…kein Raum für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung. 8. § 162 BAO - Nicht belegbare Betriebsausgaben (zB Aushilfslöhne, Provisionen) Sachverhalt: Kapitalgesellschaften rechnen nicht belegbare Betriebsausgaben außerbilanzmäßig (Empfänger wird nicht bekannt gegeben). Es besteht die berechtigte Vermutung, dass diese Beträge an Gesellschafter-Geschäftsführer oder sonstige Angestellte weitergegeben werden…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Sachanlagen, (Büromaschinen, EDV-Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie geringwertigen Wirtschaftsgüter,Erfassung unter Punkt 6., a) laut Jahresabschluss, Üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben, Erfassung unter Punkt 7., b) laut Jahresabschluss. Die eingereichte Liste Reise- und Fahrtspesen (siehe oben b)), die einen Endbetrag von 14.832,92 S…
…Berichtigung Reisekosten Herr G. 1994/95 und 1995/96" an den zuständigen Bilanzsachbearbeiter der Kanzlei der einschreitenden Steuerberatungsgesellschaft übersandt. Im Jahr 1996/97 sei die Buchhaltung insoweit richtig gestellt worden, dass nicht belegbare Betriebsausgaben nach § 162 BAO, soweit sie überhaupt noch vorkamen, direkt dem Verrechnungskonto…
…15,00 Euro) nicht ausgeschlossen. Nach EStR Rz 4360 seien mit dem Durchschnittssteuersatz von 12% der Umsätze die eigenen Tagesgelder des Handelsvertreters, die Ausgaben für im Wohnungsverband gelegenen Räume, die Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden und üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben…
…Z 4 EStG), Ausgaben für im Wohnungsverband gelegenen Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben für auswärtige Telefongespräche. Das Finanzamt hat die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Pauschalierungsverordnung nicht in Zweifel gezogen (zur Frage…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt – Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), – Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), – Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, – üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfasst: - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988) - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten) - Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…für Betriebsausgaben beträgt 12% der Umsätze iSd § 125 Abs. 1 BAO, höchstens jedoch 80.000,-- ATS (5.813,83 EUR). Damit sind folgende Betriebsausgaben pauschal erfasst: - Tagesgelder, - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume, - Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden und - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfasst - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder…
…Geschäftsfreunden, 8. üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben. Der Durchschnittssatz beträgt 12% der Umsätze (§ 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung), höchstens jedoch 8 725 Euro jährlich. ….." Der Beschwerdeführer machte neben dem Betriebsausgabenpauschale von 12% Aufwendungen für Pflichtversicherung und Steuerberatung sowie Mitgliedsbeiträge und Kfz-Kosten geltend. Diese Aufwendungen…
…der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben 2. der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuerbeträge jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden können. Der Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfasst Mehraufwendungen für die Verpflegung, Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume, Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder…
…von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern, BGBl. II 2000/95: Unter den Durchschnittssatz für Betriebsausgaben fallen gemäß § 2 Abs. 1 Tagesgelder i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG 1988, Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume sowie üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben…
…6 Pkt. 4: Dem Bw ist auch darin beizupflichten, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Pauschalbeträge als abgeflossen gelten. Welche Beträge der Bw tatsächlich als üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben geleistet hat, hat die BP nicht festgestellt. Es muss davon ausgegangen werden, dass der…
…im Rahmen der Gewinnermittlung für deren Tätigkeit die taxativ aufgezählten Betriebsausgaben für Tagesgelder iSd § 4 Abs. 5 iVm § 26 Z 4 EStG 1988, im Wohnungsverband gelegene Räume, die Bewirtung von Geschäftsfreunden sowie üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben für auswärtige Telefongespräche mit einem…
…Betriebsausgaben betragen 12 % des Provisionsumsatzes, jedoch höchstens 5.825,00 € jährlich. Folgende Betriebsausgaben sind dadurch abgedeckt: Mehraufwendungen für die eigene Verpflegung bei Dienstreisen (Tagesgelder), Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lager- und Kanzleiräumlichkeiten), Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben…
…für Betriebsausgaben umfasst demnach Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinn des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des EStG 1988), Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden sowie üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben…