Die Arbeitsrichtlinie UP-2000 (Arbeitsrichtlinie Nichtpräferentieller Ursprung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
…DA (Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt) genau festgelegt. Für alle anderen Waren des internationalen Handels muss sie im konkreten Fall interpretativ bestimmt werden. Als Interpretationshilfe können die auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlichten…
…die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten (Art. 61 UZK in Verbindung mit Art. 57 bis 59 UZK-IA und Anhang 22-14 UZK-IA) Bei der Einfuhr von bestimmten Waren gewährt die Union bestimmte Zollbegünstigungen wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: es liegt ein Ursprungszeugnis im Sinne…
…Ursprungsnachweis in der Union ausgestellt werden. Wie bereits erwähnt gibt es zum Art. 61 Abs. 3 UZK in der UZK-DA und in der UZK-IA keine Durchführungsbestimmungen, wodurch es den einzelnen Mitgliedsstaaten der Union selbst obliegt, entsprechende nationale Regelungen zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs…
…Wenn die Behörde bemängle, die in Rede stehenden Ursprungszeugnisse seien nicht von einer staatlichen Behörde ausgestellt worden, werde dem entgegnet, dass nach Auffassung der Bf diese sehr wohl geeignet seien, den nichtpräferentiellen Ursprung nachzuweisen, da diese eben nicht von einer staatlichen Behörde ausgestellt zu werden…
…Ursprungszeugnis mit der in Rede stehenden Warenanmeldung vorgelegt und vom Zollorgan im Zuge seiner Abfertigungstätigkeit wahrgenommen, geschweige denn geprüft und anerkannt worden wäre. Somit ist auch die Feststellung des Umstandes unerheblich, ob ein derartiges (noch dazu- wie sich herausgestellt hat- zum Nachweis des nichtpräferentiellen Ursprungs…
…Waren ist lediglich, dass deren (nichtpräferentieller) Ursprung in der Ukraine gelegen ist. Ob beim Bezug dieser Waren beim Empfänger "Gutgläubigkeit" vorgelegen hat, d.h. ob dieser gewusst hat oder zumindest wissen hätte müssen, dass es sich dabei um ukrainische Ursprungsware handelt oder nicht, ist in…
…eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Dazu bestimmt der Art. 39 ZK-DVO in Bezug auf den nichtpräferentiellen Warenursprung, dass die in Spalte 3 dessen Anhanges 11 angeführten Be- oder Verarbeitungen für in diesem Anhang genannte (hergestellte) Waren als ursprungsverleihend iSd. Art.24 gelten; die für die…
…dessen Herkunftsnachweises bestanden haben und somit dem Marktbeteiligten (d.h. dem eine Ausfuhrerstattung iSd AEG in Anspruch nehmenden Ausführer) bezüglich des "nichtpräferentiellen" EU-Ursprungs der Ausfuhrware -da eine (exakte) Beweisführung nach den (oberwähnten) Umständen praktisch nicht zumutbar ist, nur die Glaubhaftmachung zur Verfügung gestanden ist…
…Wenn die Behörde bemängle, die in Rede stehenden Ursprungszeugnisse seien nicht von einer staatlichen Behörde ausgestellt worden, werde dem entgegnet, dass nach Auffassung der Bf diese sehr wohl geeignet seien, den nichtpräferentiellen Ursprung nachzuweisen, da diese eben nicht von einer staatlichen Behörde ausgestellt zu werden…
…dem Ergebnis kommen konnte, dass die beschwerdegegenständlichen Stahlseile ihren Ursprung iSd Art.23, 24 Zollkodex (nichtpräferentieller Ursprung) in der Ukraine haben und demnach die nachträgliche buchmäßige Erfassung und Mitteilung des auf diesen Waren lastenden Antidumpingzolls im Abgabenbescheid des Hauptzollamtes Wien vom 30.10.2003, GZ…
…eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Dazu bestimmt der Art. 39 ZK-DVO in Bezug auf den nichtpräferentiellen Warenursprung, dass die in Spalte 3 dessen Anhanges 11 angeführten Be- oder Verarbeitungen für in diesem Anhang genannte (hergestellte) Waren als ursprungsverleihend iSd. Art.24 gelten; die für die…
…Landwirten aus Ober- und Niederösterreich stammenden bzw. von Viehhändlern aus der Region, welche hinsichtlich der von ihnen angelieferten Tieren entsprechende, den sog. nichtpräferentiellen Ursprung bestätigende Erklärungen abgegeben haben, angekauften, in ihrem Schlachthof in M am 18.4.1996 bzw. am 23.4.1996 geschlachteten Rindern …
…der Verordnung (EWG) Nr. 3665/987 neu gefasst] und sich mit Art. 23 (natürlicher Ursprungserwerb durch vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land) und Art. 24 ZK (nichtpräferentieller Ursprungserwerb durch Herstellung in zwei oder mehr Ländern) beschäftigt. Nicht zuletzt hat er auf Art. 13 Abs…
…der Verordnung (EWG) Nr. 3665/987 neu gefasst] und sich mit Art. 23 (natürlicher Ursprungserwerb durch vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land) und Art. 24 ZK (nichtpräferentieller Ursprungserwerb durch Herstellung in zwei oder mehr Ländern) beschäftigt. Nicht zuletzt hat er auf Art. 13 Abs…
…der Verordnung (EWG) Nr. 3665/987 neu gefasst] und sich mit Art. 23 (natürlicher Ursprungserwerb durch vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land) und Art. 24 ZK (nichtpräferentieller Ursprungserwerb durch Herstellung in zwei oder mehr Ländern) beschäftigt. Nicht zuletzt hat er auf Art. 13 Abs…
…der Verordnung (EWG) Nr. 3665/987 neu gefasst] und sich mit Art. 23 (natürlicher Ursprungserwerb durch vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land) und Art. 24 ZK (nichtpräferentieller Ursprungserwerb durch Herstellung in zwei oder mehr Ländern) beschäftigt. Nicht zuletzt hat er auf Art. 13 Abs…
…der Verordnung (EWG) Nr. 3665/987 neu gefasst] und sich mit Art. 23 (natürlicher Ursprungserwerb durch vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land) und Art. 24 ZK (nichtpräferentieller Ursprungserwerb durch Herstellung in zwei oder mehr Ländern) beschäftigt. Nicht zuletzt hat er auf Art. 13 Abs…
…der Verordnung (EWG) Nr. 3665/987 neu gefasst] und sich mit Art. 23 (natürlicher Ursprungserwerb durch vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land) und Art. 24 ZK (nichtpräferentieller Ursprungserwerb durch Herstellung in zwei oder mehr Ländern) beschäftigt. Nicht zuletzt hat er auf Art. 13 Abs…
…der Verordnung (EWG) Nr. 3665/987 neu gefasst] und sich mit Art. 23 (natürlicher Ursprungserwerb durch vollständige Gewinnung oder Herstellung in einem Land) und Art. 24 ZK (nichtpräferentieller Ursprungserwerb durch Herstellung in zwei oder mehr Ländern) beschäftigt. Nicht zuletzt hat er auf Art. 13 Abs…