…wobei bei optimaler Kombination zwischen Massenverkehrsmittel und Pkw (Fahrt mit Pkw zum Bahnhof in D) diese Reisezeit noch kürzer sei. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 erging vorerst am 11.3.2008 antragsgemäß unter Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von Euro 472,33 und dem…
…Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben…
…Nur wenn dieser Anfahrtsweg (mit dem Pkw) mehr als die Hälfte der Gesamtfahrstrecke betragen würde, wäre die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar. Grundsätzlich ist - wie oben schon erwähnt - eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen (vgl. Doralt, EStG9, Tz 108 ff zu § 16…
…alternativ auch einer Gehzeit von ca. 20 Minuten bis zum Z samt Wartezeiten bei Anschlüssen kann bezogen auf die obige Verwaltungspraxis - gerade auch bei Unterstellung einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel - nicht davon gesprochen werden, dass die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels im fraglichen Zeitraum…
…Dienstbeginn: 8.00 Uhr, Dienstende: 17.00 Uhr) und unter Bedachtnahme auf eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel sowie von entsprechenden Umkleide- sowie Gehzeiten im L wie folgt: Montag bis Freitag: Dienstbeginn um 6.45 Uhr: Pkw bis Bahnhof Kl, Regionalzug Bahnhof Kl ab…
…September 2005 im Wesentlichen aus, dass es der Bw. bei einer Wegstrecke unter 20 bzw. 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von 1,5 bzw. 2 Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach…
…2005 im Wesentlichen aus, dass es der Bw. bei einer Wegstrecke unter 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von zwei Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach Dienstende) zu erreichen. Von der Bejahung…
…es in der zusätzlichen Bescheidbegründung im Wesentlichen aus, dass es dem Bw. bei einer Wegstrecke unter 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von zwei Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach Dienstende) zu…
…Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben…
…von 1 Stunde 13 Minuten annehmen. Das Finanzamt vertritt dagegen die Auffassung, Sie könnten bei einer optimalen Kombination aus Individualverkehr und Massenverkehrsmitteln ("Park an Ride") Ihre Arbeitsstätten in Linz von zu Hause in weniger als 70 Minuten erreichen, wenn mit dem PKW der Bahnhof S…
…sei ein Arbeitsbeginn um 07.00 Uhr aufgrund der Neueinstellungen notwendig und somit müsse die gesamte Wegstrecke mit dem eigenen PKW zurückgelegt werden. Zur Argumentation des Finanzamtes, dass eine optimale Kombination zwischen Massen- und Individualverkehrsmittel anzustreben sei, verwies die Beschwerdeführerin auf das Pendlerpauschaleformular L 34…
…4.2.2009, 2007/15/0053). Bei Prüfung der Frage, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist, ist von einer optimalen Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel auszugehen (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; VwGH 28.10.2008, 2006/15…
…werde, dass lt. höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel gerade vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes "der halben Fahrtstrecke" zulässig sei und damit die Unterstellung einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel der Anordnung des § 16 Abs. 1…
…Massenbeförderungsmittels (Schnellzug anstatt Regionalzug, Zug anstatt Bus) auszugehen. Außerdem ist dabei eine optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen. Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Erwägungen und des ermittelten Sachverhaltes ist die erkennende Behörde im Berufungsfall zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die…
…eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel abzustellen. Im Beschwerdefall steht fest, dass auf dem weitaus überwiegenden Teil (Linie ***14***) der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die Benützung eines Massenverkehrsmittels möglich ist. Ob die Überwindung des Arbeitsweges dem Bf. unter Zugrundelegung einer der optimaler Kombination…
…keine gleitende Arbeitszeit. Der Hinweis in der Berufungsentscheidung, dass bei der Dauer der Wegzeit bzw. bei der Frage der Zumutbarkeit auf eine optimale Kombination zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehrsmittel abgestellt werden müsse, sei nicht aus dem Gesetzestext zu entnehmen. Dass der Bw. zuerst mit dem…
…wenn tatsächlich nur öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden, ob auch bei Fehlen eines KFZ zur Beurteilung der zeitlichen Zumutbarkeit auf die optimale Kombination von Individual- und Massenverkehr abzustellen ist, ob die zeitliche Zumutbarkeitsgrenze der Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel abhängig von der Weglänge bei einem Arbeitsweg ab 40…
…kann es aber auch nicht maßgebend sein, ob der Steuerpflichtige für eine optimale Kombination zwischen Individualverkehr und Massenverkehr über ein KFZ verfügt oder nicht. Das Gesetz verlangt, dass "die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist". Im…
…1150 Wien, B-Str. nach 1140 Wien, D-Gasse. In jedem Fall und in jede Richtung beträgt die gesamte Wegzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter Berücksichtigung einer optimalen Kombination von Individual- und Massenverkehrsmittel zwischen 70 und 80 Minuten (lt. Fahrplanauskünfte ÖBB, VOR, Wr. Linien sowie…
…bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird…