent und ist berechtigt, dass Schiff zu steuern. Das originale Permit befindet sich lt. seiner Aussage immer am Schiff für den laufenden Zeitraum. Hr. BP weiß nicht, ob das alte Permit abzugeben ist, oder der neue Zeitraum darauf nur vermerkt wird. 19. Wie viele Personen sind notwendig, um mit der ZZ12 zu segeln (Regatten) ? Allein ist möglich, aber schwierig. Zwei bis drei Personen sind notwendig. Für eine Regatta benötigt man ca. 6 Personen. 20. Bestand die Crew immer aus denselben Personen? Nach Vorhalt der vorgelegten Crew-Listen für 2009, 2010 sowie 2011 wird von Hrn. BP dazu mitgeteilt, dass höchstwahrscheinlich dieselben Personen auch in den Jahren davor auf den Crew-Listen standen. Das FA hält fest, dass die angeführten Personen auf den Crew-Listen hauptsächlich Freunde und Verwandte sind. Hr. BP stimmt dem zu. 21. An welchen Regatten nahmen Sie teil? Ich habe an keinen Regatten teilgenommen. 22. Gibt es nicht eine Verpflichtung zur Mitführung einer Crewliste? (Solas) nein 23. Gibt es Nennlisten der Regatten ? Der steuerliche Vertreter gibt bekannt, dass er keine Nennlisten bis dato gesehen hat. Hr. BP gibt bekannt, dass sein Bruder PP ein Mitglied dieses Regattateams war. Teilweise waren auch ein- oder zwei Kroaten Mitglieder des Regattateams - die Namen sind aber nicht bekannt. 24. zum Winterbetrieb Winterstart bedeutet, dass der Motor ca. 1 Stunde läuft. Der Motor sollte so oft wie möglich gestartet werden wegen der Gängigkeit. Das Boot befindet sich aber immer im Wasser. 30 % der angezeigten Motorstunden werden vom System für Starts des Motors verwendet. 25. Wann war der Schaden durch Überspannung? Rechnung für Reparatur? Welches Programm/digitales Logbuch ist installiert? Das Logbuch wurde lt. Wissen von Hrn. BP im GPS geführt. Wann der Schaden aufgetreten ist, kann er nicht bekanntgeben. Ist ihm unbekannt. Es wurde nicht wieder-hergestellt. 26. Logbuch für die Zeit danach? Hr. GP segelt das Schiff jetzt privat und führt kein Logbuch. 27. An wen war die ZZ12 verchartert und wann? Crewliste? Wie lange dauerte der Chartereinsatz? Vertrag? Wie hoch waren die Einnahmen? Wie wurden diese verbucht? Der steuerliche Vertreter gibt bekannt, dass sein kann, dass es hier einen Vertrag oder Rechnungen gibt. Einnahmen sind ganz sicher verbucht (stV1 bringt Unterlagen nach) Der stV gibt bekannt, dass es zu Berichtigungen im buchhalterischen Sinn kommen muss, da die Firma ab 2009 nicht mehr existiert hat (keine UID Nummer)." Die von der steuerlichen Vertretung angekündigten Unterlagen zu der Vercharterung laut Motorbetriebsstundenliste samt entstandenen Einnahmen und deren Verbuchung ("Charter 37" vorgelegt am 10.08.2011) wurden nie vorgelegt. Auf Antrag des neu vertretenden Steuerberaters wurden via Amtshilfe Zeugen einerseits dazu befragt, seit wann und in welchem Umfang die ZZ12 für die Bf. beworben wurde, wieviele Anfragen von potentiellen Käufern kamen und wie die Bf. darüber informiert wurde, andererseits zum Beweis, dass Verkaufsverhandlungen zur Bootsmarke ZZ12 mit der Bf. geführt wurden. (siehe Niederschriften über die Zeugeneinvernahme) Bei Abfrage der UID-Nummer seitens des Gerichts wurde festgestellt, dass die Firma X srl seit Ende 2008 keine gültige UID-Nummer mehr besitzt. Daher stellte das Gericht ein Auskunftsersuchen gem. Art. 5 der TRL 2011/16/EU an die italienischen Behörden bezüglich der Firma X srl (siehe Teilantwort vom 31.08.2020 sowie 18.02.2021). Dazu wurde von den italienischen Behörden mitgeteilt, dass im angefragten Zeitraum (2007-2009) von der Firma X srl Steuererklärungen abgegeben wurden. Beim Ortsaugenschein an der Firmenadresse fand man nur ein Wohngebäude vor (kein Geschäftsgebäude im Zusammenhang mit der Herstellung oder Reparaturen von Booten). Der befragte Hausverwalter gab zu Protokoll, dass die Firma X srl von dieser Adresse aus seit ca. 5 Jahren nicht mehr tätig ist. Abfragen ergaben, dass die Firma X srl noch als aktiv im Firmenbuch eingetragen ist, aber an der Adresse Via Spallanzani keine Tätigkeit ausübt. Dem steuerlichen Vertreter wurde zweimal Akteneinsicht bei Gericht, letztmalig am Vortag der mündlichen Verhandlung sowie Einsicht in den Akt der Betriebsprüfung gewährt. In der mündlichen Verhandlung vom 04.05.2022 wurde von der Bf. ein ergänzender Schriftsatz samt Beilagen vorgelegt, welcher im Wesentlichen eine Zusammenfassung des Verfahrensverlaufes samt Verweisen auf die vorgelegten Unterlagen darstellt. An neuen Unterlagen wurde eine Sammlung von Zeitungsausschnitten von - lt. steuerlichen Vertretung - vergleichbaren Schiffen vorgelegt. Es wäre vor Ankauf der ZZ12 ein Produktvergleich vorgenommen worden. Der stV führte weiters aus, dass der Ankauf eines Vorführschiffes erforderlich gewesen sei, weil die Marke ZZ12 unbekannt sei und um sie potenziellen Käufern zu zeigen. Die Teilnahme an Regatten sei notwendig gewesen, um einen öffentlich wirksamen Auftritt zu erhalten und die Marke zu präsentieren. Der Kontakt mit der Firma X srl sei erinnerlich 2010 abgebrochen, 2014 wäre vom stV eine Bonitätsprüfung der Firma vorgenommen worden und habe sich herausgestellt, dass die Firma X srl wirtschaftlich nicht erfolgreich sei. Daher sei es für Hrn. GP unmöglich gewesen mit der Firma Kontakt aufzunehmen. Offensichtlich sei die Herstellung eingestellt worden. Mit Aufnahme der Vertretung wäre nicht absehbar gewesen, dass kein Boot verkauft würde, es handle sich nicht nur um die Nutzung, sondern bereits um den Ankauf des Schiffes. Bei den Segelregatten hätten Verkaufsgespräche stattgefunden und seien die potenziellen Käufer in der heute vorgelegten Stellungnahme namentlich angeführt. Bezüglich der Motorbetriebsstunden sei aufgrund aktenkundiger Unterlagen vom stV und Hrn. GP versucht worden konkret nachzuvollziehen, welche sich aus der Teilnahme der Regatten, Messen ergeben. Vor 2010 sei das Schiff nur von Hrn. GP und seinen Familienmitgliedern genutzt worden. Bei der Teilnahme an Wett-, Regatten-, Präsentationsfahrten wären auch andere Personen auf dem Schiff anwesend gewesen. Die Abgabenbehörde führte noch ergänzend aus, dass Hr. GP im strittigen Zeitraum nicht GF der Bf. gewesen sei und daher nicht ersichtlich sei, in welcher Funktion er ein Segelschiff in dieser bedeutenden Summe abgewickelt hätte bzw. hätte soll. Zur mündlichen Verhandlung erschien auch Hr. GP. Da Herr GP im strittigen Zeitraum keine gesellschaftsrechtliche Position bei der Bf. inne hatte und weder Gesellschafter war noch eine Vollmacht der Bf. bestand, wurde Hr. GP als Zeuge vernommen: Im Zuge der Befragung vor dem BFG gab der Zeuge -wörtlich wiedergegeben - Folgendes an: "-Wie lange segeln Sie? Mind. 40 Jahre. -Wie viele Schiffe hatten sie bisher? Mind. 20. -Welches Schiff segeln sie momentan ZZ12. -Nehmen Sie an Regatten teil? Ja, wenn ich eine Crew habe. -Wann war die letzte Regatta? Letztes Jahr. -Sind Sie immer gesegelt? Nein, nicht als ich die Vertretung der VILM hatte. -Wie viele Personen benötigen Sie für eine Regatta? Mind. 3. -Welche Personen befanden sich im Zeitraum 2006-2009 in ihrer Crew? Weiß ich nicht mehr. Es waren Kroaten. Ich kenne diese Personen aus Opatija. -Segeln Sie nur mit Kroaten? Nein, auch mit Inländern. Diese habe ich eingeladen. Ich kenne Sie aus dem Yachtclub Austria. -Haben immer sie die Verkaufsgespräche geführt? Großteils ich, sonst die Leute, die das Schiff geputzt haben. Diese Leute wurden von mir beauftragt. Ich kann mich nicht erinnern, wer das war (Herr stV2 wirft ein, dass Herr GP mit "Leute, die das Schiff geputzt haben" Leute, die das Schiff gewartet haben" gemeint hat). -Wo ist die ZZ12 gelegen (Heimathafen?) Icici, da ist sie noch immer. Gewartet wurde sie in Cres. -Wo haben die Verkaufsverhandlungen, die auf Seite 8 der heutigen Stellungnahme angeführt wurden, stattgefunden? -***2***: In Malta. Ich bin mit dem Flugzeug geflogen. Diese Person kannte ich vom Segeln. Herr ***2*** war der Vertreter der **Yacht Malta und es wurde darüber gesprochen, dass er ebenfalls die ZZ12 vertreiben würde. Er selbst hatte kein Interesse am Kauf eines Schiffes, höchstens als Vorführschiff für die Vertretung. -Herr ***3*** ist manchmal mit uns mitgesegelt und hat bei XY-Yacht gearbeitet. Er wollte sich selbständig machen und auch in den Vertrieb der ZZ12 einsteigen. Er wollte sich ein eigenes Schiff kaufen, scheiterte jedoch an den finanziellen Mitteln. -***4*** war Interessent für den Kauf des Bootes. Er hatte eine kleine Charterfirma namens ***4*** in ***. In Opatija wurden die Verkaufsgespräche geführt. Auch Herr ***4*** konnte die finanziellen Mittel nicht aufbringen. -Ad Motorbetriebsstunden: Ist der Hafen Icici modern? Ja, mit Strom- und Wasseranschlüssen. -Wird die ZZ12 im Winter im Wasser gelassen? Ja, weil große Schiffe nicht aus dem Wasser gehoben werden dürfen und sonst verwinden. Das Schiff wird spätestens alle 14 Tage gestartet. Den Motor muss man ca. eine halbe Stunde laufen lassen, damit nichts verrostet. Diese Starts werden nur im Winter durchgeführt. Die Schiffe werden ab November winterfest gemacht bis Ende April, im Sommer sind derartige Starts nicht notwendig. Da das Schiff sowieso gefahren wird. -Welches Logbuch haben Sie auf der ZZ12. Ein elektronisches, welches weiß ich nicht. -Was ist mit dem Logbuch passiert? Es gab zwei Jahre nach dem Kauf der ZZ12 eine Überspannung und da wurde es zerstört. Ein händisches Logbuch habe ich nicht geführt. In Kroatien ist ein Logbuch nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Wiederherstellung des Logbuches würde über GPS funktionieren, aber nicht bei Überspannung. Da ist alles weg. Im Hintergrund wird alles festgehalten zB für den Fall eines Unfalles. Das defekte Simrad wurde ersetzt. Ca. ein Jahr nach der Überspannung habe ich das gemacht. Dann hatte ich wieder ein Logbuch am Schiff integriert. -Wie sind Sie auf MC gekommen? Durch eine italienische Zeitschrift. Dann habe ich ihn angerufen und habe mich mit ihm in Genua getroffen. Einmal bin ich mit ihm Segeln gewesen. -Wie lange hatten Sie Kontakt mit Herrn MC? Ein halbes Jahr vor dem Kauf und ca. ein Jahr danach. -Wann wurde die Firma gelöscht? Keine Ahnung mehr. Ich habe nie wieder etwas von ihm gehört. So lange ich mit Herrn MC Kontakt hatte, funktionierte die Zusammenarbeit. -Besuchten Sie Herrn MC in seiner Firma? Nein, er hatte eine Internetseite. Ich habe mich in Genua mit ihm getroffen. -Wie viele Stück der Marke ZZ12 wurden produziert? Ich weiß von 2. -Wie lange wurden Schiffe produziert? Ich bin nicht Herr MC. Ich weiß es nicht. Ich habe versucht ihn anzurufen, habe ihn aber nicht mehr erreicht. Ich war bei der Werft in Genua. Herr MC war im Jahr 2010 nicht anzutreffen. Die Arbeiter habe ich nicht nach Herrn MC gefragt, da die Arbeiter kein Englisch sprechen und ich spreche kein Italienisch. -Haben Sie für die ZZ12 jemals ein schriftliches Kaufanbot erhalten? Nein. -Haben Sie für die ZZ12 jemals ein schriftliches Verkaufsanbot erstellt? Nein, ich habe auf dem Prospekt die Summen notiert und dieses dann den Interessenten mitgegeben. Fragen des steuerlichen Vertreters an den Zeugen: -Wie lange waren Sie GF der Bf.? Insgesamt 20 oder 25 Jahre. -Sind Sie heute noch für die BF tätig? Wenn das notwendig ist, schon. Wenn mein Sohn das alleine nicht schafft. Dem Zeugen wird durch die Richterin vorgehalten, dass der Sohn bereits seit 2006 GF ist. -In den Jahren 2007-2009 waren Sie nicht mehr GF der Gesellschaft. Hatten Sie eine Vollmacht/Vertretungsvollmacht für die Gesellschaft in diesem Zeitraum? Das war nicht notwendig. … Zwischenfrage der Richterin: Sind Sie in Pension? Ja, aber das hat damit nichts zu tun. Ergänzung stV2. Es handelt sich um ein Familienunternehmen. Herr GP ist bis heute im Unternehmen tätig. Ergänzung der Richterin: Sie sind weder Gesellschafter noch Angestellter im Unternehmen? stV2: Stehen Sie dem Unternehmen bis heute beratend und unterstützend zur Seite? Ja, das ist korrekt. -In den Jahren 2007-2009: Haben Sie in diesem Zeitraum Werbemaßnahmen für die ZZ12 durchgeführt? In welchem Namen? Ja, immer im Namen der Gesellschaft. -Wenn Sie bei Regatten teilgenommen haben, haben Sie Ihre Repräsentanz für die ZZ12 zur Verfügung gestellt? Hauptzweck der Regatten ist die Schiffspräsentation und nicht das Segeln. Zwischenfrage der Richterin: Wieso fahren Sie jetzt Regatten? Ich fahre nicht mehr Regatten. Zwischeneinwurf der Richterin: Sie sind letztes Jahr noch eine Regatta gefahren. -Wenn Sie bei Bootsmessen teilgenommen haben, haben Sie diese im eigenen Namen oder im Namen der Gesellschaft gemacht? Bei den Bootsmessen haben wir das Boot hingestellt und als ZZ12 Schiff GP GmbH genannt. Diesbezüglich verweist der Zeuge auf die vorliegenden Fotos zur Werbetafel am Heck des Schiffes. -Hat man diese Werbetafel mehrmals verwendet? Diese Tafel war ständig am Schiff. Sie war am Schiff angebracht. -Was ist auf dieser Werbetafel gestanden? Ich weiß nur GP GmbH. An den Rest kann ich mich nicht mehr erinnern. -Wenn Geschäftspartner und potenzielle Schiffskäufer an Sie herangetreten sind, haben Sie diese Personen darauf hingewiesen, dass Sie Repräsentant (Vertreter) der GP GmbH sind? Ja -Ist der Standort mit der Anschrift der Karlauerstraße 1-3 noch heute ident mit jenem 2007-2009? Ja -Mit wem hatte der Prüfer während der Betriebsprüfung Kontakt? Ausschließlich mit mir. -Kann man davon ausgehen, dass die Betriebsprüfung davon wusste, dass Sie der Vertreter der BF war? Ja. -Wo war die Produktionsstätte der ZZ12? Der Schiffe? Das war zweigeteilt. Einmal in Turin (Adresse weiß ich nicht), der andere war an der ligurischen Küste. Die Schale wird in Turin gefertigt (laminiert) - sie besteht aus zwei Teilen - und wurde anschließend mit dem LKW an die Küste zum Innenausbau gebracht. Mast und Kiel wurden in der Werft angebracht (Herr stV2 wirft ein, dass die Adresse aktenkundig sei). -Haben Sie sich die Produktionsstätte an der ligurischen Küste angesehen? Ja. Zwischenfrage der Richterin: Wo an der ligurischen Küste war das? Der Zeuge holt Notizen aus seiner Aktentasche, um die Adresse herauszusuchen. Danach gibt er bekannt Marina d'Alassio. -Hat Ihnen MC die Einzelteile gezeigt? Die Produktion? Die technische Ausgestaltung? Die Herkunft der Teile? Ja, Herr MC hat mir dazu Fotoserien gezeigt. Kontakt hatten wir bereits vor Besichtigung der Werft. Das Schiff war schon fertig. -Wann und wo haben Sie sich erstmals als Vertreter für die ZZ12 auf einer Messe präsentiert? Im Jahr 2006 in Rijeka (stV2 wirft ein, dass es Genua gewesen sei). Die Bilder hierzu liegen im Akt. -Haben Sie vor Regatten bestimmte Tests durchgeführt? Ja, sog. Trimmfahrten. Es geht hierbei um die Segelstellung und um keine technischen Einstellungen, sondern Darstellung, dass das Boot schnell segeln kann. -War es für die Zielgruppe des Schiffes, dass das Schiff schnell segeln kann? Ja, das ist wichtig. -Was haben Sie sich erhofft, wenn Sie an Regatten teilnahmen? Aufmerksamkeit für das Schiff. Entscheidend war, dass die Segelcommunity sieht, das ist ein schnelles Schiff. -Wer war die Zielgruppe der ZZ12? Sportsegler mit Wunsch nach Komfort -Welche andere Werbemaßnahmen haben Sie durchgeführt - mit Ausnahme der Regatten? Zeitschriften; Zeuge kann sich nicht mehr erinnern. (stV2 wirft weiter Homepage ein) -Welche Aufgabenstellung hatte BY? Für schnelle Segler ist BY die prädestinierte Plattform. Unternehmensgegenstand ist die Vermittlung von schnellen Segelbooten. BY hätte eine Provision erhalten bei Verkauf. 3 % vom Verkaufspreis. Der Verkaufspreis wäre von mir festgelegt worden und davon hätte ich die Provision bekommen. -In welchen Ländern hat BY Werbemaßnahmen geschaltet? Hauptsitz ist in Niederlanden. Die sind weltweit tätig. Die Bewerbung erfolgte über die Homepage von BY. -Haben Sie Angebote von Interessenten von BY weitergeleitet bekommen? Ja, aber außer dem Versand von Unterlagen ist nichts herausgekommen. Das Problem war, dass die ZZ12 ein No-Name-Schiff ist. Zwischenfrage der Richterin: War Ihnen bewusst, dass die ZZ12 ein No-Name-Schiff ist als Sie die ZZ12 übernommen haben? Ja, aber die Konkurrenz ist wesentlich teurer. -Haben Sie in der Differenz zu den teureren Schiffen die Marktchance gesehen? Ja. -Welche Gründe haben dazu geführt, dass Sie im prüfungsgegenständlichen Zeitraum keine Schiffe verkauft haben. 2007 ist der Yachtmarkt zusammengebrochen, zu diesem Zeitpunkt ist sogar **yacht in Konkurs gegangen. Zwischenfrage der Richterin: Wann haben Sie die ZZ12 übernommen? 11/2006 -Gibt es noch weitere Gründe, warum Sie das Schiff nicht verkaufen konnten? Preisanpassungen waren nur eingeschränkt möglich. Zwischenfrage der Richterin: Haben Sie nicht daran gedacht, Ihren Plan aufzugeben? Ich wollte das Schiff unbedingt verkaufen. Zwischenfrage der Richterin: Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die ZZ12? Ca. EUR 488.000,00 Zwischenfrage der Richterin: Wie hoch sollte der Verkaufspreis sein? Ungefähr EUR 240.000,00. Es gab auch ein Gutachten über den Wert des Schiffes zum Zeitpunkt des Rauskaufens des Schiffes aus der Gesellschaft (nach dem strittigen Zeitraum - ca. 2014, kann nicht genau gesagt werden)." I. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist, ob es sich bei der Segeljacht ZZ12 um Betriebsvermögen der Bf. und bei den damit zusammenhängenden Aufwendungen um Betriebsausgaben handelt sowie ob eine verdeckte Ausschüttung an die Alleingesellschafterin vorliegt. Die beschwerdeführende GmbH (Bf.) ist im Einzelhandel mit optischen und feinmechanischen Erzeugnissen (hauptsächlich Foto- und optische Erzeugnisse) tätig und hat ihren Sitz in Graz. Alleingesellschafterin der GmbH im strittigen Zeitraum ist Frau AP. Bis 31.03.2006 war der Ehegatte der Alleingesellschafterin, Herr GP, Geschäftsführer der GmbH. Seit 01.04.2006 ist der Sohn, Herr BP, allein vertretungsbefugt. Anlässlich der Betriebsprüfung wurde im Umlaufvermögen des Jahres 2007 der Bf. auf dem Konto "Vorführgeräte" ein Betrag von Euro 497.096,60 sowie korrespondierend damit eine Abwertung von Umlaufvermögen in Höhe von Euro 74.564,49 festgestellt. Es handelte sich hiebei um ein Segelschiff samt Zubehör. Daneben wurden weitere mit dem Schiff zusammenhängende Ausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht. Die Bf. hatte für den strittigen Zeitraum 2007-2009 jeweils die AfA für dieses Schiff sowie die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht. Die Bf. erklärte dies so, dass ein neuer Geschäftszweig - Handel mit Booten - geplant gewesen sei. Die Entscheidung für den Kauf der ZZ12 erfolgte - so der Zeuge GP - aufgrund einer Annonce in einer italienischen Zeitschrift. Hr. GP hat darin die ZZ12 gesehen, daraufhin mit Hr. MC, dem Geschäftsführer der Firma X srl telefoniert und ihn in Genua getroffen. Es wurde