Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft mit einer deutschen Kapitalgesellschaft (mit der A-GmbH) ein Vertrag über die Erbringung von technischen Dienstleistungen abgeschlossen und erfüllt die A-GmbH als Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem österreichischen Auftraggeber dadurch, dass sie ihrerseits eine andere deutsche Kapitalgesellschaft (die…
6.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung 6.13.1 Allgemeines Rz 2505: § 6 Z 6 EStG 1988 dient der Abgrenzung der Besteuerungshoheit der Republik Österreich im Zusammenhang mit Gewinnverlagerungen ins Ausland und vom Ausland ins Inland. Sinn und Zweck der Bestimmung ist es, in Österreich entstandene…
Zudem kann die zuständige Behörde auch eine einseitige Lösung veranlassen, wenn dem Begehren des Abkommensberechtigten durch rein innerstaatliche Maßnahmen abgeholfen werden kann und die Mitwirkung eines anderen Staats nicht erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 EU-BStbG). Eine zuständige Behörde kann die Streitfrage bspw. einseitig lösen…
…Manual on Effective Mutual Agreement Procedures - MEMAP) veröffentlicht.2 Es enthält eine Zusammenstellung von 24 "best practices" zur Verbesserung von Verständigungsverfahren. Im Jahr 2013 wurde mit dem BEPS Projekt der OECD/G20 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit 15 Aktionspunkten zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vereinbart…
…eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaatlichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats, in dem sie ansässig ist, oder…
…innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (nach Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen müssen Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmungen dem Fremdverhaltensgrundsatz, dem "dealing at arm´s lenght principle", entsprechen), ist die zentrale Bestimmung im betrieblichen Bereich zur Abgrenzung der Besteuerungshoheit der Republik Österreich iZm Gewinnverlagerungen…
…in denen multinationale Unternehmensgruppen tätig sind, zu verbessern, um die Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung allgemein zu bewerten sowie gegebenenfalls für wirtschaftliche und statistische Analysen, in der Erwägung, dass das Recht von Österreich und der Vereinigten Staaten von Amerika…
…Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. 2. Bei jeder Anwendung dieser Vereinbarung durch eine zuständige Behörde einer Jurisdiktion wird jeder in dieser Vereinbarung nicht definierte Ausdruck, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert und die zuständigen Behörden sich nicht (im Rahmen ihres innerstaatlichen Rechts) auf eine…
…missbräuchliche Strukturen eingeschränkt werden muss. Demgegenüber bringt die belangte Behörde vor, dass die Bestimmung auch auf innerstaatliche Zahlungen anwendbar ist und aufgrund dieses weiten Anwendungsbereiches mit den Unionsfreiheiten in Einklang steht. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) schützt die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit sowie die…
…volle Dispositionsbefugnis über sämtliches Vermögen der zypriotischen Gesellschaft und somit auch über das in Weißrussland gelegene unbewegliche Vermögen vorbehalten, so ist zunächst nach den maßgeblichen innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen zu beurteilen, wem die Einkünfte aus der weißrussischen Immobilienverwaltung steuerlich zuzurechnen sind. Für die Zurechnung von Einkünften (aus…
…€ 2021: 28.196,00 € 2022: 29.732,00 € 2023: 37.330,00 €. In den Begründungen der Bescheide führte das Finanzamt aus: "Ihre Einkünfte aus der Tätigkeit bei der ***1*** Luftfahrtunternehmen GmbH wurden besteuert. Der Grund: 1/ Innerstaatliches Recht • Gemäß § 1 Abs…
…Das DBA spreche immer nur von "Einkünften einer Person", wobei keine Sonderregelung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung getroffen werde. Somit gälten für die Anwendung des DBA die innerstaatlichen Regelungen. Es sei also nicht zulässig, die Einkünfte einer GmbH in ihre Bestandteile zu zerlegen und sodann…
…Sie ist somit gleichermaßen auf innerstaatliche wie auf zwischenstaatliche Sachverhalte ausgerichtet und zielt - im Lichte aktueller internationaler Entwicklungen (BEPS Aktionsplan der OECD, Empfehlungen der Code of Conduct-Gruppe der EU) - auch auf die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zins- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere…
…Sie ist somit gleichermaßen auf innerstaatliche wie auf zwischenstaatliche Sachverhalte ausgerichtet und zielt - im Lichte aktueller internationaler Entwicklungen (BEPS Aktionsplan der OECD, Empfehlungen der Code of Conduct-Gruppe der EU) - auch auf die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zins- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere…
…für das Vorgehen des Finanzamtes entscheidend gewesen, aber - neben der Rechtswidrigkeit nach innerstaatlichem Recht - auch ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und gegen die auch für den EWR- Staat Liechtenstein geltende Kapitalverkehrsfreiheit: Hätte doch dieselbe Gestaltung steuerliche Anerkennung dann gefunden, wenn der Sitz der Genussscheininhaberin im…
…Republik Österreich den nachstehenden Vorbehalt in Bezug auf die Art der Fälle an, die nach Teil VI einem Schiedsverfahren unterworfen werden können. "Die Republik Österreich behält sich vor, Fälle, die die Anwendung ihrer in der Bundesabgabenordnung enthaltenen innerstaatlichen allgemeinen Missbrauchsregeln, insbesondere die §§ 21 und 22…
…dieser Hinsicht ein erheblicher Dokumentationsbedarf bestehen, der einwandfrei aufzeigen muss, dass die inländische Wohnung nicht ebenfalls als Ausgangspunkt für inländische Unternehmensberatung dient und dass daher kein Fall einer steuervermeidenden formalen Gewinnverlagerung nach Liechtenstein vorliegt. 17. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Eine sachgerechte Abgrenzung kann auch dazu führen, dass ein Teil eines konzerninternen Darlehens als Fremdkapital und der andere Teil als Eigenkapital qualifiziert wird. Rz 110: Manche Staaten regeln in ihrem innerstaatlichen Recht die Kapitalausstattung eines Unternehmens dahingehend, dass ein gewisses Eigen-/Fremdkapitalverhältnis erfüllt sein muss…
…Es besteht ein Rückforderungsanspruch von 80.000. | Verdeckte Gewinnausschüttung (netto) | 300.000 | von T-GmbH gemäß innerstaatlichem Recht zu tragende KESt (33,33%) | + 100.000 | verdeckte Gewinnausschüttung (brutto) | 400.000 | KESt gemäß DBA (5%) | 20.000 |…
…die nächsten Jahre übertragen werden. Daher geht die steuerliche Vertretung wohl auch nicht auf die Vorhaltung, dass eine von der deutschen Behörde behauptete Gewinnverlagerung nach Österreich bei Betrachtung der Gesamtgewinnsituation der beiden Standorte mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne, näher ein. Auch der im Vorhalteverfahren festgehaltene…