…Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz fortgeführt worden wäre und dazu vorgebracht, dass im Zuge der intensiven Auseinandersetzung mit der rechtstheoretischen Abgrenzungsfrage von mit Ungewissheit behafteten Rückstellungen einerseits und (gewissen) Verbindlichkeiten andererseits die Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages zu überdenken sei. Bezüglich der handelsrechtlichen Ausweisvorschriften, wurde angemerkt…
…Sicherheit fest (Lechner, a.a.O., Seite 46). "Wenn Grund und Höhe einer Verbindlichkeit gewiss sind und nur die Fälligkeit ungewiss ist, besteht auch nach Auffassung des VwGH eine Passivierungspflicht (VwGH 7.5.1965, 2208/63 und ausführlich VwGH 2.6.1976, 1667/75 und…
…erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte. Der Meinung von Zorn, dass bei dem Grunde nach unstrittigen Erfüllungsrückständen aus synallagmatischen Verträgen (einschließlich Dauerschuldverhältnissen) eine konkrete wirtschaftliche Last vorliegt und somit aus bilanzrechtlicher Sicht eine (gewisse) Verbindlichkeit auszuweisen ist, wird nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zuzustimmen sein…
…sondern als gewisse Verbindlichkeit qualifiziert. Das Höchstgericht ist der Argumentation der Abgabenbehörde, dass wegen des ständig ansteigenden Betrages davon auszugehen sei, dass ein Teil der Münzen nicht geltend gemacht werde und daher eine Ungewissheit der Höhe vorliege, nicht gefolgt und hat den Ausweis als Verbindlichkeiten …
…für einen vollständigen oder teilweisen Ausfall der Ansprüche gegeben sind. Wenn daher laut BFH das Realisationsprinzip bei Vorliegen einer Ungewissheit (Bedingung) aktivseitig die Einstellung einer Forderung verlangt, muss mit Leistungsentgegennahme beim Leistungsempfänger spiegelbildlich die Erfassung einer (gewissen) Verbindlichkeit zulässig sein, außer es liegen Anhaltspunkte vor…
…erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte. Der Meinung von Zorn, dass bei dem Grunde nach unstrittigen Erfüllungsrückständen aus synallagmatischen Verträgen (einschließlich Dauerschuldverhältnissen) eine konkrete wirtschaftliche Last vorliegt und somit aus bilanzrechtlicher Sicht eine (gewisse) Verbindlichkeit auszuweisen ist, wird nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zuzustimmen sein…
…ab dem Jahr 2002 jedoch nur mehr in der Steuerbilanz berücksichtigt worden sei. Im Zuge der intensiven Auseinandersetzung mit der rechtstheoretischen Abgrenzungsfrage von mit Ungewissheit behafteten Rückstellungen einerseits und (gewissen) Verbindlichkeiten andererseits die Berücksichtigung des Fluktuationsabschlages zu überdenken sei. Bezüglich der handelsrechtlichen Ausweisvorschriften, wurde angemerkt…
…erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte. Der Meinung von Zorn, dass bei dem Grunde nach unstrittigen Erfüllungsrückständen aus synallagmatischen Verträgen (einschließlich Dauerschuldverhältnissen) eine konkrete wirtschaftliche Last vorliegt und somit aus bilanzrechtlicher Sicht eine (gewisse) Verbindlichkeit auszuweisen ist, wird nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zuzustimmen sein…
…die Bildung von Rückstellungen für gewisse Verbindlichkeiten nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können (d.h. ein "Schaden" bis zum Bilanzstichtag tatsächlich entstanden ist; keine bloße Vermutung), nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist…
…Vorsorge für künftige sofort abzugsfähige Aufwendungen. Rückstellungen sind insbesondere zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Liegt ein entsprechender Rückstellungstitel vor, so ist eine Rückstellung zu bilden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine künftige Belastung besteht. Rückstellungen sind in jenem Jahr…
…nicht beabsichtigten, einen fremdüblichen Darlehensvertrag zu vereinbaren. 1.4.8 Forderungen/Verbindlichkeiten iZm ***I-GmbH***: Das in der Beschwerde als Beilage 13 beigelegte Agreement vom 28.12.2001 (Memorandum of Understanding (MoU) genannt) sei bis zur Schlussbesprechung als Beweismittel in den Schreiben vom 21. Jänner…
…Kunden beliebig wählbaren Zeitpunkt wieder eingelöst werden. Nur für gewisse Rückstellungen sehe § 9 Abs. 5 EStG 1988 eine ausdrückliche Abzinsung (bis 01.07.2014 auf 80% des Teilwerts) für steuerliche Zwecke vor. Langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten seien jedoch in Einklang mit der Rspr des VwGH und…
…wurden nach den Ausführungen in der Eingabe vom 28. März 2024 (Verfahren 2008 bis 2011) monatlich ermittelt, quartalsweise gebucht und der Höhe der Verbindlichkeit angelastet. Der Darlehensbetrag sowie die Zinsen gegenüber der ***A-BV*** wurden im Jahre 2013 zurückgezahlt. Hinsichtlich des "Loan Agreements" vom 8…
…berichtigen. Vorher kommt ggf. eine Rückstellung in Betracht. 6.9.4 Besserungsverpflichtungen Rz 2452: Bei Besserungsverpflichtungen handelt es sich um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (anteilig) wieder aufleben bzw. zu tilgen sind (zB bei Anfallen von Gewinnen beim Schuldner)…
…untersuchen sei, ob zumutbare Tilgungen unterlassen worden seien. Wer nach der Betriebsaufgabe anfallende Zinsen absetzen wolle, müsse seine finanziellen Möglichkeiten darauf konzentrieren, die betrieblichen Verbindlichkeiten ehestmöglich zu tilgen. Gewisse Einschränkungen müssten vom Bw. hingenommen werden. Zu klären sei die Frage, ob es dem Bw. zumutbar…
…also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, oder dass der Aufwand schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt ist, nicht aber schon die entfernte Möglichkeit einer Inanspruchnahme oder eines Verlustes. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Eintreten der Verbindlichkeit bestehen …
…im Haftungszeitraum nicht beglichen wurden. Er habe nachgewiesen, dass im Haftungszeitraum die Höhe der Neuverbindlichkeiten und die Höhe der beglichenen Verbindlichkeiten nahezu gleich seien, weshalb die restlichen Gläubiger in ihrer Gesamtheit keine Besserstellung erlangt hätten. In seiner Eingabe vom 29. Mai 2007 hat sich der…
…sondern als gewisse Verbindlichkeit qualifiziert. Das Höchstgericht ist der Argumentation der Abgabenbehörde, dass wegen des ständig ansteigenden Betrages davon auszugehen sei, dass ein Teil der Münzen nicht geltend gemacht werde und daher eine Ungewissheit der Höhe vorliege, nicht gefolgt und hat den Ausweis als Verbindlichkeiten …
…sondern als gewisse Verbindlichkeit qualifiziert. Das Höchstgericht ist der Argumentation der Abgabenbehörde, dass wegen des ständig ansteigenden Betrages davon auszugehen sei, dass ein Teil der Münzen nicht geltend gemacht werde und daher eine Ungewissheit der Höhe vorliege, nicht gefolgt und hat den Ausweis als Verbindlichkeiten …
…worden, ein Kundenstock habe nicht exisitiert, auch die Dienstnehmer seien nicht übernommen worden. Es seien auch keine Verbindlichkeiten und keine Rückstellungen übernommen worden. Anläßlich der Anschaffung der Wasserkraftanlagen wäre seitens des Erwerbers mit der EVN Kontakt aufgenomen worden, sodass eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz…