…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. 1. Nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen : Die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse ist für sich allein als…
…außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdüblichkeit), wobei die drei Kriterien kumulativ vorliegen müssen, sodass schon das Fehlen einer dieser Voraussetzung zur Nichtanerkennung der Vereinbarung…
…wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen ("Publizität"), wenn sie einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und wenn sie weiters auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären ("Fremdüblichkeit") (vgl. zB VwGH vom 18.10.1995, 95/13/0176…
…Wiederaufnahmegrund darstellen soll, könne rechtlich nicht nachvollzogen werden. Würde man dieser Argumentation glauben, so wäre jede gestellte Rechnung eines Unternehmers jederzeit ein Wiederaufnahmegrund. Verjährung: Gemäß § 304 BAO sei die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben. Die Verjährung…
… 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor allem deshalb, weil der idR zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten…
…Publizität - klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt - Standhalten eines Fremdvergleiches In diesem Sinne seien folgende Punkte zu klären: Sämtliche mit der Gattin des Bw. im Hinblick auf die Tätigkeit im Berufungsjahr abgeschlossenen Verträge (samt dem von ihm angeführten Werkvertrag) seien einzureichen. Sollten mündliche Vereinbarungen getroffen…
…2. Klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt 3. Standhalten eines Fremdvergleiches In diesem Sinne seien folgende Punkte zu klären: Sämtliche mit ihrem Sohn im Hinblick auf die Tätigkeit in den Berufungsjahren abgeschlossenen Vereinbarungen (vor allem die Werkverträge, auf die Bezug genommen worden sei) seien einzureichen…
…klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Damit die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen gegeben ist, müssen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stets alle drei Voraussetzungen erfüllt sein. Der Vertrag muss für Dritte erkennbar werden. Die…
…inhaltlich ähnliches, obligatorisches Recht entstehen. Es handelt sich somit mangels Verbücherung des eingeräumten Rechtes im vorliegenden Fall lediglich um eine zwar durch schriftlichen Vertrag nach außen hin kundgemachte Rechtseinräumung, welche jedoch lediglich Rechtswirkungen zwischen den Vertragsparteien zu entfalten vermag. Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender…
…zum Ausdruck kommen; (2) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und (3) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Auch die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen genügen (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0046…
…der Kunden und Lieferanten persönlich bekannt, womit seine Arbeit nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen ist. Auch der klare und jeden Zweifel ausschließende Inhalt der Arbeitstätigkeit des Sohnes ist im täglichen Arbeitsablauf wie z.B. der Transport von Getreide gegeben, da für diese Arbeiten Wiegescheine…
…zu beachten seien: Verträge müssten nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Hinsichtlich der Publizität sei den Berufungsausführungen beizupflichten, dass die Schriftform zwar nicht unbedingt erforderlich sei…
…13/0208). Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden (Fremdvergleich). Was die Publizitätswirkung betrifft, so ist dem Bw. zuzugestehen, dass durch den…
…Es liegen keine Nachweise dafür vor, dass die genannte mündliche Vereinbarung nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen ist. Auch ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt, kann nicht festgestellt werden, da nicht dargetan wurde, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert worden wären…
…jedoch ein klarer, jeden Zweifel ausschließender Inhalt der behaupteten Vereinbarung vom Juli 2007 nicht vor. Die behauptete Schenkung vom Juli 2007 hält somit den für Vereinbarungen unter nahen Angehörigen erforderlichen Kriterien nicht stand. Insgesamt überwiegen daher die für eine Schenkung am 29. April 2008 sprechenden…
…waren, ist das Dienstverhältnis ausreichend klar nach außen hin zum Ausdruck gekommen (siehe dazu BFG 10.1.2017, RV/7100051/2012). Eindeutiger klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt Das für auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhende Arbeitsverhältnisse geltende Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sieht in § 2 Abs. 4…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der - vom Verwaltungsgerichtshof nur auf…
…hin ausreichend in Erscheinung treten) 2. Klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt 3. Standhalten eines Fremdvergleiches (zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären) Im Hinblick auf den möglicherweise vorliegenden Interessengegensatz müssen eindeutige und objektiv tragfähige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen steuerlich…
…auf wirtschaftlichem Gehalt beruhender Beziehung von familienhafter Beziehung zu erreichen (klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt) und dass die Vereinbarung einen Fremdvergleich standhalte, wobei von der im allgemeinen Wirtschaftsleben geübten Praxis auszugehen sei. Diese Voraussetzungen müssten kumulativ vorliegen und seien im Rahmen der Beweiswürdigung von…
…soll. Somit kommt, wie bereits ausgeführt, auch mangels klarer Regelung der täglichen Arbeitszeit der gegenständlichen Vereinbarung kein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. Die für die Anerkennung der beabsichtigten steuerlichen Folgen erforderlichen, schuldrechtlich exakt nachvollziehbaren Leistungsbeziehungen liegen nicht vor. Die Fremdüblichkeit der Vereinbarung…