…Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, … Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (zB VfGH 24.2.1998, B 2290/96…
…das gewöhnliche Maß an die ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens ganz erheblich übersteigen (Leitner/BrandI/Kert, Finanzstrafrecht 4 R2 310). Ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit kann weiters sein, wenn sich jemand über grundlegende und für jedermann leicht ersichtliche Vorschriften hinwegsetzt und ganz naheliegende Überlegungen…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…0095-G/04 (vgl. Email vom 10.12.2012 der Amtspartei), nicht vergleichbar. Verschuldensprüfung Zur Frage des Verschuldenswird von der gerichtlichen Berufungsinstanz (OLG Y ) Fahrlässigkeit angenommen, ohne eine Differenzierung in leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorzunehmen. Dies war für die Frage, ob ein Schadenersatzanspruch zu Rechtbesteht…
…mit der eigentlichen Diebstahlshandlung nichts zu tun. Damit aber wird lediglich leichte Fahrlässigkeit begründet. Zusammenfassung Der Schadensfall ist als Betriebsausgabe im Ausmaß von BETRAG infolge nur leichter Fahrlässigkeit steuerlich abzugsfähig. Aus den angeführten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 12…
…2011 nicht gewahrt. Es ist nun zu untersuchen, ob die Verspätung entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits leichteFahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0133; 25.6.2007, 2006/14/0054; 21…
…Es ist daher zu prüfen, ob Frau B.P. im Umgang mit den Grunderwerbsteuerbescheiden ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden trifft. Die Abgabenbehörde II. Instanz sieht in der Ablage der Grunderwerbsteuerbescheide in den Ordner "T. Allgemein" kein grobes Verschulden. Der Bw hat glaubhaft vorgebracht…
…13/0038) als schuldhaft im Sinne der Bestimmung des § 9 BAO jede Form des Verschuldens gilt, somit auch leichte Fahrlässigkeit. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen…
…bloß als möglich voraussehbar war (vgl. VwGH 6.11.2002, 99/16/0197). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt ein minderer Grad des Versehens dann vor, wenn es sich um leichte Fahrlässigkeit im Sinne des § 1332 ABGB handelt, also dann, wenn ein Fehler begangen wird…
…vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (VwGH 22.11.1996, 95/17/0112). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer…
…hinsichtlich aller anderen Zahlungen getan habe. Zum Fälligkeitstermin habe es zusätzlich eine Panne im Bereich der internen Postzuteilung gegeben, dadurch habe sie die Mitteilung betreffend KöSt-VZ nicht erreicht. Leichte Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn ein Fehler begangen wird, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch…
…308 Abs. 1 BAO dar, wenn der Parteienvertreter der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten nachgekommen ist, ihn selbst also an diesem Fehlverhalten kein Verschulden trifft. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer…
…Schriftstücken mit der folgenden Abholung zwangsläufig zum Verstreichen von bestimmten Fristen komme. Das Verschulden der Partei (angesprochen erscheint wieder der Wiedereinsetzungswerber) sei nicht als ein minderer Grad des Versehens (leichte Fahrlässigkeit) zu bewerten. Vielmehr sei von einer auffallenden Sorglosigkeit und nicht von einer seit mehr…
…Es könne jeder, auch noch so sorgfältig handelnden Person passieren, dass sie einen Termin nicht einhalte. Damit liege aber leichte Fahrlässigkeit vor, die dann gegeben sei, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältig handelnder Mensch begehe. Die Berufungswerberin sei Geschäftsführerin und Gesellschafterin der…
…Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid auch einen Antrag nach § 217 Abs…
… 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf. Als schuldhaft im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Form des Verschuldens, somit auch leichte Fahrlässigkeit. Der Geschäftsführer haftet für nichtentrichtete Abgaben auch dann, wenn Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung standen, hiezu…
…nicht von der Pflicht, in die Geschäftsbücher Einsicht zu nehmen (vgl. OGH 20.6.1974, 7 Ob 118/74, SZ 47/80). Leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich des Nichtwissens genügt zur Begründung der Haftung (vgl. zB OGH 29.6.1982, 5 Ob 647/82, GesRZ 1982, 321).…
…den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (Ritz, § 217 Tz 43, mit Judikaturnachweis). Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (Ritz…
…von der belangten Behörde dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Akt des Verwaltungsverfahrens in Verbindung mit dem glaubwürdigen Vorbringen des Bf., dass diesem hinsichtlich der Nichtentrichtung der gegenständlichen Abgaben spätestens am Fälligkeitstag lediglich leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Es handelt sich dabei offensichtlich um ein (einmaliges) Versehen des Bf.…
…an der Fristversäumung, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht, schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus. Der Begriff des minderen Grades des Versehens ist als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB zu verstehen. Der Wiedereinsetzungswerber darf also nicht auffallend sorglos gehandelt, dh die…