…November 2009 eine Nachforderung ergeben habe, die daraus resultiere, dass während des gesamten Wirtschaftsjahres 09/2007 bis 08/2008 keine Umsatzsteuern gemeldet worden waren. Da sich der Bf. aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Firma, seiner langjährigen Beteiligung am Wirtschaftsleben als selbständig Erwerbstätiger sowie bereits…
…neu und vielen u.a. der Arbeiterkammer wenig bekannt gewesen war. Er habe ihm erklärt, dass keine Umsatzsteuer für das Jahr 2000 fällig wäre, da er nicht über den Grenzbetrag von ATS 300.000,00 gekommen sei. Erst 2001 würde diese gesetzliche Grenze überschritten werden…
…sorgepflichtig und beziffert sein monatliches Nettoeinkommen mit € 700,00; die Einnahmen aus einem Nebenjob mit monatlich € 100,00, er besitzt kein Vermögen. Finanzstrafrechtlich ist er unbescholten. Der Beschuldigte bekannte sich grundsätzlich schuldig zu den Vorwürfen, bestritt jedoch vorsätzlich gehandelt zu haben. Der zur…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt für den Verkürzungserfolg jedoch die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis). Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel…
…bzw. um ein entschuldbares Versehen, insoweit Rechnung zu tragen, als aus dem Vorbringen beider Parteien kein Verdacht für die vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2006 bzw. der wissentlichen Nichtentrichtung der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung abgeleitet werden kann. Wer als Unternehmer tätig wird…
…2001 ist der Bf. insoweit im Recht, als keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer für diese Art der Abgabenhinterziehung geforderten subjektiven Tatseite der Wissentlichkeit des Verkürzungseintritts (angesichts der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz unwidersprochen gebliebenen Äußerung in der vom Bf. eingebrachten Beschwerde, dass erst im…
…und Unbekümmertheit zu, dies sei als Fahrlässigkeit einzustufen. Es könne höchstens ein Eventualvorsatz vorliegen, aber keine Wissentlichkeit. Es werde die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 FinStrG beantragt. Hinsichtlich der Strafbemessung werden noch folgende Milderungsgründe geltend gemacht: Das Geständnis, eine Finanzordnungswidrigkeit begangen zu haben, das Wohlverhalten…
…noch keinen Verdacht eines Finanzvergehens, zumal der Inhalt rechtskräftiger Abgabenbescheide nur eine qualifizierte Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite des angeschuldeten Finanzvergehens darstellt. Für die Bewirkung der Verkürzung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Vorsatzform der Wissentlichkeit vorausgesetzt…
…Ergebnis er aber nie informiert worden sei. Da der Beschuldigte von den abgabenrechtlichen Pflichtverletzungen seiner Mutter keine Kenntnis gehabt habe, könne ihm allenfalls fahrlässiges Überwachungsverschulden aber keine Wissentlichkeit hinsichtlich einer Abgabenverkürzung zur Last gelegt werden. Mit Mail vom 10. Dezember 2010 teilt die Mutter des…
…die D-GmbH bzw. der Beschuldigte als deren Geschäftsführer keine Wissentlichkeit einer Verkürzung der daraus resultierenden Vorsteuern haben konnte. Da somit die für eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte subjektive Tatseite nicht erfüllt ist und auch keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
…Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aus dieser Konstellation keine Wissentlichkeit des Bf. hinsichtlich der durch den zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzug bewirkten Umsatzsteuerverkürzung ableitbar. Bedingter Vorsatz (es ernstlich für möglich gehalten zu haben, dass aus der Geschäftsbeziehung kein Vorsteuerabzug zustehe) wäre lediglich als Finanzordnungswidrigkeit nach…
…die Rechtfertigung des Verteidigers im Strafakt verwiesen, welcher auch in der mündlichen Verhandlung vorgebracht habe, dass dem Beschuldigten auf Grund seiner Deutschkenntnisse und seiner Bildung keine Wissentlichkeit vorzuwerfen sei. Aufgrund der Vernehmung des Bw. in der mündlichen Verhandlung habe der Senat diesen Eindruck nicht gewonnen…
…lit. a FinStrG geforderte Wissentlichkeit entfalle allerdings beim Unternehmer z.B. dann, wenn er zur Erfüllung seiner umsatzsteuerlichen Verpflichtungen Hilfskräfte eingesetzt habe. Ein allfälliges fahrlässiges Überwachungsverschulden begründe keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Abgabenverkürzung. Überdies sei zu diesem Zeitpunkt bereits klar gewesen, dass die Tätigkeit der Fa…
…dass sämtliche UVAs rechtzeitig gemeldet werden, womit ihm diesbezüglich kein Vorsatz und schon gar keine Wissentlichkeit anzulasten sei. Er selbst habe persönlich alle Unterlagen für Strafberater (meint wohl: für den Steuerberater) vorbereitet und jedes Monat pünktlich bis zum fünften übergeben und habe es auch keinerlei…
…Ausführungen in der Beschwerde vom 26. September 2013 entgegengehalten: Die Einschätzung der steuerlichen Vertretung, wonach mit der Beauftragung des ***5*** dem Bf. keine Fahrlässigkeit bzw. Wissentlichkeit mehr vorgehalten werden könne, sei von der Abgabenbehörde nicht nachvollziehbar. Ob der Bf. selbst oder über einen Bevollmächtigten Geschäfte…
…Würdigung einer vorsätzlichen Verletzung keinen Niederschlag in den realen Gegebenheiten findet. Umso mehr als der § 33 Abs. 1 FinStrG nicht zur Anwendung kommt, kann auch auf den gegenständlichen Fall der § 33 Abs. 2 lit a FinStrG. nicht zur Anwendung kommen, da dieser Wissentlichkeit voraussetzt. Da…
…12.04.2016 eingestellt. Dem Bf. habe keine Wissentlichkeit der Abgabennachforderung nachgewiesen werden können. Somit könne dem Bf. aufgund des Nichtvorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung auch keine Haftung als Geschäftsführer angelastet werden. Hinsichtlich der Umsatzsteuer 05, 06 und 07/2015 verwies der Bf. auf seine Aufstellung…
… 1165 ABGB gehandelt habe, könne daher nicht als unvertretbare Rechtsansicht gesehen werden. Bei einer - wie hier vorliegenden - vertretbaren Rechtsansicht könne jedoch keine Wissentlichkeit subsumiert werden. Wissentlich - und damit zumindest bedingt vorsätzlich - handle nur jemand, wer den Eintritt der Abgabenverkürzung für gewiss halte. Verstärkend dazu sei…
…sei im vorliegendem Fall nicht gegeben. Die geforderte Wissentlichkeit entfalle beim Beschuldigten z.B. dann, wenn er über die Entstehung der Umsatzsteuerschuld geirrt habe oder wenn er zur Erfüllung seiner umsatzsteuerrechtlichen Verpflichtungen Hilfskräfte eingesetzt habe. Ein allfälliges fahrlässiges Überwachungsverschulden begründe keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Abgabenverkürzung…
…der Bw diese Tatsache kennen musste, allerdings im Rahmen der Beurteilung einer allfälligen Fahrlässigkeit und nicht bei behauptetem Vorsatz oder gar Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung. Selbst ein allgemeines Unrechtsbewusstsein hinsichtlich der Nichtabgabe der Voranmeldung würde noch keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung bewirken. Eine Strafbarkeit nach …