…Stiftungszusatzurkunde wird der "Zweck der Privatstiftung" insofern erläutert und ergänzt, als der primäre Zweck es ist, den Stiftern und ihren Nachkommen als Begünstigten Zuwendungen zur Bestreitung des angemessenen Lebensunterhaltes sowie zur Erfüllung besonderer Unterhaltswünsche, Beiträge zur Ermöglichung einer jeweils angemessenen Schul-, Hochschul- und/oder Berufsausbildung…
…gerichtete unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG, sondern als eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendung zu qualifizieren ist. Verletzung von Treu und Glauben: Zum Vorbringen des steuerlichen Vertreters, dass die Abgabenbehörde der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt habe, weil vor Bescheiderlassung keine Prüfung auf Fremdüblichkeit…
…ÖStZ 2009/583, teils unter Berufung auf andere Literaturstellen;) Die Branchenkenntnis des - auf Ebene der X-GmbH wirkenden - Geschäftsführers B1 indiziert übrigens auch im besonderen Maße das Vorliegen eines gesellschaftsrechtlich veranlassten Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorganges (vgl. Pröll‚ UFS aktuell 2005/9). Die Berufungswerberin schreibt: „Dies bedeutet…
…Betrachtungsweise gem. § 21 BAO - durch verdeckte Zuwendung dem anteilsinhaberähnlich gestellten B2 zuzurechnen. (Vgl. Pröll‚ ÖStZ 2009/583;) Beachtlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die iZm dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Geschäftsvorgang stehende und nicht als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer zu einem Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten iSd §…
…die Voraussetzungen für eine verdeckte Ausschüttung in subjektiver wie in objektiver Hinsicht erwiesen. Die bisherige VwGH-Judikatur lässt erkennen, dass die gesellschaftsrechtlich veranlasste Anschaffung bzw. Herstellung einer Immobilie auf Ebene des Gesellschafters eine verdeckte Ausschüttung in Höhe der Differenz zwischen angemessenem und tatsächlich bezahltem Nutzungsentgelt…
…GrS 1/94, Punkt 4b). 4. (a) Gesellschaftsrechtlich veranlasste Forderungsverzichte bei nicht mehr voll werthaltigen Forderungen führten nach Ansicht der Lehre (vor 1997) im ersten Schritt zur Einlage der Gesellschafterforderung (s. FJ 1997, 247: Verdeckte Einlage auf die Beteiligung) und im zweiten Schritt zur Prüfung…
…Form einer betrieblich veranlassten Kapitalhingabe, eines Forderungsnachlasses oder einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Hingabe von Kapital an Körperschaften erfolgen (siehe EStR 2000 Rz 2382 bis 2388, 2452). Wird einer Körperschaft von einem ihrer Anteilsinhaber Besserungskapital im Wege einer Kapitalhingabe oder eines Forderungsnachlasses aus gesellschaftsrechtlichen Gründen zugeführt…
…der Form eines Rechtsgeschäfts Platz greifen kann. Es stellt aber nur der gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögenstransfer eine Einlage dar. Rz 2601: Verdeckte Einlagen sind alle nicht ohne weiteres als Einlagen erkennbare Zuwendungen (Vorteilseinräumungen) einer an der Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Person, die von einer dritten…
…wie sie für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen gefordert werden. Zur Beurteilung der Frage, ob eine gesellschaftsrechtlich oder schuldrechtlich veranlasste Leistungsbeziehung vorliegt, ist daher auf Ebene der Beweiswürdigung zu prüfen, ob die der Leistungsbeziehung zugrunde liegende Vereinbarung nach außen ausreichend zum Ausdruck…
…mehr Gesellschafterin war, enthalten ist, was dem von der Bw aus diesem Punkt gezogenen Schluss auf eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Maßnahme entgegensteht. Das Vorbringen, die in die Präambel aufgenommene Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Bw sowie der Punkt VI der Besserungsvereinbarung vom 27. Mai 2009 hätten…
…also Fremdkapital erreicht werden sollte. Darüber hinaus kann bei dem vorliegenden Sachverhalt durchaus von der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Eigenkapitalzufuhr ausgegangen werden. Der auflösend bedingte Forderungsverzicht ist daher gesellschaftsrechtlich veranlasst und ist ungeachtet der Bezeichnung als Darlehen als Einlage zu qualifizieren. Der Zuschuss erhöht die Anschaffungskosten…
…günstigen Bedingungen zugestehen würden, stellen wie Vorteilsgewährungen von Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter causa societas veranlasste Zuwendungen dar. Für einen Rückschluss auf das tatsächlich Bezweckte ist bei der anzustellenden vergleichenden Betrachtung nicht (bloß) auf die die Überlassung des Objektes prägenden Vereinbarungen (Mietverträge) abzustellen, sondern es ist…
…gesetzt habe, um ein relatives Wiederaufleben der Forderung zu bewirken. Der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber seiner Gesellschaft stelle hinsichtlich des werthaltigen Teils der Forderung eine verdeckte Einlage dar und hinsichtlich des nicht werthaltigen Teiles der Forderung einen steuerlichen Gewinn iSd §…
…Ausschüttungen (VwGH 28.05.2015, Ro 2014/15/0046). Eine verdeckten Ausschüttung nach § 8 Abs 2 KStG 1988 setzt eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung bei der betreffenden Körperschaft voraus: Bei den Vermögensminderungen geht es um gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Betriebsausgaben, gleichgültig, ob als "Ausgabe" mit…
…1989, 88/13/0073, zu Sponsorzahlungen im Sportbereich zum Ausdruck gebracht hat, müssen, um Zuwendungen eines Sponsors als betrieblich veranlasste Aufwendungen ansehen zu können, die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Sponsor und Sportler bzw. Sportverein von vornherein eindeutig fixiert sein. Außerdem müssen die Leistungen des Sportlers bzw…
… 8 Abs. 1 KStG sei Ausfluss des für Körperschaften geltenden Trennungsprinzips. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge wie Einlagen im Sinne des § 8 Abs.1 KStG zählten nicht zu dem steuerrelevanten Einkommen der Körperschaft und würden daher der steuerlich unbeachtlichen Gesellschaftersphäre einer Körperschaft zugeordnet. Auch nachrangige Darlehen der…
…Gewinnausschüttung2,137 (142)). Eine verdeckte Ausschüttung nach § 8 Abs. 2 KStG würde eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung bei der betreffenden Körperschaft voraussetzen: Bei den Vermögensminderungen würde es um gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Betriebsausgaben gehen, gleichgültig, ob als "Ausgabe" mit Geldabfluss oder als buchmäßige Aufwendung (z…
…damit vor. Nach dem festgestellten Sachverhalt wurde deren Zufluss bereits vor dem Jahr 2014 bewirkt, der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf die Forderungen und damit der Bereicherungswille seitens der Bf erfolgte im Streitjahr 2014. Damit sind die Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung im Streitjahr 2014 erfüllt, die…
… VwGH 23. 4. 2008, 2004/13/0106): Gesellschaftsrechtlich veranlasste überhöhte Betriebsausgaben, gleichgültig ob als "Ausgabe" mit Geldabfluss oder als buchmäßigeAufwendung (zB Dotierung einer Rückstellung), werden als "direkte verdeckte Ausschüttung" bezeichnet. Dies entspricht dem Tatbestandsmerkmal der Vermögensminderung. Verdeckte Ausschüttungen aufgrund von zu geringen (fehlenden) Betriebseinnahmen gelten…
…dass die Übertragung der Option im Jahr 1990 rein gesellschaftsrechtlich veranlasst gewesen ist. Somit gehen schon deshalb die daran anknüpfenden Überlegungen des Finanzamtes, dass die gesellschaftsrechtlich veranlasste, im Jahr 1990 erfolgte Einräumung des Optionsrechtes im Jahr 2002 zum Zufluss einer der Kapitalertragsteuer unterliegenden Zuwendung führe…