…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine…
…nachgewiesen ist. Laut der vorliegenden Bestätigung des Arbeitsmarktservice H. (AMS) vom 10.02.2004 war der Sohn der Bw. vom 15.05.2003 bis 17.08.2003 - und somit im Rückforderungszeitraum September 2003 bis November 2003 nicht arbeitsuchend vorgemerkt. Das Vorliegen der in § 2 Abs…
…Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI…
…1967 durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen ist. Laut vorgelegter Bestätigung des AMS B. war die Tochter im Jahr 2010 nur bis 24. Mai 2010 und somit im Monat Juni 2010 nicht arbeitsuchend vorgemerkt. Die Bw bringt dazu vor, die Tochter hätte ab 25…
…Z f FLAG für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, unter anderem dann ein Familienbeihilfeanspruch bestünde, wenn diese bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservices als Arbeitssuchende vorgemerkt seien und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosengesetz 1977, BGBl. Nr…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben nur dann besteht, wenn sie weder Präsenz- noch Zivildienst leisten und beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhalten…
…die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Gemäß § 2 Abs. 1 lit.f FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst, noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben, noch eine Beihilfe…
…oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609…
…vom Arbeitsmarktservice Graz in der Zeit von 15.10.2003 bis 25.5.2004, sowie ab 9.8.2004 als arbeitsuchend vorgemerkt - nicht jedoch in der Zeit von 26.5.2004 bis 8.8.2004. Obwohl Sie in Ihrer Berufungsschrift wiederholt anführen, dass für C…
…2004 der Bezug der AMSG-Beihilfe, in den Monaten September bis Dezember 2004 der Umstand, dass die Tochter des Bw nicht als arbeitsuchend vorgemerkt war und in den Monaten Jänner und Juni 2005 der Bezug der AMSG-Beihilfe entgegen. Daraus ergibt sich eine Rückforderung zu…
…nicht als arbeitsuchend vorgemerkt gewesen sei, ohne Bezüge vom Arbeitsmarktservice zu erhalten, bestehe für die betreffenden Monate gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gegen den Bescheid vom 20. Februar 2006 erhob der Bw. fristgerecht Berufung mit der Begründung, ihm sei nicht…
…da der Sohn des Bw. ab Oktober 2005 in keiner Schul- bzw. Berufsausbildung gestanden habe und auch nicht als arbeitsuchend vorgemerkt gewesen sei, bestehe ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gegen den Bescheid vom 6. März 2006 erhob der Bw. fristgerecht Berufung mit der…
…21. Lebensjahr vollendet. Er befindet sich nicht mehr in Ausbildung und war laut Vormerkbestätigung des AMS vom 18. April 2005 in der Zeit vom 20.1.2004 bis 21.7.2004 und vom 24.8.2004 bis 2.1.2005 als arbeitsuchend vorgemerkt, ohne einen…
…Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl…
…volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…Zeitraum Oktober 2002 bis März 2003 mit der Begründung ab, dass das Kind in diesem Zeitraum in keiner Berufsausbildung gestanden sei und auch nicht als Arbeitsuchende beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt gewesen sei. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. fristgerecht Berufung und führte darin im Wesentlichen aus…
…1 lit. f sublit.bb FLAG 1967 (in Kraft getreten mit 5.12.2007 und somit im Berufungsfall nicht anzuwenden) wurde als Zuverdienstgrenze bei arbeitsuchend vorgemerkten Kindern wieder die Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs.2 Z.1 ASVG normiert. Das zu versteuernde Einkommen der Tochter des…
…die sich nicht in Berufsausbildung befinden und die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung…