BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf , wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Beschwerde vom 8.12.16 gegen den Abweisungsbescheid vom 18.11.16 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2011…
…Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da die Bw. die Berufung mit Schreiben vom 27. Juli 2010 zurückgezogen hat, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Aus all diesen Gründen war der Berufung der Erfolg zu versagen…
…2015 laufenden Finanzstrafverfahrens abgewiesen. Der Bescheid wurde am 04.05.2018 postalisch hinterlegt und ist mir am 07.05.2018 zugekommen. Innerhalb offener Frist erhebe ich gegen diesen Bescheid nachstehende Beschwerde an die im Instanzenzug übergeordnete Behörde. Bekämpfter Bescheid: Am 26.07.2016 und 28…
…sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit 17. Juli 1995 die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, war kein Rechtsmittel mehr offen. Bemerkt wird…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen.  …
…tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da eine Berufungsvorentscheidung in der Gebührensache selbst bereits am 2. Oktober 2003 ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Bemerkt wird…
…der Einhebung fordere, dass eine Berufung gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Der Zahlungsaufschub ende daher anlässlich einer über die Berufung ergehenden Erledigung. Bei Abweisung einer Berufung durch das Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung sei, im Falle einer…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…
…zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist ein offenes Rechtsmittelverfahren. Die Berufungsentscheidung erging am 9.4.2010 (UFS 9.4.2010, RV…
…Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da der Unabhängige Finanzsenat mit heutigem Tag die Berufungsentscheidung UFS RV/0743-W/11 in der Rechtsgeschäftsgebührensache selbst erlassen hat, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Aus all diesen Gründen war der Berufung der…
…gegen welche Berufungen erhoben worden seien, die bis dato nicht erledigt seien. Es widerspreche jeglichen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, während eines offenen Veranlagungsverfahrens ein Strafverfahren einzuleiten. Das Ergebnis des Berufungsverfahrens würde dadurch vorweggenommen. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Grunderwerbsteuersache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…
…gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig ist. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da am 17. Juli 2006 eine Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien, am 18. Juli…
…nicht möglich (VwGH 20.3.2003, 2003/17/0082). Ein "offenes Berufungsverfahren" liegt auch dann nicht mehr vor, wenn über die Berufung noch in einem nach Ergehen einer verfassungsgerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung fortgesetzten Verfahren zu entscheiden ist (UFS 13.3.2007, RV/0297-W/06…
…eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren, das im gegenständlichen Fall durch die Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom selben Tag in der Glücksspielabgabensache selbst nicht mehr offen wäre. Der Aussetzungsantrag sei…
…belangte Behörde verabsäumt habe, die behauptete fehlende Ungewissheit durch entsprechende Ermittlungsschritte zu dokumentieren. Insbesondere hätten gerade im Zuge einer Außenprüfung getätigte Ermittlungsschwächen der Abgabenbehörde in ein - bis dato noch offenes Rechtsmittelverfahren - betreffend das Jahr 2009 gemündet, wobei vorangeführte Fehler Auswirkungen in die Folgejahre zeitigen, bzw…
…Oktober 2005 zurückgewiesen, da eine Zurückziehung gem. § 256 (1) BAO nur möglich ist, solange noch ein offenes Rechtsmittel existiert. Gegen diese Zurückweisung wurde Berufung erhoben, da der Bw. die Rechtsansicht vertritt, dass eine Zurückziehung auch nach der Zustellung der Berufungsvorentscheidung (BVE) zulässig ist. Diese Berufung…
…wurde Verfahrensverlauf betreffend Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 14.02.2018: Am 06.10.2008 erging der Erstbescheid in dem die Einkommensteuer 2006 vorläufig festgesetzt wurde. Als Grund für die Vorläufigkeit wurde ein nicht näher bezeichnetes offenes Rechtsmittelverfahren angegeben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft…
…gegen eine Vielzahl von Geschäftszahlen der Jahre 2022 und 2023 an, jedoch nicht die gegenständliche Geschäftszahl. Dadurch wurde kein offenes Rechtsmittel gegen die gegenständliche Vollstreckungsverfügung erhoben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Eingangs wird festgehalten, dass Gegenstand dieses Beschlusses ausschließlich das Verfahren zur Zahl MA67/226701281451…