…habe auch der Umstand, dass sich die vom Vorsitzenden zu dieser Frage vertretene Rechtsansicht nicht mit jener der Partei gedeckt hat, noch keine Befangenheit begründet und zwar selbst dann nicht, wenn diese Rechtsauffassung später im Rechtsmittelwege korrigiert werden sollte. Indizien dafür, dass der Vorsitzende nicht…
…Vorsatzes - die erforderliche Schenkungsmeldung unterlassen hat. Solcherart wäre der allenfalls in Details zu ergänzende Schuldspruch gegen Mag.A bei entsprechender Beweisführung auch zu bestätigen gewesen. Es ist jedoch - wie vorgebracht - kein oder zumindest kein starkes Motiv zu erkennen, warum der Steuerberater bestrebt gewesen sein sollte…
…the Provision of Services" betreffend die vom Beschwerdeführer in der oben zitierten E-Mail erwähnten "lT-Beratungsleistungen". Nach dieser Vereinbarung ist der Beschwerdeführer bei Ausübung seiner IT-Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und schuldet dieser nicht seine Arbeitskraft, sondern die Durchführung eines konkreten Projektes (Art…
…gewisse Rechtsmeinung vertritt. Sinn und Zweck der Ablehnung wegen Besorgnis einer Befangenheit ist nämlich nicht die Abwehr einer unrichtigen Rechtsauffassung des Organwalters. Die Richtigkeit oder Unrichtigkeit seiner Entscheidung ist vielmehr durch die Rechtsmittelinstanzen zu überprüfen und grundsätzlich keine Angelegenheit des Ablehnungsverfahrens (vgl. VwGH 28.5…
…bisher nicht ausreichend ermittelte Sachverhalte - und zudem im Bereich der Bewertung der Beteiligungen und nicht bezüglich der Verrechnungskonten - festzustellen. Das Finanzamt konnte sich bei der Erlassung der Bescheide nicht einer bestimmten Rechtsauffassung des UFS anschließen, weil eine derartige Rechtsansicht im Aufhebungsbescheid gar nicht geäußert wurde…
…mit einem Parteienvertreter Aspekte einer Rechtssache erörtert, die der Vorbereitung der Verhandlung dienen, so wird dies für sich allein genommen keine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit iSd § 76 Abs 1 lit c BAO iVm Art 6 Abs 1 EMRK bedeuten. Ob sich der Organwalter selbst für befangen…
… 33 Abs. 1 FinStrG zu diesem Faktum aus. Bei richtiger Rechtsauffassung hätte die Finanzstrafbehörde I. Instanz für das Veranlagungsjahr 2013 lediglich von einem Verkürzungsbetrag in der Höhe von € 998,03 (vgl dazu auch Stellungnahme des Beschuldigten vom 25.01.2019, Seite 11) ausgehen dürfen…
…BE vom 14. Juli 1998, die zur Arbeitnehmerveranlagung 1995 ergangen ist) darauf hingewiesen, dass es sich bei den angeführten Ausgaben um keine typische Berufskleidung (wie zB Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme) handelt; Aufwendungen für bürgerliche Kleidung gehören regelmäßig zu den Kosten der Lebensführung (dazu ausführlich Doralt, EStG4, …
…Der Geschäftsführer der Bf. wollte jedoch bei der Schlussbesprechung keinen steuerlichen Vertreter beiziehen, weil er mit den ihn im Vorhinein mitgeteilten Feststellungen einverstanden war. Gemäß der gegenständlich in Frage kommenden Regelung des § 76 Abs. 1 lit. c BAO sei eine Befangenheit gegeben, wenn sonstige wichtige…
…Grundstückes 1846/2 keine Differenzen bestehen (300,00 S/m²) wird nicht weiter darauf eingegangen. Ad EZ 405 Flächenwidmung: Die Flächenwidmung der Grundstücke 1860, 1861/1 und 1871/1 wurde von mir nicht beim Gemeindeamt erhoben, sondern der Auskunft des Eigentümers bei der Besichtigung am…
…jetzt keine Unterlagen mehr in den Keller gebracht werden, sondern in den Lagerräumlichkeiten B. gelagert werden. In diesen beruflich genutzten Räumlichkeiten würden berufliche Unterlagen (=Archiv) aufbewahrt werden. In den geschaffenen Kanzleiräumlichkeiten in B. arbeite auch die Gattin des Bw., die selbst Wirtschaftstreuhänderin sei und bei…
…sowie das Reiseziel ergeben, oder durch Umstand eines Kostenersatzes durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden. Diese Voraussetzungen sind lediglich bei ihrem Aufenthalt vom 12.08.2014 bis 02.09.2014 in Bad Ischl gegeben. Kosten in Höhe von € 377,37 konnten anerkannt werden. Eine Haushaltsersparnis …
…sind, waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu geben und die die gegenständlichen Haftungsheranziehung bescheidmäßig auszusprechen.“ Gegen die ergangenen Bescheide wurde von der Parteienvertreterin fristgerecht berufen und unter anderem ausgeführt, dass dem Bericht lediglich zu entnehmen sei, dass…
…klärt auch Ihr Schreiben nicht, bleibt weiterhin offen und ist dies ein klassischer und lehrbuchhafter Fall für den Datenschutz. Aus dem Kontenregister gemäß KontRegG sind keine unterschiedlichen Laufzeiten ersichtlich, in der Auflistung des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs jedoch schon. Die Daten im Kontenregister korrespondieren auch…
…dass bei einer Teamarbeit kein Ausgleich unterschiedlicher Leistungsbeiträge erfolgen dürfe, was sicher realitätsfern sei. Eine angebliche Vermischung mit Privatausgaben sei nicht erfolgt und werde nur unterstellt. Natürlich seien die Beschwerden gegen ungerechtfertigte Wiederaufnahmen (BP) formal+sachlich begründet. Im Sinne BAO § 303 würde keine Straftat oder…
…mit der Gutachtenserstellung beauftragte Sachverständige für die Beurteilung des gegenständlichen Falles über kein ausreichendes Fachwissen verfügt? All diese Ermittlungen und Sachverhaltsabklärungen wurden seitens des Finanzamtes nicht durchgeführt. Gemäß § 278 BAO kann das Verwaltungsgericht bei unterlassenen Ermittlungen mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides…
…20.03.2017 brachte der steuerliche Vertreter vor, dass es sich bei den Grundstücken Nr. 57 und 58 der EZ 1 um aneinander angrenzende Wohnungsgrundstücke handle. Die anderen vertragsgegenständlichen Grundstücke seien lediglich land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Auf den Grundstücken 57 und 58 seien das…
…Ablehnung eines Organs relevanten Vorbringen: Das Abgabenverfahrensrecht sieht generell ein subjektives Recht auf Ablehnung eines Organs einer Abgabenbehörde wegen Befangenheit nicht vor und dementsprechend auch kein subjektives Antragsrecht auf Ablehnung eines Organs einer Abgabenbehörde. Ausnahmen diesbezüglich sind nicht normiert und liegt eine Ausnahme daher auch…
…der Fassung zu BMF-280000/0061-IV/2/2014 war keine Nachbarschaftshilfe / Verwaltungshilfe mehr enthalten. Gemäß dem Erlass vom 06.03.2012 sowie dem Erlass 31.03.2014 ist bei Fragen der Zuständigkeit lediglich auf das AVOG - auch bei Delegierung - abzustellen. Da es die Nachbarschaftshilfe…
…der Fassung zu BMF-280000/0061-IV/2/2014 war keine Nachbarschaftshilfe / Verwaltungshilfe mehr enthalten. Gemäß dem Erlass vom 06.03.2012 sowie dem Erlass 31.03.2014 ist bei Fragen der Zuständigkeit lediglich auf das AVOG - auch bei Delegierung - abzustellen. Da es die Nachbarschaftshilfe…