… 99 EStG 1988 zu unterziehen sind, davon ab, ob der Musiker als "Künstler" oder als gewerblich tätiger Musiker in Österreich gastiert. Im erstgenannten Fall besteht inländische Steuerpflicht und ist auf deutscher Seite Steuerfreistellung zu gewähren; im zweiten Fall ist in Österreich Steuerfreistellung zuzuerkennen und es…
…die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen…
…die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen…
…die "Künstler- und Sportlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz auch im Geltungsbereich des Artikels 4 Anwendung findet und sonach im Inland gewerblich tätige Musiker und Sportler ab 1997 in Österreich steuerpflichtig sind. Doch werden Darsteller, die bei den genannten Diskotheken-Aktivitäten mitwirken weder…
…vor an der in AÖF Nr. 267/1989 kundgemachten österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung fest, wonach gewerblich tätige Musiker mangels deutscher Betriebstätte gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Es ist aber bekannt, dass Deutschland bestrebt ist, diese Lösung in einer Weise abzuändern…
…hiebei gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Abzugsweg zu erheben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die steuerpflichtigen Tätigkeiten geleistet werden. 1.2 "Mitwirkende" bei den inländischen Veranstaltungen sind nicht nur Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten, Beleuchtungstechniker, Regisseure, Kostümbildner, Berufs-…
…Künstler, Architekt, Sportler oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen." Im konkreten Fall könnte überhaupt nur die Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen in Frage kommen. Dazu gehören jedoch Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten, Regisseure, Sportler, Showproduzenten und Konzertagenturgesellschaften. Das Auflegen von Schallplatten oder CD-Tonträger sowie der Einsatz von PC…
…98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Enthält das anzuwendende DBA eine dem Art. 17 OECD-Musterabkommen nachgebildete Bestimmung (Sportlerklausel), so können die Einkünfte auch ohne Betriebsstätte in Österreich besteuert werden. Rz 7942: "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten, Beleuchtungstechniker, Regisseure, Kostümbildner…
…2023; davor 25% in sämtlichen Fällen der Anwendung der Nettobesteuerung). Siehe dazu EStR 2000 Rz 8006a sowie 8006b bis Rz 8006g. 7.6.2.2 Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen Rz 785: Dieser Begriff umfasst nicht nur die darstellenden Künstler, sondern auch gewerblich tätige Musiker, Artisten, Beleuchtungstechniker…
…II. Einkunftsarten iRd beschränkten Steuerpflicht Rz 29). Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung jeder, "der unmittelbar Einfluss auf die Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung nimmt"; das sind etwa Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten (in § 98 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ausdrücklich erwähnt), Beleuchtungstechniker, Regisseure…
…die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird z.B. in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen…
…dass Einkünfte, die ein gewerblich tätiger Musiker, Sportler oder Artist aus dem anderen Vertragstaat erzielt, in diesem anderen Vertragstaat nur zu besteuern sind, wenn die Einkünfteempfänger dort über eine "Betriebstätte" verfügen (was bei Musikergastspielen und Sportwettkämpfen üblicherweise nicht der Fall ist). Da nach österreichischem Recht…
…Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B. Techniker, Models). Unter EAS 787 wurde hiezu die Auffassung vertreten, dass zur Vermeidung einer den Intentionen des Gesetzgebers nicht entsprechenden internationalen…
…Satz des DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Sollten der deutschen Mitunternehmerschaft auch gewerblich tätige Partner angehören, sollten die an die GesBR gezahlten Honorare daher - wegen des "Verschmutzungseffektes" durch den gewerblichen Partner - als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sein…
…nämlich der Musik, mitarbeiten, erfüllen sie genauso den Begriff eines „Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen“ wie bei Tanzveranstaltungen engagierte (selbständig tätige) Musiker (VwGH 21.09.1982, 82/14/0204). Anders als von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführt, ist ihr Hauptaugenmerk auch nicht nur auf einen ordnungsgemäßen…
…Tätigkeit von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Da wie oben erwähnt die selbständigen Einnahmen betragsmäßig untergeordnet seien, stehe einer Darstellung als einheitlicher Betrieb nichts entgegen. Er übe seine Tätigkeit gewerberechtlich und sozialversicherungsrechtlich einheitlich aus. Er besitze einen Gewerbeschein für das Gewerbe "Buch- und Musikverlag" am Standort…
…ist. Mit anderen Worten, nach der Auffassung des Gerichtshofes müssen auch die Einkünfte eines gewerblich tätigen Musikers oder Berufssportlers nach dieser Zuteilungsregel dort besteuert werden, wo er seine Leistungen erbracht hat. Die erwähnte österreichisch-deutsche Verständigung hat zu der VO vom 19.12.1996, BGBl…
Engagiert ein österreichischer Hotelier einen deutschen Alleinunterhalter und ein deutsches Musiktrio für die Gästeunterhaltung und ist davon auszugehen, dass die in Deutschland ansässigen und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Unterhaltungskünstler nicht als Dienstnehmer, sondern als gewerblich Tätige ihre inländischen Unterhaltungsdarbietungen erbringen, trifft den…
…seinen musikalischen Darbietungen (insb. Wiener Caféhausmusik, Hofballmusik zum Tanzen, österr. Operettenshow, Musical Live-Show, Golden Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble bei Bällen, Hochzeiten, Privatfeiern und Kurkonzerten zur…
…als gewerblich einzustufen ist, auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland nach Maßgabe von § 4 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 (Vorlage eines von der deutschen Finanzverwaltung bestätigten Vordrucks ZS-D1) der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. Eine andere Rechtslage gilt, wenn gewerblich tätige Models…