…für Investoren dieser Projekte die laufende Betreuung im Zeitraum Jan 207740 bis Juni 2010 persönlich wahrzunehmen bzw Sie bei diversen Besprechungsterminen zu unterstützen und verrechnen Ihnen nun wie folgt: Beratungshonorar 7.500 € /Monat für 18 Monate…“ Diese Leistungsbeschreibung ist nichtssagend. Der Bf hat…
…im wesentlichen nur durch die Anzahl der "Mann-Tage"(8-12). Auch diese ARen vom 31.12.2011 Nr 2011-0002-0004 waren Scheinrechnungen, weil die Leistungsbeschreibungen nichtssagend sind, der Bf die angeblich erbrachten Leistungen entgegen der Aufforderung im Ergänzungsauftrag vom 9.10.2019 (S…
…Eigenanfertigungen). Unter der Rubrik "Vorgelegte Aktenteile" legt die belangte Behörde insgesamt 99 Ordnungszahlen vor, die allesamt das Datum 6.3.2025 aufweisen und alphabethisch nach teilweise nichtssagenden zum Teil doppelt vergebenen Namen geordnet sind. Weder ist eine Chronologie erkennbar, noch ein sachlicher Zusammenhang der aufeinanderfolgenden…
…diesem Zusammenhang werden auch die vom KV vorgelegten Unterlagen sorgfältig zu prüfen sein. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass die Unterlagen des KV gegenständlich ungeeignet (nichtssagend und belanglos) sind und überdies vom KV selber angefertigt wurden. Denn es gehört zur langjährigen Taktik des KV, Beweise…
…Finanzamt als Ganzes) verfügt über keinen einzigen schlüssigen Beweis für die Nicht-Leistungserbringung durch diese Subfirma. Bezeichnenderweise endet das Fazit am Ende der Beilage zur Tz 3 des BP-Berichts mit der ziemlich nichtssagenden Wendung, dass "alle der Betriebsprüfung vorliegenden Indizien" auf ein "Betrugsszenario" hinweisen…
…deren Eignung verlangen würde, einen im Spruch anders lautenden Bescheid zu ermöglichen. Die zusätzliche Begründung zur Einkommensteuer 2011 sei ziemlich nichtssagend und jedenfalls frei von konkreten und nachprüfbaren Tatsachenkonstatierungen. Mit Blick auf Tz 5 würden die ***Bf1***- und ***GF***-Versionen gleichwertig gegenübergestellt, was im Ergebnis…
…eingebrachten Beschwerde wurde bemängelt, dass die Anerkennung der Operationskosten lediglich mit dem Verweis auf eine fehlende Zwangsläufigkeit verwehrt worden sei. Eine solche Begründung sei absolut nichtssagend und deshalb nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend. Die Behörde werde daher zur Abgabe einer Begründung aufgefordert. Beantragt werde die…
…1 lit. b BAO des abgeschlossenen Sicherstellungsverfahrens zur ***Bf1*** und begründete eine Wiederaufnahme wie folgt, wobei hier nur auszugsweise die relevanten Passagen des 32 Seitenantrages zusammengefasst zitiert werden: Beide Erledigungen des Zollamtes NÖ sind ziemlich nichtssagend. Der Sicherstellungsauftrag hat zwei, die BVE gerade einmal sechs…
…Sie schieden - weil nicht vorgelegt - als Beweisquelle aus. Die in den Prüfungsaufträgen behaupteten Videoüberwachungsfotos von Geldbehebungen seien ebenfalls nicht vorgelegt worden. Ganz abgesehen seien sie nichtssagend, weil Barzahlungen im Baugewerbe noch immer üblich seien. Die in den Prüfungsaufträgen behaupteten Auswertungen von gerichtlich angeordneten Kontoöffnungen seien…
…Gericht eine Negativfeststellung treffen, da die ***X-Bank*** die darauf abzielenden Fragen des Gerichtes im Wesentlichen nichtssagend beantwortete ("Die Gewährung von begünstigten Konditionen […] ist unternehmerische Entscheidung der ***X-Bank-AG-neu***") und dem Gericht auch sonst keine ausreichenden Anhaltspunkte vorliegen, um die Motivation der…
