…die Einkünfte des US-Staatsbürgers unter Artikel 7 DBA-USA (Unternehmensgewinne) oder unter Artikel 14 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen und aus diesem Grund in Österreich steuerpflichtig werden, muss mangels näherer Aussagen im Doppelbesteuerungsabkommen nach österreichischem inländischen Recht entschieden werden; es wird daher darauf ankommen…
…gegebenen Zusammenhang zu berücksichtigen, dass ein 20-prozentiger Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 nur für eine Arbeitskräftegestellung zur "inländischen Arbeitsausübung" statuiert wird. Ein Dienstnehmer übt seine Arbeit dort aus, wo er sich bei der Arbeitsverrichtung physisch aufhält. Werden daher die Piloten…
…inländische Arbeitsausübung unter Berücksichtigung der obzitierten Judikatur 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet (angebrochene Tage gelten hierbei als ganze Tage, siehe AÖF Nr. 331/1991) und die Geschäftsführungsdienstleistung, die die deutsche Kapitalgesellschaft durch ihren Arbeitnehmer der österreichischen nahe stehenden GesmbH erbringt, nicht in einer inländischen…
…Während außer Streit steht und damit sachverhaltsbezogen unbedenklich davon auszugehen ist, dass die in Frage stehende inländische Arbeitsausübung der ausländischen Arbeitskräfte im Rahmen einer klassischen Arbeitskräftegestellung durch einen ausländischen Unternehmer erfolgt ist und es sich dabei um eine (passive) Arbeitskräftegestellung im Sinn der § 99 Abs…
…ist entgegenzuhalten, dass die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht nur an die inländische Arbeitsausübung, sondern auch an die inländische Arbeitsverwertung anknüpft. Da nun aber ein Zusammenschluss eines österreichischen Anwaltes mit ausländischen Partnern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung nur so gesehen werden kann…
…22) habe sich nachträglich herausgestellt, dass die Ausführung der gegenständlichen Arbeiten gar nicht in Österreich erfolgt sei. Es handelte sich somit nicht um eine inländische Arbeitsausübung, sodass eine Abzugssteuer eigentlich gar nicht angefallen wäre. Die Tätigkeitsorte seien in den USA gelegen. Die Aufträge habe der…
…Während außer Streit steht und damit sachverhaltsbezogen unbedenklich davon auszugehen ist, dass die in Frage stehende inländische Arbeitsausübung der ausländischen Arbeitskräfte im Rahmen einer klassischen Arbeitskräftegestellung durch einen ausländischen Unternehmer erfolgt ist und es sich dabei um eine (passive) Arbeitskräftegestellung im Sinn der § 99 Abs…
…die inländische GmbH betroffen ist, folgt daraus, daß das auf dem Verwertungstatbestand aufbauende österreichische Besteuerungsrecht auf jene Bezugsteile einzuschränken ist, die auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen. Soweit die Geschäftsführung für die schweizerische AG betroffen ist, wird der auf der inländischen Arbeitsausübung aufbauende inländische Besteuerungsanspruch…
…Es ist diesfalls Aufgabe des Abgabepflichtigen seine tatsächlichen Aufenthaltszeiten in Ägypten nachzuweisen. Besteht inländische Steuerpflicht wegen Arbeitsausübung in Drittstaaten, dann ist diese auch dann wahrzunehmen, wenn tatsächlich wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes während der Entsendungszeit bloß beschränkte Steuerpflicht des Bewachungspersonals in Österreich gegeben sein sollte…
…dass im Fall von Geschäftsführern weiterhin der (ursprünglich) vom deutschen BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen; dies ist der Sitz der Gesellschaft…
…in diesen "vorstehenden Bestimmungen" enthalten. Außerdem gilt diese "subject-to-tax-Klausel" nur insoweit, als für die Steuerzuteilung die Arbeitsausübung in einem Vertragstaat maßgebend ist; dies ist aber bei der Besteuerungszuteilung in Bezug auf die Pilotenbezüge nicht der Fall, weil diese unabhängig vom Arbeitsort stets…
…in solche aus nichtselbständiger Arbeit (gezahlt von der inländischen GmbH) vor und wendet darauf nicht - wie Österreich - Artikel 4 des DBA-Deutschland, sondern Artikel 9 des Abkommens an. Außerdem unterstellt Deutschland, daß der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers stets am Ort des Sitzes der betreffenden…
Übernimmt ein in Deutschland Ansässiger die Geschäftsführung einer inländischen GmbH (als eingetragener Geschäftsführer), wobei er sich einerseits in dieser Eigenschaft etwa 2 bis 3 Tage pro Woche in Österreich aufhält und wobei er andererseits für diese GmbH auch in Deutschland beruflich tätig wird (Betreuung des…
…Beratung im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist.…
…1994 im bilateralen Verhältnis - solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben - weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen (Sitz der Gesellschaft). 6…
…wenn diese in inländischen Betriebstätten im Sinn von Art. 5 DBA erzielt werden. Vom Vorliegen einer inländischen Betriebstätte wird auszugehen sein, wenn die Pflegetätigkeit im Wohnungsverband der pflegebedürftigen Person ausgeübt wird. Denn es steht damit eine inländische Geschäftseinrichtung (nämlich die zur Arbeitsausübung der Pflegekraft überlassenen…
…Das ist wiederum richtig, da auch hier der Fall der Tätigkeit außerhalb des Arbeitsausübungsstaats nicht behandelt wird. Bei mir stellt sich die Situation anders als in den einschlägigen Erlässen und Auskünften dar. Mein Wohnort und meine steuerliche Situation haben sich im gesamten zu betrachtenden Zeitraum…
…Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen, 4. wenn Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gezahlt werden (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten), 5. wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung…
…der Quelle für Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zulasse. Voraussetzung sei, dass das Finanzamt auf Antrag einen Befreiungsbescheid erlasse, wenn sichergestellt sei, dass keine Umgehungsgestaltung vorliege und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten…
…Höhe von 6.547,00 € und begründete dies wie folgt: "Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2010 wurden Einkünfte ohne inländischen Lohnsteuerabzug in Höhe von 8.803,70 € vollständig zum Tarif anstatt zum Teil mit dem begünstigten Steuersatz von 6% versteuert. Unser…