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UFSW RV/1254-W/02Wiederaufnahme gem. § 303
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…es müssen also novae causae repertae, das sind Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren zwar bereits existent waren, jedoch nicht berücksichtigt worden sind, vorliegen. Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Neu hervorgekommen bedeutet…

UFSW RV/0429-W/06Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, Unfallrente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2006

…Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw Beweismittel Wiederaufnahmsgründe sind. Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass der von der V…

BFG RV/7101651/2019§ 2 Abs. 2a EStG - das Erzielen steuerlicher Vorteile steht nicht im Vordergrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2025

…VwGH 93/14/0065, vom 23.09.1997 darf eine Wiederaufnahme nicht erfolgen, wenn sich die Beweismittel aus nach der Bescheiderlassung entstandenen Tatsachen ergeben (novae causae supervenientes) bzw. siehe auch VwGH vom 20.11.1997, 96/15/0221. • Stoll hält in seinem Kommentar zur BAO…

BFG RV/7105725/2019Kein Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs. 2a EStG 1988 bei Nichterreichen der doppelten Rendite nach Steuern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2024Teil 1/3

…hervorgekommen seien. Umstände, die erst später entstehen, würden ausdrücklich keinen Wiederaufnahmegrund darstellen. Gemäß der Rechtsprechung des VwGH dürfe eine Wiederaufnahme nicht erfolgen, wenn sich die Beweismittel aus nach der Bescheiderlassung entstandenen Tatsachen ergeben (novae causae supervenientes) (vgl. VwGH 23.9.1997, Zl. 93/14/0065;…

BFG RV/5101447/2017Für die Frage ob Tatsachen oder Beweismittel im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO für die Abgabenbehörde neu hervorgekommen sind, kommt es nicht auf die Kenntnis irgendeines Organwalters im Finanzamt an, sondern ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2022Teil 1/3

…Tatsachen oder Beweismittel, die erst nach Eintritt der Rechtskraft im maßgeblichen Verfahren entstanden wären, sogenannte "novae causae supervenientes bzw. productae" wären für eine Wiederaufnahme nach § 303 BAO jedenfalls unzureichend. Im gegenständlichen Fall wären aber dem Finanzamt bereits vor Erlassung der Bescheide alle Umstände vorgelegen. Zur…

BFG RV/7105132/2016Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme ist nicht entscheidungspflichtig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2017

…seien, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich worden sei (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Talsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel würden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bilden (VwGH 23.9.1997, 93…

BFG RV/7103682/2011Wiederaufnahme eines Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2014

…vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (VwGH 23.9.1997, 93/14…

UFSL RV/1203-L/09Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben auch dann rechtskräftig, wenn sich nachträglich ein Verlust in der verspätet eingereichten Bilanz ergibt (kein Wiederaufnahmegrund). Ein bescheidmäßig nicht festgestellter Verlust kann auch nicht die Basis für einen Verlustvortrag für spätere Jahre bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…(nova reperta - VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Seit BGBl I 2002/97(seit 26.06.2002) steht nur mehr grobes…

UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargetan. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw. Beweismittel können Wiederaufnahmegründe darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS 17.7.2006…

UFSK RV/0011-K/08Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2009

…wenn es sich um sogenannte novae causae repertae handelt, das heißt, um Tatsachen oder Beweismittel, die zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren aber im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Die nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande…

UFSF RV/0041-F/08Wiederaufnahme von Verfahren von Amts wegen auf Grund des Hervorkommens neuer Tatsachen im Rahmen einer Außenprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008

…also solche, die beim Abschluss des jeweiligen wiederaufzunehmenden Verfahrens noch nicht vorhanden waren (sog. novae causae supervenientes) und die eine andere Würdigung bereits bekannter Tatsachen nach sich zogen (siehe dazu Ritz, BAO-Kommentar,³ § 200 Tz 5). Nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen bilden aber…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargetan. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw. Beweismittel können Wiederaufnahmegründe darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS [Wien]…

UFSS RV/0043-S/05Die Unkenntnis des Rechts stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2005

…schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (VwGH 31.1.2002, 96/15…

UFSS RV/0171-S/04Die Wiederaufnahme auf Antrag ist nicht geeignet, im Veranlagungsverfahren irrtümlich nicht geltend gemachte Werbungskosten nachträglich geltend zu machen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (VwGH 31.1.2002, 96/15…

UFSG RV/0507-G/04Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmsgrundes gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2005

…vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (so zB VwGH vom 31. Jänner…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…bei ihrer Entscheidung nicht zur Verfügung standen. Tatsachen oder Beweismittel, die erst nach Eintritt der Rechtskraft im maßgeblichen Verfahren entstanden sind, sogen. "novae causae supervenientes bzw. productae" sind für eine Wiederaufnahme nach § 303 BAO jedenfalls unzureichend. Festzuhalten ist, dass das Gesetz von Tatsachen o d…

UFSW RV/3115-W/02Antrag auf Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

…Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind (novae causae repertae) können zu einer Wiederaufnahme führen (VwGH v. 23.9.1997, 93/14/0065, VwGH v. 20.11.1997, 96/15/0221). Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind…

BFG RV/7101306/2013Nach Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens abgelegte gerichtliche Zeugenaussage als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…dem Wiederaufnahmsantrag vorgelegte Hauptverhandlungsprotokoll vom 18.4.2012 zweifellos ein erst nach dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung vom 15.2.2010 entstandenes Beweismittel dar, das als geradezu typische sog. "nova causa superveniens", für sich allein keinen gültigen Wiederaufnahmegrund in der Form eines neu hervorgekommenen Beweismittels iSd. …

BFG RV/7300061/2020Verfügung der Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens; Unkenntnis von Rechnungen, die der Ex-Mann als faktischer Machthaber ausgestellt hat, als Grundlage für Abgabenhinterziehungen, als neue Tatsache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2022

…können daher nur dann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn sie bei Abschluss des Verfahrens schon vorhanden gewesen sind (nova reperta), nicht aber auch, wenn die Tatsachen oder Beweismittel erst nach dem Abschluss des Verfahrens neu entstanden sind (nova causa superveniens, nova producta; VwGH 20.11.1997…

BFG RM/6100001/2024Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages nach § 32 VwGVG
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss29.09.2025

…nova reperta, die bereits vor Abschluss des Verfahrens vorhanden waren, aber erst danach hervorgekommen sind (vgl Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren2 § 32 VwGVG Anmerk 9 (Stand 1.10.2018, rdb.at)). Tatsachen, die erst nach Abschluss des Verfahrens entstanden sind, sog "nova causa superveniens" oder "nova…