…somit auch der im nunmehrigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Februar 2003, 97/13/0155 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht, wonach Apothekenkonzessionen, weil sie einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, nicht abnutzbare firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter darstellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. September 2004
…und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, an Hand geeigneter Kriterien (z. B. Lage, Bebauung) abweichende Aufteilungsverhältnisse von Grund und Boden und Gebäude im Verordnungswege festzulegen. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer zeitlich…
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. Glass als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…würdigen: Gem. § 6 EStG 1972 kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. § 6 Z 1 EStG 1988 normiert u.a.: Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§7 und 8…
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…EStG8 § 29 Tz 21)." Zusammenfassend kann daher unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen festgestellt werden, dass die Versicherungssteuer als Bestandteil der Anschaffungskosten eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes nicht zu Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 8 EStG in Verbindung mit § 7 EStG führen kann. Hinsichtlich…
…entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt, weil er zB als nach außen hin tätiger Gesellschafter der erwerbenden Personengesellschaft oder als Geschäftsführer der erwerbenden Kapitalgesellschaft tätig bleibt, ist der Praxiswert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten (VwGH 13.5.1986, 83/14/0089, 83/14/0094…
… 20.01.2016, 2012/13/0059). Obige Ausführungen zur Einkommensteuer des Vorjahres 2010 haben die vom Finanzamt festgestellte Unrichtigkeit der Außerachtlassung der Anschaffung (auch bzw. teilweise) eines nichtabnutzbaren Wirtschaftsgutes bestätigt. Es besteht daher kein Zweifel an der Unrichtigkeit des gem. § 299 BAO behobenen Einkommensteuerbescheides vom…
…der Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke bestehenden Wirtschaftsgutes nach der Rechtslage seit dem Inkrafttreten des EStG 1988 hat sich der VwGH bereits wiederholt geäußert und dabei ausgesprochen, dass Apothekenkonzessionen, weil sie einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, ein nicht abnutzbares firmenwertähnliches Wirtschaftsgut darstellen (vgl…
…als Betriebsaufwand (vgl. VwGH 17.09.1997, 93/13/0064). So ist auch der Kundenstock von Freiberuflern solange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock betreut oder im Falle der Veräußerung als Gesellschafter oder Geschäftsführer mitbetreut (vgl. VwGH 13.5.1986…
…i.H.v. € 1.125 als laufender Aufwand verbucht. Dieses Wirtschaftsgut stellt ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar, das keinem Wertverzehr unterliegt. Die Aufstellung der Berechnung der Verkürzungsbeträge für die Jahre 2011-2015 ist auf Seite 65 des Strafaktes zu ersehen. Die Summe…
…Allgemeinen nicht abzugsfähig (wie auch auf der anderen Seite die Veräußerung bzw. Wertsteigerungen der Einkunftsquelle - grundsätzlich - nicht steuerpflichtige Einnahmen darstellen). Ein Werbungskostenabzug wäre daher allenfalls gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) denkbar, wenn das erworbene Wirtschaftsgut abnutzbar…
…FA): Solange der bisherige Kanzleiinhaber (Herr M.) einen entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen ausübe, weil er auch nach außen hin als Geschäftsführer und Hauptansprechperson der Bw. fungiere, sei der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu erachten. Es bestünden jedoch keine Bedenken, analog zu § 8 Abs…
…die sowohl gegen die Qualifikation des Netzbereitstellungsentgeltes als Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut (Recht) als auch die Nichtanerkennung des Anschlusswertes/Nahwärme als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe gerichtet war. Begründend wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Netzbereitstellungsentgelt Strom Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Betriebes am Standort…