…Widerruf durch das Wohnsitzfinanzamt gilt, ist im Berufungsfall davon auszugehen, dass seitens der genannten Gebietskörperschaft irrtümlich geleistete Beihilfenzahlungen vorliegen und damit die Voraussetzungen für die Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem das Finanzamt die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Beträge nach § 26 Abs.1 FLAG…
…Durch die Bestimmung des Abs. 1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Körperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (4) Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…2) Durch die Bestimmung des Abs. 1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden daher vom Finanzamt zu Recht zurückgefordert. Wien, am 24. September 2009
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
…1 wird das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der…
… 26 Abs. 2 FLAG 1967 wird durch die Bestimmung des Abs. 1 das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. Gemäß § 26 Abs. 4 FLAG 1967 sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des…
…lediglich jene Einrichtungen, die die Familienbeihilfe für ihre Mitarbeiter bzw Bediensteten aus eigenen Mitteln zu bezahlen, und im Gegenzug keine Dienstgeberbeiträge in den Familienlastenausgleichsfonds zu leisten haben. Aber auch in diesen Fällen ist eine Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen (§ 26 Abs. 2 FLAG 1967…
…lediglich jene Einrichtungen, die die Familienbeihilfe für ihre Mitarbeiter bzw. Bediensteten aus eigenen Mitteln zu bezahlen, und im Gegenzug keine Dienstgeberbeiträge in den Familienlastenausgleichsfonds zu leisten haben. Aber auch in diesen Fällen ist eine Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen (§ 26 Abs. 2 FLAG 1967…
…2 wird durch die Bestimmung des Abs. 1 das Recht der in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. Sachverhaltsmäßig ist unbestritten, dass der Bw. und sein Sohn im Rückforderungszeitraum ihren Wohnsitz in Polen gehabt haben…
…Durch die Bestimmung des Abs. 1 wird das Recht "der in § 46 FLAG 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten" auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. .... | (4) | Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des…
…die Vertretungssphäre der Sachwalterin gelangt sind; Vom nicht in die Vertretungssphäre der Sachwalterin befindlichen Bankkonto auf welches das Finanzamt die verfahrensgegenständlichen Beihilfenzahlungen lt den schriftlichen Angaben im finanzamtlichen Schreiben vom 08.11.2011 direkt an Frau ***3*** geleistet hat, erlangte die Sachwalterin erst mit diesem…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Bw. führte dazu Folgendes aus: "Wie Sie in Ihrer Berufungsvorentscheidung anführen, wird das Recht auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfezahlung nicht ausgeschlossen. Also muss es nicht rückgefordert werden. Ich verweise auf meine Vorkorrespondenz vom 26.11. und 27.11.02 und möchte…
…einer Wiederaufnahme des Verfahrens (Zuwendenden§ 303 BAO) führen. 4.Ordnungsbegriff des Zahlungsempfängers. Rz 1205212049: Die Berichtigung tritt anDatenübermittlung hat für jeden Zuwendenden für die Stelleim Kalenderjahr geleisteten Zahlungen in einem (einzigen) Gesamtbetrag bis längstens Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen. Sollten zB nach einer Namensänderung…
…Nr. 746/1996 und der dazu ergangenen Verordnung, BGBl. II Nr. 56/1997 geleistet werden (siehe § 1 Abs. 2 GSBG 1996), sind Betriebseinnahmen. Besserungsvereinbarungen Rz 1033: Wurde ein Besserungsanspruch mit seinem niedrigeren Teilwert angesetzt, sind Rückzahlungen des Besserungskapitals ab dem Überschreiten des niedrigeren Teilwertes ertragswirksam…
Im vorliegenden Fall übt ***Natürliche Person 1*** aufgrund seiner als Einzelunternehmer betriebenen Diskothek unmittelbar auf dem Markt eine wirtschaftlichen Tätigkeit aus und ist ***Natürliche Person 1*** bereits aus diesem Grund als "Unternehmen" - und nicht als "natürliche Person" - iSd Art 3 Abs 3 des Anhangs I…
22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…