Findok · Richtlinien
UP-2000
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2024-0.166.518gilt ab 11.03.2021
Inhaltsverzeichnis der UP-2000
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-2000 (Arbeitsrichtlinie Nichtpräferentieller Ursprung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.166.518
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0115-IV/7/2016
- Stammnummer
- 71713
- Enthalten in Fassung
- 8, 9, 10, 11, 12 (geltend: 12)
- Gültig
- 11.03.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF