…weil dabei ua. die Kreditrückzahlungen an die Hausbank in den Haftungsmonaten gänzlich unberücksichtigt geblieben wären. Überdies müsse die anteilsmäßige Gläubigerbefriedigung nicht wie geschehen zeitraumbezogen, sondern gesondert für jeden einzelnen Abgabenfälligkeitszeitpunkt des Haftungszeitraumes nachgewiesen werden. Im Übrigen ließen schon das eigene Parteivorbringen und der Inhalt der…
…der Rechtsmittelwerber von der Berufungsbehörde mit Schreiben vom 13. Februar 2006 unter Darlegung der Gründe, weshalb mit den bisher vorgelegten Unterlagen und berechneten Quoten der Nachweis der anteilsmäßigen Gläubigerbefriedigung für den Haftungszeitraum noch nicht als erbracht anzusehen wäre, und Setzung einer dreiwöchigen Frist ua. aufgefordert…
…dass im abgeführten Verfahren trotz behördlicher Aufforderung keine Unterlagen über das Ausmaß der im Haftungszeitraum von der GmbH vorgenommenen Kredittilgungen vorgelegt wurden. Außerdem ist der Berufungswerber den ihm im Zusammenhang mit der Begünstigung der Hausbank gemachten Vorhaltungen auch in keinster Weise entgegen getreten. Zu den…
…Ritz") insbesondere darauf hingewiesen, dass der Nachweis, in welcher Höhe Mittel zu den einzelnen Fälligkeitszeitpunkten vorhanden waren und wie diese Mittel verwendet wurden dem Geschäftsführer obliegt. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er…
…des IESG-Fonds würden die Lohnsteuerforderungen bezahlt, sodass auch kein Quotenschaden entstehen könne. Es werde daher der Antrag gestelt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz die…
…des IESG-Fonds würden die Lohnsteuerforderungen bezahlt, sodass auch kein Quotenschaden entstehen könne. Es werde daher der Antrag gestelt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Um die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten bzw. die anteilige Gläubigerbefriedigung in vollem Umfang beurteilen zu können, ersuchte die Abgabenbehörde zweiter Instanz den…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitenpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt den Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…und die jeweiligen Zahlungen gewesen seien. Dieser Aufforderung zum Zwecke des Nachweises der Gläubigergleichbehandlung sei er nicht nachgekommen. Wie bereits im Haftungsbescheid ausgeführt, ergäben sich keine deutlichen Anhaltspunkte für die gänzliche Vermögenslosigkeit der Gesellschaft zu den Fälligkeitszeitpunkten der haftungsgegenständlichen Abgaben, zumal laut Aktenlage bis zur…
…rechtsfreundlichen Vertreter übermittelt wurde. Mit Schriftsatz vom 5.6.2018, bei der belangten Behörde eingelangt am 6.7.2018, wurde eine Berechnung zum Nachweis, dass keine Ungleichbehandlung der Gläubiger, sondern sogar eine Besserstellung des Finanzamtes gegeben wäre, vorgelegt. Vorlagebericht Im Anschluss daran wurden die Beschwerdeakten…
…somit keine Möglichkeit gehabt habe, etwaige darauf entfallende Abgaben zu berechnen und zu entrichten. Es fehle daher das Moment der Schuldhaftigkeit, da dem Bw. nicht zur Last gelegt werden könne, dass er zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt Abgaben unrichtig berechnet hätte. Betreffend des Vorwurfes auf ungleichmäßige Gläubigerbefriedigung…
…den Nachweis zu erbringen, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurde dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ersuchen um Ergänzung am 02…
…dass der F.GmbH im Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuer 2008 überhaupt keine Mittel zur Verfügung gestanden wären, noch dass er vorhandene Mittel zur anteiligen Gläubigerbefriedigung verwendet hätte. Wird aber der Nachweis, dass keine liquiden Mittel vorhanden waren oder welcher Betrag aus vorhandenen Mitteln bei Gleichbehandlung sämtlicher…
…als andere Verbindlichkeiten. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen abzuführen gewesen…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…Ihm obliegt kein negativer Beweis, sondern die konkrete (schlüssige) Darstellung der Gründe, die etwa der rechtzeitigen Abgabenentrichtung entgegenstanden (VwGH 4.4.1990, 89/13/0212). Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der…
…Vermag der Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesen und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben…
…gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurden dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits mit Ergänzungsersuchen vom 2. Juli 2012 zur Kenntnis gebracht…
…zum Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger. Im Vorlagebericht beantragte das Finanzamt die Abweisung der Beschwerde unter Verweis auf die geltende Rechtslage. Aus dem Anmeldungsverzeichnis vom 29.11.2012 im Insolvenzverfahren ergaben sich Forderungen gegenüber der GmbH in Höhe von insgesamt € 642.558,21. Die…
…des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, dann haftet er nur für…