…hat. Dies hat zu Recht zur erstmaligen Festsetzung der Tabaksteuer gemäß § 201 BAO geführt. Aus der Begründung des Bescheides ergibt sich ohne Zweifel, dass der Bf einen selbst zu berechnenden Betrag nicht bekannt gegeben hat. Das Zollamt Innsbruck hat die erstmalige Festsetzung der Tabaksteuer auf …
…der Geschäftsfähigkeit ebenfalls nicht ausreichte), das zu keinen wesentlichen Störungen des Realitätsbezuges, der Orientierung, der Kontaktfähigkeit, der Erfassung von Situationen und der Fähigkeit, verständige Entscheidungen zu treffen und seine Interessen zu wahren, führte und aus dem auf phänomenologiosch-syndromaler Ebene keine Geschäftsunfähigkeit abgeleitet werden kann.
…weil auf diagnostischer Ebene davon auszugehen war, dass keine wesentlichen Störungen des Realitätsbezuges, der Orientierung, der Kontaktfähigkeit, der Erfassung von Situationen und der Fähigkeit, verständige Entscheidungen zu treffen und seine Interessen zu wahren, vorlagen, konnte die Sachverständige ein allfälliges Ausmaß einer Einschränkung erst gar nicht…
…an raschen Entscheidungen bekundet. Nicht zuletzt wäre einen Aussetzung im Hinblick auf drohende Verjährungen schon deswegen nicht zweckmäßig und den Interessen des Bundes auf die Erhebung von Abgaben abträglich. Außerdem räumt die Rechtsprechung einer Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über…
…2006 ist nur er diesen LKW im Jahr 2004 gefahren. Auf die Fahrt vom 26. Juni 2006 konkret angesprochen, hat er ausgeführt, dass er in Österreich seien LKW übergeben und in einer Kneipe warten musste. Im Anschluss daran ist er mit dem leeren LKW nach…
…Die Aussetzung der Entscheidung erfolgte zum konkreten Urteil, das vom Landesgericht für Strafsachen Wien erlassen wurde, weshalb das ausgesetzte Beschwerdeverfahren von Amts wegen fortzusetzen war. Abgesehen davon, kommt dem Beschwerdeführer kein subjektiv-öffentliches Recht auf Unterbleiben einer Entscheidung über seine Beschwerde zu (vgl etwa VwGH…
…Die Aussetzung der Entscheidung erfolgte zum konkreten Urteil, das vom Landesgericht für Strafsachen Wien erlassen wurde, weshalb das ausgesetzte Beschwerdeverfahren von Amts wegen fortzusetzen war. Abgesehen davon, kommt dem Beschwerdeführer kein subjektiv-öffentliches Recht auf Unterbleiben einer Entscheidung über seine Beschwerde zu (vgl etwa VwGH…
… 271 Abs. 1 BAO wird nur der Abgabenbehörde und dem Bundesfinanzgericht ein Recht auf Aussetzung einer Entscheidung eingeräumt. 11) Die Bf übersieht dabei, dass einer Beschwerde erhebenden Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über ihre Beschwerde eingeräumt ist (vgl. etwa: VwGH…
…an raschen Entscheidungen bekundet. Nicht zuletzt wäre einen Aussetzung im Hinblick auf drohende Verjährungen schon deswegen nicht zweckmäßig und den Interessen des Bundes auf die Erhebung von Abgaben abträglich. Außerdem räumt die Rechtsprechung einer Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über…
…erfolgen. Nach dem Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmung wird nur der Abgabenbehörde und dem Bundesfinanzgericht ein Recht auf Aussetzung einer Entscheidung eingeräumt. Der Bf übersieht dabei, dass einer Beschwerde erhebenden Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über ihre Beschwerde eingeräumt ist (vgl…
…Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über die Beschwerde einräumt, sodass auch eine objektiv rechtswidrige Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens von der Partei nicht erfolgreich gerügt werden kann (vgl Ritz, BAO6; § 271 Tz 22). C) Inhaltliche Unrichtigkeit: Zur bemängelten inhaltlichen Unrichtigkeit ist auf…
… 271 Abs. 1 BAO wird nur der Abgabenbehörde und dem Bundesfinanzgericht ein Recht auf Aussetzung einer Entscheidung eingeräumt. Die Beschwerdeführerin übersieht dabei, dass einer Beschwerde erhebenden Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über ihre Beschwerde eingeräumt ist (vgl. etwa: VwGH 09…
…an raschen Entscheidungen bekundet. Nicht zuletzt wäre einen Aussetzung im Hinblick auf drohende Verjährungen schon deswegen nicht zweckmäßig und den Interessen des Bundes auf die Erhebung von Abgaben abträglich. Außerdem räumt die Rechtsprechung einer Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über…
…Gestaltung abgabenbehördlicher Prüfungen kein Beweisverwertungsverbot für die Ergebnisse den erteilten Prüfungsauftrag überschreitender Prüfungen (VwGH vom 25. Februar 2004, Zl. 2003/13/0147, und vom 28. Mai 1997, Zl. 94/13/0200). Der Bw. hat demnach kein subjektiv-öffentliches Recht auf Unterbleiben einer Verwertung solcher Prüfungsergebnisse…
…Sachverhalt betreffe wie das vorliegende Verfahren. Die Aussetzung gemäß § 281 BAO liegt im Ermessen der Behörde. Ein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über die Berufung ist nicht eingeräumt (VwGH 17.12.2003, 2000/13/0220, mwN). Im vorliegenden Fall handelt es sich …
…des Verwaltungsgerichtshofes kein subjektiv-öffentliches Recht. Eine Verletzung von Rechten des Abgabepflichtigen durch das Unterbleiben der amtswegigen Wiederaufnahme der Verfahren kommt demnach schon deswegen nicht in Betracht (VwGH 28.5.1997, 94/13/0176; VwGH 31.3.2004, 2004/13/0036). In Hinblick auf diese…
…Dienstgeberin, von der Bf., gestellt worden. Herr ***7*** hätte auf die Rechtmäßigkeit dieser Auskunft vertraut. Es würde schließlich ein subjektiv - öffentliches Recht auf eine richtige Auskunft bestehen (OGH 22.2.2000,1 Ob 14/00s). Die Erteilung unrichtiger Rechtsauskünfte würde nicht ohne Wirkungen bleiben, Folgen…
…Lösung Zur Befangenheit: § 76 Abs. 1 BAO ist eine Verfahrensvorschrift im Interesse eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, vermittelt dem Abgabepflichtigen jedoch kein subjektives öffentliches Recht auf Ablehnung von einzelnen Organwaltern. Die Befangenheit ist vielmehr vom Organ selbst wahrzunehmen, das sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten hat…
…Erteilung der Pokersalonkonzessionen auf § 21 GSpG verwies. MaW: § 21 GSpG räumt kein Recht auf Erteilung von Glücksspielkonzessionen ein. Dementsprechend wurde erstbehördlich rechtmäßig zurückgewiesen. 3.10. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Einrichtung staatlicher Monopole, wie sie im österreichischen Glücksspielrecht vorgesehen ist, eine Maßnahme ist…
…dann, wenn er "wesentlich" ist, wenn somit bei seiner Vermeidung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können, wozu im Streitfall keine Anhaltspunkte erkennbar wären. Aus den dargestellten Erwägungen war wie im Spruch zu entscheiden. Klagenfurt, 3. Oktober 2003