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BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 1/4

…Allgemein fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt und ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Für "grobe…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 2/4

…die einzelnen, vom Spruchsenat herangezogenen Tatbestandsmerkmale auf der subjektiven Seite nicht den Vorwurf der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben begründet. Die gesamten Ausführungen gelten auch für den erstbeschuldigten Verband "***Bf1*** AG". Die Beschuldigten stellen daher den Antrag, eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht, Außenstelle Feldkirch…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 3/4

…3300005/2013). Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg, wie dies bei einer grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 4/4

…was das Zollamt mitgeteilt hat, nämlich dass der Zollwert falsch berechnet wurde, einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen und ihre Vorgangsweise nicht angepasst. Genau diese Vorgangsweise erfüllt das vom Gesetzgeber als grob fahrlässig bezeichnete Verhaltensweise, da aufgrund des Wissens, dass das Zollamt den zu niedrig…

BFG RV/7300003/2024Beschwerde des Amtsbeauftragten; es mag zwar grob fahrlässiges Verhalten vorliegen, wenn der Mitarbeiterin des Beschuldigten alle Agenden iZm der Berechnung und Übermittlung der UVAs und Entrichtung der UVZ ohne weitere Prüfung übertragen werden, ein Vorsatz für § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG liegt dann vor, wenn keine Mitarbeiterin dafür zuständig gewesen ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/2

…Spruchsenat W 1 statt. Durch den Spruchsenat wurde das Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Im Rahmen der Verhandlung wurde entschieden, dass das schuldhafte Verhalten fahrlässig beziehungsweise maximal als grob fahrlässig angesehen werden kann. Dies führte dazu, da für das Delikt gemäß § 49 Abs. 1 lit…

BFG RV/7300003/2024Beschwerde des Amtsbeauftragten; es mag zwar grob fahrlässiges Verhalten vorliegen, wenn der Mitarbeiterin des Beschuldigten alle Agenden iZm der Berechnung und Übermittlung der UVAs und Entrichtung der UVZ ohne weitere Prüfung übertragen werden, ein Vorsatz für § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG liegt dann vor, wenn keine Mitarbeiterin dafür zuständig gewesen ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 2/2

Organisatorisch bleibt abschließend festzuhalten, dass der Beschuldigte zu Beginn der Verhandlung erklärte, sich selbst zu verteidigen und der Steuerberater nur als Vertrauensperson an der Verhandlung teilnimmt. Damit wird auch konkludent mitgeteilt, dass für dieses Verfahren keine Zustellvollmacht des Steuerberaters besteht. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten in Höhe…

BFG RV/7200149/2013Abweisung eines Antrags auf Erlass einer Zollschuld; Zollschuld ist durch grob fahrlässiges Verhalten der Bf. entstanden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2017

…Zollbehörde nicht überlassen worden sind, zur Zollschuldentstehung führt, ergibt sich aus Art.203 ZK., und dass ein darauf bezogenes grob fahrlässiges Verhalten des Zollschuldners wiederum zum Ausschluss der Erstattung oder des Erlasses der, gegenüber dem Zollschuldner, festgesetzten Einfuhrabgaben in den, in Art.900 ZK-DVO…

BFG RV/7300036/20251. Verkürzung von Eingangsabgaben durch Verwendung eines drittländischen Fahrzeuges durch einen Inländer 2. Zollrechtliche Erkundigungen bei Steuerberaterin eingeholt, kein grob fahrlässiges Verhalten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.03.2026Teil 1/2

…Übernahme und Verwendung des drittländischen Kraftfahrzeugs im Zollgebiet der Union grob fahrlässig. Dabei ließ er die Sorgfalt, zu der er als im Inland ansässige und unternehmerisch tätige Person im Bereich der Fahrzeugvermietung verpflichtet, nach seinen geistigen und persönlichen Verhältnissen befähigt und die ihm zumutbar war…

BFG RV/7300036/20251. Verkürzung von Eingangsabgaben durch Verwendung eines drittländischen Fahrzeuges durch einen Inländer 2. Zollrechtliche Erkundigungen bei Steuerberaterin eingeholt, kein grob fahrlässiges Verhalten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.03.2026Teil 2/2

…vom 12.05.2015, RV/7300027/2014). Somit war der Beschwerde stattzugeben, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben und das beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde zur Geschäftszahl *FV-1* geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben iSd § 36 Abs. 2 iVm …

BFG RV/7300061/20241. Abgabenhinterziehung bei Begleitagenturen, Umsatzzurechnung an den Unternehmer; 2. Steuerberaterin hat die umsatzsteuerliche Linie vorgegeben und das System ihres Vorgängers übernommen. 3. Kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten, wenn die Steuerberaterin als befugte Parteienvertreterin ihn nicht auf die korrekte Rechtslage hingewiesen hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.09.2025Teil 1/2

…oder fremden Namen tätig wird, ist sein Auftreten nach außen. Die im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellten Nachforderungen sind unter Abzug von Sicherheitszuschlägen als strafbestimmende Wertbeträge unstrittig. Subjektive Tatseite: Im vorliegenden Beschwerdefall war zu prüfen, ob dem Beschuldigten ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.

BFG RV/7300061/20241. Abgabenhinterziehung bei Begleitagenturen, Umsatzzurechnung an den Unternehmer; 2. Steuerberaterin hat die umsatzsteuerliche Linie vorgegeben und das System ihres Vorgängers übernommen. 3. Kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten, wenn die Steuerberaterin als befugte Parteienvertreterin ihn nicht auf die korrekte Rechtslage hingewiesen hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.09.2025Teil 2/2

…dass der Beschuldigte seine Steuerberater über wesentliche Informationen seines Unternehmens nicht vollständig informiert hätte - weder ein vorsätzliches noch ein grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten festgestellt werden konnte. Die Beschwerde des Amtsbeauftragten war daher als unbegründet abzuweisen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß…

BFG RV/1300005/2018Fahrzeug mit Liechtensteiner Kennzeichen in Österreich entgegen Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO unrichtig verwendet; kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn auf befugten Parteienvertreter vertraut wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 1/2

…Beschuldigten vom 24. August 2018 wird das Erkenntnis seinem gesamten Inhalte nach angefochten. Der Spruchsenat I des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als erstinstanzliche Finanzstrafbehörde habe dem Beschwerdeführer zu Unrecht ein grob fahrlässiges Verhalten und damit verbunden das Finanzvergehen der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs 1 iVm § 35…

BFG RV/1300005/2018Fahrzeug mit Liechtensteiner Kennzeichen in Österreich entgegen Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO unrichtig verwendet; kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn auf befugten Parteienvertreter vertraut wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 2/2

…Vorhersehbarkeit einer damit einhergehenden Schmuggelhandlung beim Beschuldigten nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren geforderten Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Da somit zusammengefasst ein für eine Bestrafung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG erforderliches grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten im Sinne des § 8 Abs. 3 FinStrG nicht vorliegt…

UFSS RV/0943-S/02Schadenersatzleistungen als Folge eines bewusst pflichtwidrigen Verhaltens sind nicht abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2006

…Betriebsausgaben (Werbungskosten) anerkannt, wenn der Unfall auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers zurückzuführen war (Erkenntnis vom 25. 1. 2000, 97/14/0071). Schadenersatzleistungen als Folge eines aus privaten Gründen (z.B. freundschaftliche Beziehungen) bewusst pflichtwidrigen Verhaltens sind nicht abzugsfähig (vgl. die Erkenntnisse vom 19…

UFSW RV/0316-W/10Verkehrsunfallschaden infolge überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2010

…im Berufungsfall - eindeutig überhöht, sodass sich dadurch ein Unfall mit Totalschaden ereignete. Auf Grund dieses grob fahrlässigen Verhaltens ist der Verkehrsunfall verursacht und sind die Aufwendungen für die außergewöhnliche technische Abnutzung steuerlich nicht anerkannt worden. Im zitierten Erkenntnis vom 25. Jänner 2000 war der Sachverhalt…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…der weitgehende Verfahrenserleichterungen eingeräumt worden sind, verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar gewesen wären. Ihr Verhalten ist daher als grob fahrlässig zu werten, sodass der Art. 859 ZK-DVO hier nicht zur Anwendung gelangen kann. Der Unabhängige Finanzsenat teilt daher im Grunde die…

BFG RV/2300009/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2026Teil 2/2

Aufgrund der Umstände sehen wir ein grob fahrlässiges Verhalten und wird sich Herr ***24*** diesbezüglich geständig nach § 34 FinStrG verantworten. Vorauszahlungen selbst zu berechnender Abgaben (L, DB und DZ) Herr ***24*** stellt in Abrede, dass er in den angeführten Punkten vorsätzlich gehandelt hat und werden…

BFG RV/5300033/2020Grob fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben durch vorübergehende Verwendung PKW.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2023Teil 2/2

…Angehörigen bestehen. Gerade diese auffallende Sorgfaltswidrigkeit, sich bei der Verwendung eines unverzollten drittländischen Fahrzeuges nicht über die im Zollgebiet vorliegenden Voraussetzungen zu informieren bzw Auskünfte über die richtige Vorgangsweise einzuholen, ist als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 36 Abs. 2 FinStrG einzustufen. Schuldausschließungsgrund …

BFG RV/7300035/2018Kein schuldhaftes rechtswidriges Verhalten des Entscheidungsträgers, daher Einstellung des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2020

…Wein und Bonbonnieren). Andere Aufwendungen wurden im Schätzungswege gekürzt. Insgesamt ergibt sich daraus, dass bei allen Verurteilten (Geschäftsführer und Verbände) kein grob fahrlässiges Verhalten erblickt werden kann. 2. Zur Strafhöhe: Es wurden die angeführten Milderungsgründe (sofortige vollständige Entrichtung der nachgeforderten Abgabenbeträge, fast 25jährige Unbescholtenheit) nicht…

BFG RV/2300009/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2026Teil 1/2

…grob fahrlässiges Verhalten unserer Mandantschaft gibt. Reihengeschäft Betreffend Umsatzsteuer hat es im Jahr 2021 weiters den Punkt "Reihengeschäft- Abholfall gemäß BP-Bericht Tz 5 gegeben. Hierbei wurde ein Geschäftsfall nachträglich von Seiten des Betriebsprüfers anders beurteilt und der Leistungsort vom Drittland nach Österreich verlagert. Diesbezüglich…