einmal gemeinsam gesegelt. Bei gegenständlichem Segelschiff handelt es sich um eine 16,45m lange Jacht der Firma X srl, Modell ZZ12, Baujahr 2006 (3 Kabinen für je 2 Personen, zugelassen für 12 Personen). Der Liegeplatz der Segeljacht liegt in Icici in Kroatien, die Wartung des Schiffes erfolgt auf Cres. (siehe Zeuge GP) Der Kauf des Schiffes erfolgte im September 2006, die Übergabe des Schiffes im November 2006. Die Abgabenbehörde versagte den jeweiligen Abzug der Afa sowie der Kosten als Betriebsausgaben, da die Anschaffung und Erhaltung des Segelschiffes rein im privaten Interesse des Ehegatten der Alleingesellschafterin gelegen sei. Daher handelt es sich bei dem Schiff nicht um Betriebsvermögen der Bf., sondern sei das wirtschaftliche Eigentum der Alleingesellschafterin zuzurechnen. Zum Kauf des Schiffes wurde ein undatierter Kaufvertrag über die Segeljacht (ZZ12) zum Preis von € 488.000,00 netto, darin enthalten Kosten iHv Euro 58,040,00 netto (siehe "Accessori e dotazioni richiesti a parte dal cliente") für Sonderausstattung laut Kundenwunsch, vorgelegt. Unterzeichnet wurde der Vertrag einerseits von Hrn. MC als Vertreter der Firma X srl sowie durch Hrn. GP. Zum Zeitpunkt des Kaufs im September 2006 war Hr. GP nicht mehr Geschäftsführer der Bf. und somit nicht vertretungsbefugt. Lt. Firmenbuch ist seit 01.04.2006 Hr. BP allein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer der Bf.. Es bestand keine vertragliche Vereinbarung oder Bevollmächtigung die Bf. als Repräsentant zu vertreten. Die Finanzierung der Segeljacht erfolgte mittels Eigenkapital der Bf., ein Teilbetrag von € 35.000,- wurde Hrn. MC von Hrn. GP am 20.09.2006 übergeben (siehe handschriftlicher Vermerk auf dem Kaufvertrag), für die Bezahlung des Restbetrages wurde ein Auszug aus dem Buchungsjournal vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ein Betrag von € 453.000,- am 09.11.2006 auf dem Konto "sonstige Verbindlichkeiten" gebucht wurde. Es erfolgte eine Akkreditiv-Eröffnung bei der Bank Austria über eine Bankgarantie iHv Euro 453.000, wofür folgende Dokumente benötigt wurden: "unterzeichnete Unternehmensrechnung, zweifach, Übernahmebescheinigung, die die Übernahme der Ware in einwandfreiem Zustand bescheinigt, unterzeichnet von Hr. GP mit den folgenden Anlagen: Kopie des Reisepasses und Unterschrift von Mr. GP muss mit Muster korrespondieren, das wir mit separater Post an die Banca Intesa senden." Auszüge aus der unbeglaubigten Übersetzung des Kaufvertrages: "Das Schiff wird ausschließlich für den Freizeitbereich verkauft und übernimmt die Werft keinerlei Verantwortung für eventuelle andere Verwendung durch den Kunden oder eines Dritten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schiff durch die Werft als Vorführobjekt genutzt wurde und dies auch weiterhin von der Werft (…) wird bis zum Ende der Bootsmesse in Genua 2006. … Die Übergabe des Schiffes wird mit Rücksicht auf die noch auszuführenden und vom Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten mit Ende des Monats Oktober festgelegt." Zur eingebauten Sonderausstattung der ZZ12, die auf Kundenwunsch hin erfolgte, gehörte unter anderem ein Stahlkiel mit Bleifüllung, (der gegen einen ursprünglich vorhandenen Gusseisenkiel getauscht wurde), ein 162 Laminatsegel sowie ein Gennaker mit 220 qm Segelfläche. Der vorgelegte Vertretungsvertrag ("Contratto di Rappresentanza") beinhaltet weder den Vertragspartner der Firma X srl, noch ist mangels Datierung eine zeitliche Einordnung des Vertragswerkes möglich. Dieser lautet wie folgt (auszugsweise): "Mit diesem Schreiben wird ein Vertretungsverhältnis begründet, welches dem Vermittler erlaubt die Schiffe der Werft zum Kauf anzubieten und alle nötigen Tätigkeiten zur Vermarktung dieser einzuleiten und durchzuführen. …….. Der Vermittler wird den Kunden zwar vorschlagen, der Vertrag an sich wird jedoch direkt zwischen dem Kunden und der Werft abgeschlossen. Der Vermittler darf die Bestellung aufnehmen, dieses muss aber von der Werft bestätigt werden, welche auch die Lieferzeit und den Ort der Übergabe festlegen wird." Unterfertigt wurde das Schriftstück von Hrn. MC (Il cantiere Firma X srl Uninominale) sowie von Hrn. GP (Il cliente). Letztere Unterschrift entspricht nicht der Musterzeichnung des Geschäftsführers der Bf. lt. Firmenbuch. Der beigefügte Anhang 1 (Verlängerung auf unbestimmte Zeit) zum Vertretungsvertrag beinhaltet weder Vertragsparteien, Zeitraum, Datum noch Unterschriften oder Stempel. Die Segeljacht wurde direkt nach Kauf von Italien nach Kroatien (Icici) überstellt, wo sie auch im Streitzeitraum lag. Die um Auskunft zur Firma X srl ersuchten italienischen Behörden (Ersuchen vom 07.04.2020) teilten mit, dass im angefragten Zeitraum (2007-2009) von der Firma X srl Steuererklärungen abgegeben wurden. Beim Ortsaugenschein an der Firmenadresse fand man nur ein Wohngebäude vor (kein Geschäftsgebäude im Zusammenhang mit der Herstellung oder Reparaturen von Booten). Der befragte Hausverwalter gab zu Protokoll, dass die Firma X srl von dieser Adresse aus seit ca. 5 Jahren nicht mehr tätig ist. Abfragen ergaben, dass die Firma X srl noch als aktiv im Firmenbuch eingetragen ist, aber an der Adresse Via Spallanzani keine Tätigkeit ausübt. Zum Nachweis der Verkaufsaktivitäten der Bf. für die Segeljacht wurden Werbeeinschaltungen in 3 Zeitschriften im strittigen Zeitraum (Yachtrevue 12/2006, sowie drei Annoncen in kroatischen Zeitschriften) vorgelegt. Die Firma BY annoncierte nach Beauftragung durch Hrn. GP ab 2008 die ZZ12 auf ihrer eigenen Homepage sowie diversen weiteren einschlägigen Internetseiten. Weiters wurde eine eigene Homepage www.ZZ12.at erstellt, wobei die Erstellung durch einen Angestellten der Bf. während seiner Arbeitszeit erfolgte und nicht gesondert honoriert wurde. Im strittigen Zeitraum nahm Hr. GP mit der ZZ12 an 2 Schiffsmessen (Rijeka, Budva) teil, österreichische (Tulln) bzw. slowenische Schiffsmessen (Internautica) wurden nicht besucht. Verkaufsverhandlungen haben nur mündlich stattgefunden. Es gibt keine schriftlichen Verkaufsanbote oder Kostenvoranschläge der Bf., es wurden lediglich auf dem Prospekt die Summen notiert und dieses dann den Interessenten mitgegeben. Es gibt auch keine schriftlichen Kaufanfragen von Interessenten. (siehe Zeuge GP) Im gesamten Prüfungszeitraum wurde kein einziges Boot verkauft, auch keine anderen Umsätze aus dem Bootshandel/Vercharterung erzielt. Als betrieblich getätigte Wettfahrten wurde die Teilnahme an folgenden Regatten erklärt. 06/2007 Fiumanka 2007, 06/2008 Fiumanka 2008, 09/02008 Regatta Galiola, 10/2008 Viska Regatta 2008, 08/2009 Losinjska Regatta 2009, 09/2009 Regatta Galiola. Crewlisten für den strittigen Zeitraum 2007-2009 sind nicht vorhanden, Vor 2010 wurde das Schiff nur von Hrn. GP und seinen Familienmitgliedern genutzt. Erst ab 27.04.2009 wurden Crewlisten vorgelegt, mit nachfolgenden Crewmitgliedern: 27.04.2009 GP (Ehegatte der Alleingesellschafterin) AP (Alleingesellschafterin) PP (Sohn) SE LI ab 21.05.2010 zusätzlich RC Crewliste ab 02.04.2011 GP (Capt.) PP (Crew) Das elektronische Logbuch der ZZ12 konnte von der Bf. nicht vorgelegt werden, da es aufgrund einer Überspannung defekt geworden sei und sämtliche Daten nicht mehr les- und auch nicht wiederherstellbar seien. Eine Rechnung für eine Reparatur bzw. Versicherungsmeldung gebe es nicht. Ein händisches Logbuch wurde laut Bf. nicht geführt. Zum Beleg einer betrieblichen Nutzung der ZZ12 wurde eine Motorbetriebsstundenaufstellung am 10.08.2011, eine weitere chronologische Aufstellung der Betriebsstunden in der mündlichen Verhandlung vorgelegt. Weiters nachfolgend angeführter Zeitplan der ZZ12 für die Jahre 2006-2009: 2006 5.-16.11 Bootsüberstellung von Genua 8.12 Schiff bei Picuijan Marine in Rab/Barbat für Umbauarbeiten 2007 9.4. und 13.4 Interessenten-Tage 13.4. 27.4 und 28.4. Training für Regatta 12.5 lcici Interessent 4.6. Icici Interessent 8.6. Fiumanka Presentation im Hafen 17.6. -25.6 G Segeltörn 29.6. Trimmeinstellungen für besseres Handling 27.7. Probesegeln mit ***1***, Opatija 25.9. 1 Woche Bootsmesse Rijeka Hauptinteressent Dir. HR Television 12.10 Überstellung Izola für Barcolana 14.10 Barcolana + Verkaufsgespräche mit Biral D.0.0 Trubarjeva 19 3000 Celje 15.10 Izola retour 2+3.1 1 Termin mit GJ, Zagreb 23.11 . Termin dellAcqua, Udine 2008 29.3. Zadar wegen Bootsplatz und Treffen mit *** 4.4. ZZ12 Service 19.4. ZZ12 Izola retour 24.4. ZZ12 nach Montenegreo Messe Budva 7.5 ZZ12 retour von Budva 16.17.5. Icici mit Interessenten VU. Moskau 20.5. Icici mit Jachtzeitschrift für Bericht 14.6. Ausstellung Rijeka + Fiumanka 20.6. Izola Änderungen am Schiff 3.7. Izola retour 18.7. - 25.7. Probefahrt mit MB Kranje 2.8.-10.8. Segeltörn 2.9. Izola wegen Problem mit Kiel 10.9. Izola retour 11 .9. Ausstellung bei Regatta Galijola 12.9. Galijola 13.9. Galijola 19.9. Icici Bootspräparierung 19.10. Ausstellung für Viska Regatta Split 23.10 ZZ12 retour Icici 2009 30.3. Jahresservice Izola Verkaufsgespräch mit **A** D.O.= Piran 10.4. ZZ12 retour nach Cres 20.-24.5. Cres Probesegeln mit Österreichischen Interessenten 28.5 -30 Cres Service 12- 15.6. Rijeka Ausstellung und Fiumanka 17.6. -25.6. G Segeltörn 29. 7. -2. 8. Ausstellung Losinj + Regatta 19.8. Probesegeln LI 28.9. -30.9. Patrick mit Interessenten 9.9. 1 0.9. Ausstellung Opatija + Galiola 6.10. Gespräche in Split mit ***3*** 14.-24.10 Malta Gespräche mit ***2*** von **Yachts Malta Die Zeugin NB gab an, dass das Boot ZZ12 auf den Webseiten der Firma BY d.o.o beworben wurde, bevor die Niederlassung in Kroatien gegründet wurde und der Kontakt bereits in der Datenbank bestand. Der erste Kontakt zu ZZ12 wurde 2008 hergestellt, aber es kam kein Vertrag zustande. Verhandlungen über den Preis wurden laut Zeugin mit GP, dem Eigentümer des Bootes, geführt. Das Eigentum an ZZ12 wurde nicht überprüft, da die Überprüfung durchgeführt wird, wenn ein ernsthaftes Interesse eines Kunden besteht, das Boot zu kaufen. Frau NB kennt GP nicht persönlich, sie stand mit ihm nur telefonisch oder per E-Mail in Kontakt. Werbung bezog sich nur auf ZZ12 und es gab keine andere Werbung für die Boote der gleichen Marke. Da dieses Boot nicht verkauft wurde, wurde die Provision nicht berechnet sowie keine anderen Kosten, da die Provision nach dem realisierten Verkauf dem Verkäufer in Rechnung gestellt wird. Während des Zeitraums, in dem das Schiff beworben war, gab es keinen Eigentümerwechsel des Bootes. Für den Kauf von ZZ12 gab es mehrere ernsthafte Anfragen, aber Frau NB hat keine Informationen über interessierte Kunden. Frau NB gab an, dass ihr die ***Bf1*** und auch BP nicht bekannt sind. Der ebenfalls beantragte Zeuge GJ konnte zur strittigen Sache keinerlei Auskunft geben, da er weder Kenntnis von der Bf. noch von der Segeljacht hat. Der Zeuge Hr. MB gab an, dass er lediglich ein Kaufanbot für das Schiff abgegeben hat, um Hr. GP einen Gefallen zu erweisen, ein tatsächliches Interesse an dem Schiff hatte er nicht.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/2100829/2012
ECLI
ECLI:AT:BFG:2022:RV.2100829.2012
Stammnummer
138123
Gültig
28.06.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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