…so dass ihre Rechtsfolgen in der Person des anderen eintreten. Vertreter wird man kraft Vollmacht, kraft Gesetz oder kraft behördlicher Bestellung. Eine Prozesshandlung eines Vertreters liegt somit vor, wenn aus ihr objektiv erkennbar ist, dass er in fremden Namen gehandelt hat. Der Bedeutungsinhalt von Anbringen…
…Handeln in fremden Namen ist weder dem Schriftsatz noch der übrigen Aktenlage zu entnehmen (siehe VwGH 5.3.1981, 15/1220/80 und 29.4.1985, 84/15/0044). Es war daher auch nicht weiter zu erheben, um was für ein Verfahren es sich handelt…
…Gebührenschuld für denjenigen normiert, der im fremden Namen handelt. In fremden Namen wurde die Beschwerde verfasst und auch unterfertigt. Die körperliche Überreichung der Beschwerdeschrift durch den Vertretenen, Herrn JW, allein kann das Handeln in fremdem Namen aufgrund erteilter Vollmacht nicht beschneiden. Somit erging der gegenständliche…
…Betrauungsverhältnis, gewerbsmäßiges Handeln, Handlen im fremden Namen und auf fremde Rechnung) eines Handelsvertreters nach der zuvor angeführten Gesetzesstelle. Nach den durchgeführten Erhebungen lägen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Betriebsausgabendurchschnittssatzes für Handelsvertreter nicht vor. Dies deswegen, weil Herr E. in der oben erwähnten Niederschrift angibt…
…Geschäftsvermittlungs- und/oder Geschäftsabschlusstätigkeit, ständiges Betrauungsverhältnis, gewerbsmäßige Tätigkeit, Handeln in fremden Namen und auf fremde Rechnung - . Diese Merkmale würden auf die Tätigkeit des Bw. uneingeschränkt zutreffen. Diesem Schreiben wurden weiters folgende Schriftstücke beigefügt: Abschlüsse von Versicherungen (Haushalt, KFZ); Agenturverträge: - Nachtrag zum Provisionsübereinkommen mit der Nürnberger…
…Krankenanstalt in eigenem Namen vereinbart und dann an den angestellten Arzt bezahlt, handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von dritter Seite. Ebenso Steiner, Die abgabenrechtliche Behandlung der Honorare anstaltsbediensteter Ärzte, ÖStZ 1992, 76, der von der Krankenanstalt in fremden Namen und auf fremde…
…Risiko und die Chancen der unternehmerischen Tätigkeit trägt, muss sich die Zurechnung gefallen lassen, auch wenn er vorgibt, in fremden Namen zu handeln. Dabei ist sorgfältig zu prüfen, ob der Dritte bloß ausführendes Organ im Zusammenhang mit einem "fremden" Leistungsaustausch ist (vgl. Ruppe, UStG 19942, …
…A.. handelt, wird von der BP nicht bestritten. Problem ist, dass die von ihm in Empfang genommenen Zahlungen (des Ministeriums) nicht unmittelbar diesen Dritten zuzurechnen sind und dass im eigenen Namen und nicht in fremdem Namen abgerechnet wurde. Es ist aus den Unterlagen nachgewiesen, dass…
…mit 9. Juli 1997 datierten Gutachten von Dr. L nach § 156 Abs. 2 GewO das "Vermitteln oder Abschließen von Warenhandels-geschäften in fremden Namen und für fremde Rechnung". Da auch Wertpapiere iwS. nicht als "Waren" anzusehen seien, die Gewerbeordnung kein Ge-werbe aufzähle, das die…
…Zurechnung unklar sei, komme jedoch dem Innenverhältnis und dem wirtschaftlichen Hintergrund maßgebende Bedeutung zu. In diesem Fall sei zu fragen, wer Herr der Leistung sei. Wer vorgebe, in fremden Namen zu handeln, d. h. in fremden Namen auftrete, aber für eigene Rechnung wirtschafte, dem sei…
…wer einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbeiführt. Er tritt nach außen in fremden Namen und für fremde Rechnung auf. Nach der Richtlinie des Rates vom 13. Dezember 1976 über Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für…
…in fremden Namen und auf Rechnung auftritt, steht im vorliegenden Fall entgegen, dass der Bf. gegenüber der Bank bei der mit 17. Jänner 2008 erfolgten Eröffnung der in Rede stehenden Bankkonten und Depots erklärte, in eigenem Namen zu handeln und mit seinem eigenen kroatischen Reisepass…
…Gestaltung, den entsprechenden Verträgen und der tatsächlichen Umsetzung in dieser Form, wird im Innen- wie auch im Außenverhältnis klar aufgezeigt, dass die Verrechnung dieser Organisationskosten ausschließlich auf fremden Namen und für fremde Rechnung erfolgt. Zum Nachweis dessen erhalten Sie folgende Unterlagen eines Falles: 1. Vermittlung…
…sie in der eigenen Risikosphäre erbringt, der das Risiko und die Chance der unternehmerischen Tätigkeit trägt. Wer somit lediglich vorgibt, in fremden Namen zu handeln, in Wahrheit aber auf eigene Rechnung wirtschaftet, muss sich die Leistung zurechnen lassen. Auf wessen Rechnung jemand handelt, ist in…
…Krankenanstalt in eigenem Namen vereinbart und dann an den angestellten Arzt bezahlt, handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von dritter Seite. Ebenso Steiner, Die abgabenrechtliche Behandlung der Honorare anstaltsbediensteter Ärzte, ÖStZ 1992, 76, der von der Krankenanstalt in fremden Namen und auf fremde…
…ist. Die v.a. Ausführungen zusammenfassend sind in den zwei Rechnungen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet worden; eine Leistungserbringung in fremden Namen ist nicht offen gelegt worden: Das Rechnungsmerkmal "Art und Umfang der sonstigen Leistung" ist deshalb in diesen Rechnungen nicht enthalten. Ein fehlendes Rechnungsmerkmal als…
…in Tz. 1 des Berichtes angeführten Aufzeichnungsmängel wird hingewiesen. Die Bw. gibt an, Einnahmen für Dr. R. ("X-school", X.-Projekt) in Amerika, entgegengenommen und an diesen weitergeleitet zu haben, weshalb es sich um reine Durchlaufer handeln würde. Eine Vereinnahmung und Verausgabung im fremden Namen…
…2001, 97/13/0066). Vermittler (Agent) im umsatzsteuerlichen Sinn ist, wer einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbeiführt. Der Vermittler arbeitet demnach im Innenverhältnis auf fremde Rechnung, tritt aber nach außen in fremdem Namen auf (vgl. VwGH 17.9.1990, 89/15/0070)…
…Rechnungen aus. Auch die steuerliche Vertretung weist durch ihr Vorbringen " Wer sonst, wenn nicht der "De facto Geschäftsführer" hat mit fremden Namen aber auf eigene Rechnung die Geschäfte angebahnt und die Leistungserbringung bewerkstelligt" daraufhin, dass XY in fremden Namen aufgetreten sei. Wie oben ausgeführt, trat…
…... (In jenem Fall) war der Beschwerdeführer zu 60 % und seine Gattin zu 40 %am Stammkapital jener GmbH beteiligt gewesen. 9. Das Argument (des FA), dass der Bf bei Erbringung seiner Leistungen als WTH einen Hinweis auf Handeln in fremdem Namen unterlassen habe, geht ins Leere…