…wenn der erste Abnehmer in der Reihe im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst ist, der letzte Abnehmer in der Reihe hinsichtlich einer für diese Lieferung in Rechnung gestellten Umsatzsteuer gemäß…
…der VwGH aus, dass bei einem Reihengeschäft mit einer Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat nur die "bewegte Lieferung" eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein könne. Hole der letzte Abnehmer in der Reihe den Liefergegenstand ab, sei die "bewegte Lieferung" seinem unmittelbaren Vorlieferanten zuzurechnen. Diese Lieferung sei…
…Mitgliedstaaten (hier Italien, Österreich, vornehmlich Deutschland) über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die gelieferten Gegenstände (vorliegend Weine) unmittelbar vom (ersten) Lieferer (vorliegend: italienische Unternehmerin V. srl) an den letzten Abnehmer (vorliegend deutsche od. dänische Unternehmer) gelangen und die Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 3 UStG…
…BGBl I 34/2010, AbgÄG 2010, ab 16.06.2010: - einen ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers], - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, unter der der Unternehmer (Erwerber) den innergemeinschaftlichen Erwerb und die nachfolgende Lieferung der Gegenstände bewirkt hat, und …
…Zum Reihengeschäft im Allgemeinen Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, bei denen dieser Gegenstand im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Zu beachten ist, dass die Umsätze (gedanklich) zeitlich hintereinander stattfinden…
…Nr. 76/2011) sowie im Rahmen eines Dreiecksgeschäftes iSd Art. 25 UStG 1994, wenn eine juristische Person (zB ein Verein), die Unternehmer ist oder - als Nichtunternehmer - für Zwecke der Umsatzsteuer im Inland erfasst ist, letzter Abnehmer ist (vgl. Art. 25 Abs. 3 lit. d Art…
…dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Im gegenständlichen Fall liegen also nachweislich Reihengeschäfte vor. Das gepr. Unternehmen ist weder erster Lieferer noch letzter Abnehmer der Waren, befindet sich also "in der Mitte" der Reihe. Da das gepr. Unternehmen…
…davon aus, dass die Beschwerdeführerin als letzter Abnehmer in der Reihe den Transport des Mineralöls von Deutschland nach Österreich veranlasst hat, indem sie das Mineralöl selbst befördert oder Transportunternehmer mit der Abholung des Mineralöls beauftragt hat (Rz 20). Vom selben Sachverhalt ging auch der EuGH…
…wird. Sind für die Rechnungsausstellung die Vorschriften dieses Bundesgesetzes maßgebend, muss die Rechnung zusätzlich folgende Angaben enthalten: - einen ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, unter der der Unternehmer (Erwerber) den innergemeinschaftlichen Erwerb und die…
…die Versendung der Kaufgegenstände ordnungsgemäß durchgeführt und eine gültige UID-Nr. des Abnehmers sei nachgewiesen worden, weshalb von einer Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht nicht auszugehen sei. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Umsatzsteuer: Strittig ist ob die…
…4 ( letzter Satz) der BMR schreibt weiters vor, dass der Unternehmer in Abholfällen die Identität des Abholenden festzuhalten hat. Im gegenständlichen Fall steht auf der Sachverhaltsebene außer Streit, dass die von der Verordnung geforderten Abnehmererklärungen (über die Beförderung des Gegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet) fehlen…
…übrige Gemeinschaftsgebiet (Art 7 Abs 1 letzter Unterabsatz UStG 1994), 7. die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet und 8. den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Gemäß Art 7 Abs 4 UStG schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. Abnehmer ist nach der im Streitfall maßgeblichen…
…bei denen die Ausfuhr durch eine ausländische EU-Zollstelle kontrolliert wurde, konnten die notwendigen Buchnachweise dahingehend, dass die für die Steuerfreiheit geforderten Voraussetzungen eines ausländischen Abnehmers im Sinne des § 7 (1) Z 3 UStG 1994 gegeben sind, nicht erbracht werden. In den beanstandeten Fällen liegt…
…das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7 Abs. 1 letzter Unterabsatz UStG 1994), 7. die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet und 8. den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Die Angabe der UID-Nummer des Abnehmers ist zwar nach Art. 7 BMR keine materiellrechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung…
…Arbeitsbogen. Die Prüferin gab dazu an, dass sie sich alle CMR angesehen habe, die Konstellation sei jeweils gleich gewesen. Es habe allen CMR's eine Bestätigung des Abnehmers gefehlt. Weiters seien keine Erklärungen in den Büchern vorhanden gewesen, wonach die Waren nach Rumänien versendet werden…
…nach Österreich dadurch nachkomme, dass sie den Transport mit unternehmenseigenen Kraftfahrzeugen bewerkstellige, sei ihr die Beförderung auch zuzurechnen. Da der Transportvorgang über Wunsch des Abnehmers vom liefernden Unternehmer selbst veranlasst werde, sei ihm dieser zuzurechnen und diene der Erfüllung des Umsatzgeschäftes. Die Beschwerdeführerin habe den…
…ein Dreiecksgeschäft vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt und die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Der innergemeinschaftliche Erwerb iSd Art 3 Abs. 8 zweiter Satz…
…bekämpften Abgabenbescheid zugrunde gelegten Zigarettenmenge ergeben. Die Eingangsabgaben wären im bekämpften Abgabenbescheid daher mit einem überhöhten Betrag festgesetzt worden. Die zugrunde liegende Abgabenschuld wäre bereits verjährt. Aufgrund des Umstandes, dass keinem weiteren Abnehmer der vom Bf. angekauften Rauchwaren die Zollschuld vorgeschrieben worden war, wäre das…
…Zigarren verschiedener Sorten, für welche ein Kleinverkaufspreis in Höhe von € 40.763,22 festgesetzt ist, durch deren Weiterverkauf an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich unter Verrechnung eines Preisaufschlages von 25 % gewerbsmäßig im Inland in Verkehr brachte, ohne in Besitz einer entsprechenden Handelsbewilligung zu sein; …
…sein Vorsatz daher auf eine gewerbliche Tätigkeit gerichtet war. Überhaupt erhellt dem erkennenden Senat nicht, warum der Erstbeschuldigte über eine Visitenkarte mit darauf abgebildeter Zigarre verfügt und diese an seine Abnehmer weitergibt (ON 1, AS 0442 iVm AS 0002), wenn er die Zigarren doch - wie…