…Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist) geht überdies ein Recht verloren. Zu den Fallfristen gehört aber auch die Frist für Antragsveranlagungen nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 (vgl. Ritz, BAO4, § 108 BAO, Rz 2 ff). 4.) Die Frist zur Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung 2007 (Antragsveranlagung, § 41 Abs. 2 EStG…
…den Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Begründend führte die Bf. aus, dass sie keine Erklärung dafür habe, dass der Antrag nicht am Finanzamt angekommen sei, außer, dass die Anlage am Finanzamt an diesem Tag zu dieser Zeit vielleicht defekt gewesen sei. Dem…
…2003 bis 2005 zurück, ins Leere geht, weil die Ziffer 2 des § 41 Abs. 1 EStG einer von fünf Pflichtveranlagungstatbeständen darstellt und die Bw. somit keine Antragsveranlagung gemäß § 41 Abs. 2 leg. cit. beantragt hat. Damit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15. Juni 2007
…keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs. 2 des § 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung…
…Berufungswege selbst dann zurückgezogen werden, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht eine Pflichtveranlagung vorliegt. Ist gemäß § 41 Abs 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer…
…die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat. Dies ist jedoch nur möglich, wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG16, § 41 Tz. 11). Da die Bw. gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat, ist gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung und keine Antragsveranlagung…
…österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als EUR 10.000,-- betragen. Bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger nach § 102 EStG 1988 wird zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterschieden. Beschränkt Steuerpflichtige sind grundsätzlich nur mit solchen Einkünften veranlagungspflichtig, die keinem Steuerabzug unterliegen; ausnahmsweise werden auch steuerabzugspflichtige Einkünfte veranlagt (…
…keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs. 2 des § 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung…
…Zusammenfassend kann gesagt werden, dass aus folgenden Gründen davon auszugehen ist, dass die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung des o.a. Zurückziehungsantrages nicht vorliegen: Im gegenständlichen Fall liegt keine Antragsveranlagung vor. Der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 wurde verwirklicht, weshalb eine Pflichtveranlagung…
…keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs. 2 des § 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung…
…VwGH "der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung an keine bestimmte Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 erforderlich" (VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003). Gegenständlich liegt im Hinblick auf eine Antragsveranlagung im Sinne des …
…die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, EStG6, § 41 Tz 11). Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht eine Pflichtveranlagung vorliegt (Doralt, EStG4, § 83 Tz 5). Ist gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung…
…keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs. 2 des § 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung…
…April 1992 für 1990, die jeweils vor Ablauf der jeweiligen Antragsfrist auf eine Verlustveranlagung wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen gemäß § 184 BAO erlassen worden wären. Somit stünde zweifelsfrei fest, dass es sich um keine Antragsveranlagung gemäß § 41 Abs. 2 Z 1, sondern um eine Pflichtveranlagung gemäß …
…Erhebung der Abzugssteuer von den Vergütungen des Orchesters erlischt die Steuerpflicht der Orchestermusiker. Denn wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Orchester geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen und findet keine Antragsveranlagung hinsichtlich der erzielten Nettoeinkünfte statt, dann ist damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen Orchestermusiker abgegolten (EAS…
…auf Grund von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen jeglicher Art bezogen werden (§109a EStG). Im Fall der Werkvertragsabgabe ist für Steuerausländer keine Antragsveranlagung vorgesehen. Allerdings kommt die neue Werkvertragsabgabe bei den Steuerausländern nur dort zur Erhebung, wo nicht bereits bisher - wie im Fall der Vortragenden -…
…denen mangels Überschreitens der Veranlagungsgrenze von 3.630 Euro keine Steuerleistung als beschränkt Steuerpflichtige anfallen kann, ist die Dokumentation dieses Umstandes ausreichend. Wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Theater geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen, dann ist - wenn keine Antragsveranlagung stattfindet - damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen…
…den vorerwähnten Schriftsatz als Vorlageantrag im Sinne des § 264 BAO. In der im Vorlagebericht an das Bundesfinanzgericht abgegebenen Stellungnahme hielt das Finanzamt fest: „Das Finanzamt beantragt die Beschwerde abzuweisen, da keine Antragsveranlagung vorliegt, sondern ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben ist. Sowohl der Alleinerzieher- als auch der Kinderfreibetrag…
…keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs. 2 des § 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung…
…Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, EStG 4 Band I, § 41 Tz 11). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorliegen. Ist gemäß § 41 Abs 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung…