4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
…nicht mehr nachgehen hätte können. Weiters meinte die Bf. dass auf Grund des § 212a Abs. 6 BAO getilgte Beträge in die Aussetzung der Einhebung einzubeziehen seien, wenn die Tilgung "nach Einbringung des Antrages auf Aussetzung" (leg.cit. lit. d) erfolgt sei. Mit Abrechnungsbescheid vom 26…
…2005 in Höhe von € 310.033,79 sind gemäß Kontoabfrage bereits getilgt. In rechtlicher Hinsicht ist daher die Bestimmung des § 212 a Abs. 6 BAO anzuwenden, wonach durch Gutschriften oder Guthaben getilgte Beträge nur auf Antrag des Abgabepflichtigen in die Bewilligung der Aussetzung der…
…Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt, so sind, falls dies beantragt wurde, die getilgten Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen, wenn die Tilgung a) vor Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit oder b) vor Ablauf einer sonst für ihre Entrichtung gemäß § 210 Abs…
…4 BAO) gänzlich oder teilweise getilgte Beträge, die den Gegenstand des Aussetzungsantrages seien, in die Bewilligung der Aussetzung einzubeziehen. Im beschwerdegegenständlichen Fall sei die Abgabe durch Einzahlung getilgt worden und nicht durch Verwendung sonstiger Gutschriften oder Guthaben. Die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung…
… 212a Abs. 6 BAO getilgte Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen. Aus diesem Grund werde um ordnungsgemäße Verbuchung der "Aussetzung der Einhebung" wie folgt ersucht: | | | Statt wie bisher | Umsatzsteuer 1995 | 3.560,00 | | Umsatzsteuer 1996…
…am 4. November 1998 resultierenden Gutschrift in Höhe von S 573.778,00 getilgt. Am 1. März 1999 wurde auf Grund der Bestimmung des § 212a Abs. 6 BAO, wonach, falls dies beantragt wurde, getilgte Beträge in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen sind, wenn…
…eine Erörterung der Frage erübrigte, inwieweit die Aussetzung auch für bereits getilgte Abgaben beantragt wurde und inwieweit demzufolge die Bestimmung des § 212a Abs. 6 BAO, wonach unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen auch getilgte Beträge in die Bewilligung der Aussetzung einzubeziehen wären, anwendbar gewesen wäre.…
…6, Abs. 8 BAO geregelten Umstände rechtlich möglich. Wie oben dargestellt, können bereits getilgte Beträge nur über Antrag des Abgabepflichtigen in die Aussetzung einbezogen werden. Nach Abs. 8 dürfen Zahlungen, sonstige Gutschriften oder Guthaben zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden…
…Vermögen Familienangehöriger, zu verschleiern. Das gesamte nach Deutschland vergebene Darlehen sowie der bis dato nicht getilgte Provisionsteilbetrag wurden daher als verdeckte Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin HR behandelt und gleichfalls außerbilanzmäßig dem Betriebsergebnis zugerechnet. Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 26. Juni…
…seinen fiktiven Berechnungen steuerpflichtige Umsätze in beträchtlicher Höhe zu verheimlichen, sich aber damit abgefunden hat. Weil ihm die Beträge unrealistisch vorgekommen sind, hat er vorerst auch nur einen Teil der Tankrechnungen in das Rechenwerk aufgenommen, um bei einer rechnerischen Überprüfung durch den Fiskus unauffällig zu…
…98). Es seien demnach im Finanzstrafverfahren regelmäßig eigene Schätzungen durchzuführen. Dabei werde im Sinne der genannten Verfahrensgrundsätze verlangt, dass im Schätzungsfall die geschätzten Beträge erst dann als bedeutsam erachtet werden dürften, wenn anzunehmen sei, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Wirklichkeit entsprechen würden…
…2 FinStrG dürfen getilgte Bestrafungen bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt und in Auskünfte an Gerichte oder andere Behörden nicht aufgenommen werden und der Bestrafte ist nicht verpflichtet, getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. Allerdings kann auch eine getilgte Vorstrafe zur…
…Umsatzsteuer für März 2001 in Höhe von € 21.608,15, wobei - wie bereits zuvor ausgeführt wurde - ein Teilbetrag in Höhe von € 166,86 bereits durch die Zahlung des Betrages von S 455.223,00 getilgt wurde. Diese Abgaben haften laut Kontoabfrage vom 22…
…die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Bestrafungen wegen aller übrigen Finanzvergehen. § 186 Abs. 4 FinStrG: Wird jemand rechtskräftig wegen eines Finanzvergehens bestraft, bevor eine oder mehrere frühere Bestrafungen wegen Finanzvergehen getilgt sind, so tritt die…
…Grundsätze dar. Verbindlichkeiten sind daher auch im Rahmen der Liquidation einer Körperschaft weiterhin anzusetzen. Dies gilt auch für noch nicht getilgte Verbindlichkeiten, diese sind im Rahmen des Abwicklungs-Endvermögens mit den zu ihrer Begleichung notwendigen Beträgen anzusetzen. Eine Ausbuchung kommt nur in Betracht, wenn Verbindlichkeiten…
…oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Es besteht in Anbetracht des Tatgeschehens kein Zweifel, dass laut den Vorstellungen des Beschuldigten die angestrebte Abgabenvermeidung auf Dauer erfolgen sollte. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer…
…2012), ersuchte der Bw um eine Aufschlüsselung, wie sich der Betrag von 1.521,11 Euro zusammensetze, um getilgte Abgabenschuldigkeiten ausschließen zu können und ersuchte bis dahin um Stundung des Betrages. Mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 teilte das Finanzamt dem Bw mit, dass zu…
…Abzug der Kosten folgendes Abwicklungsendvermögens: | (Versilbertes) Anlagevermögen | 330.000 Euro | (Versilbertes) Umlaufvermögen | 160.000 Euro | Kosten | -20.000 Euro | (Getilgte) Verbindlichkeiten | -240.000 Euro | Abwicklungsendvermögen | 230.000 Euro Im Bereich des Geldes zählen sämtliche Beträge…
…zu, dass diese Verrechnungsweisung, auf die sich der Beschuldigte bezieht, nicht rechtzeitig erteilt wurde. Auch wenn in der Selbstanzeige für Umsatzsteuer 2017 ein Betrag von € 63.751,78 genannt wurde, sind "nur" € 60.069,14 dem Finanzstrafverfahren zugrunde gelegt worden. Unstrittig steht fest…