…Gericht eine Negativfeststellung treffen, da die ***X-Bank*** die darauf abzielenden Fragen des Gerichtes im Wesentlichen nichtssagend beantwortete ("Die Gewährung von begünstigten Konditionen […] ist unternehmerische Entscheidung der ***X-Bank-AG-neu***") und dem Gericht auch sonst keine ausreichenden Anhaltspunkte vorliegen, um die Motivation der…
…GmbH seien zwar wiederholt, jedoch nie an fremde Dritte übertragen worden, sei nicht grundlegend falsch, aber nichtssagend. Zum einen stehe die allein auf die Angehörigeneigenschaft abstellende Differenzierung bei den Verkäufen als unsachliche Benachteiligung mit dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung in Widerspruch. Der Umstand, dass familiäre Bande…
…entnommen werden, welche Schlussfolgerung das Finanzamt gezogen habe und auf Grund welcher Beweise. Solche würden nicht dem BP Bericht beiliegen. Auch die Ausführungen in der Beilage seien nichtssagend. Wie bereits mitgeteilt, habe es sich bei den in Rechnung gestellten Beträgen um jene gehandelt, die am…
…Prüfer-/Behördenseite sind erstens die Schwesterneigenschaft der [Bf.] und der D GmbH angesichts der gemeinsamen Machthaberin C B und zweitens deren Ausnützen der von ihm eingestandenen Druckausübung "absoluten Notsituation" des Herrn X. b) Einwendungen Diese Begründung ist ziemlich nichtssagend und jedenfalls für Besteuerungszwecke völlig ungeeignet…
…und es auch gewesen sei). Dieser Begründungsmangel gehe zu Lasten des Finanzamtes (Seite 1-2). Ziemlich nichtssagend sei die Wendung an Ende des ersten Absatzes, die ***LBP-GmbH*** hätte "zu keinem Zeitpunkt die für eine Leistungserbringung erforderliche wirtschaftliche Substanz" aufgewiesen. Zum einen verweigere das Finanzamt…
…3). Bloßes Durchlesen genüge, um zu erkennen, dass die Tz 2 - das vermeintliche Kernstück des BP-Berichts - ziemlich nichtssagend sei. An die Stelle schlüssiger Beweise samt konkreter und nachprüfbarer Tatsachenfeststellungen trete der von der Prüferin frei erfundene Pflichtenkatalog, auf den man erst einmal kommen müsse…
…den entscheidenden Umstand, dass seine Mandantin zu keiner Zeit über besagtes Guthaben verfügungsberechtigt gewesen sei. Die bloße Buchung auf dem Abgabenkonto sei ziemlich nichtssagend, wenn es dabeibleiben würde und der Betroffene angesichts zeitnah angesetzter Umsatzsteuer-Sonderprüfungen keine Verfügungsmacht über das Vorsteuerguthaben erlangt habe. Solcherart mache…
…12.2013, 2012/15/0036). Diese Grundsätze seien auch auf den Beschwerdefall anzuwenden, die Beschwerdevorentscheidung weiche jedoch davon ab. Der in der Beschwerdevorentscheidung dargestellte "Sachverhalt" sei nichtssagend und für Besteuerungszwecke ungeeignet. Es werde auf das Erkenntnis des VwGH 28.02.2014, 2013/16/0053, verwiesen…
…Beweis-, Feststellungs- und Begründungslosigkeit nach sich. Dementsprechend nichtssagend ist auch der hiesige Vorhalt ausgefallen. Die (behauptete) operative Untätigkeit von ***Sub1-&-Co*** setzt voraus, dass die dorthin bezahlten Gelder bis auf die dort verbliebene marginale Provision wieder in das Umfeld meiner Mandantin zurückgeflossen sei. Doch wurden…
…sich die Beschwerdeführerin in jenem Winter genau aus diesem Grund länger in der Wohnung auf, insbesondere um zu verhindern, dass Schäden eintreten. Der Hinweis auf den regelmäßigen Besuch von Hauseigentümerversammlungen durch die Beschwerdeführerin ist insoweit schon nichtssagend, als diese alle zwei Jahre (!) stattfinden. Zutreffend ist…