IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Manuela Fischer, den Richter Mag. Robert Posch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Ralf Artner und Mag Barbara Bindhofer-Fally in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 10. Jänner 2014 und 27…
…der Bf. im Vorlageantrag, nämlich dass die Methode des "umgekehrten Ertragswertverfahrens" ohne Berücksichtigung des Wertzuwachses nicht zur Ermittlung des "fremdüblichen Mietzinses" zur Anwendung kommen könne. Welche Überlegungen zur Annahme führen könnten, dass es keinen funktionierenden Mietenmarkt gegen könne, erschließe sich der Bf. nicht. Der Sachverständige…
…anderen sei bis Februar 2023 keine Benützungsbewilligung für die Immobilie vorgelegen. Dies sei als hinderlich für eine Vermietung an einen fremden Dritten zu beurteilen. Demzufolge habe für das Objekt kein funktionierender Mietenmarkt bestanden. Rechtliche Grundlagen und Würdigung § 2 Abs. 1 UStG 1994 lautet: Unternehmer ist…
…die jederzeit an fremde Dritte vermietet werden könnten. Unter Verweis auf ein Gutachten zur Vermietbarkeit des beschwerdegegenständlichen Objekts brachte die beschwerdeführende Partei vor, es bestehe ein funktionierender Mietenmarkt. Zudem wurde ausgeführt, dass die tatsächlich vereinbarte Miete fremdüblich sei. Das Finanzamt legte mit Vorlagebericht vom 15…
… 3. die Überlassung eines jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbaren Gebäudes zur Nutzung gegen einen Mietzins von weniger als 50% der Renditemiete/(bzw. der Marktmiete bei Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes) 3.2.2. Bloße Gebrauchsüberlassung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die ihrerseits ua auf der Judikatur…
…Der Maßstab für diesen Fremdvergleich hängt davon ab, ob es für ein Mietobjekt in der gegebenen Bauart, Größe und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, sodass ein wirtschaftlich agierender, (nur) am Mietertrag interessierter Investor Objekte vergleichbarer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichten und am Markt…
…Miete" anzustellen sei, wobei eine "abstrakte Renditeberechnung" dann gerechtfertigt sei, wenn es für das von der Beschwerdeführerin errichtete Mietobjekt keinen funktionierenden Mietenmarkt gäbe. Falls der Vorgang jedoch eine "bloße Gebrauchsüberlassung" ("erster Fall" im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 07.12.2020, Ra 2020/15…
…ausgereicht hätten, um festzustellen, ob für Mietobjekte der streitgegenständlichen Art ein funktionierender Mietenmarkt vorgelegen sei und wenn nicht, ob der tatsächliche Mietzins - nicht nur moderat - unter einer angemessenen Renditemiete liege. Mit Vorhaltsschreiben vom 09.01.2017 ersuchte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin nachzuweisen, dass für…
…Begründung auf, dass die Ermittlungen der belangten Behörde nicht ausgereicht hätten, um festzustellen, ob für Mietobjekte der streitgegenständlichen Art ein funktionierender Mietenmarkt vorlag und wenn nicht, ob der tatsächliche Mietzins - nicht nur moderat - unter einer angemessenen Renditemiete liege. Liege kein (körperschaftsteuer-)neutrales Vermögen vor, müsse…
…führendes Vermögen ist, dass es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt keinen funktionierenden Mietenmarkt gibt und der tatsächliche Mietzins - nicht nur moderat - unter einer angemessenen Renditemiete liegt (also zu niedrig ist). Ein funktionierender Mietenmarkt liegt nach Ansicht des BFG dann nicht, wenn unter Zugrundelegung…
…führendes Vermögen, dass es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt keinen funktionierenden Mietenmarkt gibt und der tatsächliche Mietzins - nicht nur moderat - unter einer angemessenen Renditemiete liegt (also zu niedrig ist). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 10.02.2016, 2013/15/0284 , ebenfalls erstmalig…
…UStG 1994 führendes Vermögen, dass es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt keinen funktionierenden Mietenmarkt gibt und der tatsächliche Mietzins - nicht nur moderat - unter einer angemessenen Renditemiete liegt (also zu niedrig ist). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 10.02.2016, 2013/15/0284…
Da ein funktionierender Mietenmarkt für Einfamilienhäuser der ggst Art von der Bf nicht nachgewiesen wurde - und es überdies nach der Rsp des VwGH in den Fällen einer vGA "an der Wurzel" nicht auf das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarkts ankommt (s etwa VwGH 21.6.2023…
…haben. Soweit in der mündlichen Verhandlung vom 17.1.2024 vorgebracht wurde, dass aus der vorgelegten Korrespondenz zwischen Geschäftsführer der Bf. und deren steuerlicher Vertretung vor Mietbeginn ein funktionierender Mietenmarkt nachgewiesen wurde, ist festzuhalten, dass aus der im Prüfungsverfahren vorgelegten E-Mail vom 23.6…
…bereits zuvor vorgelegten Gutachten und Schreiben von DI ***Gutachter*** betreffend Miete waren nicht geeignet, einen funktionierenden Mietenmarkt oder einen marktkonformen Mietzins für diese Immobilie nachzuweisen. Auf das zutreffende Schreiben des bundesweiten Fachbereichs Fachbereich Bewertung und Bodenschätzung der Finanzverwaltung vom 14.04.2015 an die belangte…
…a UStG 1994 führendes Vermögen ist, dass es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt keinen funktionierenden Mietenmarkt gibt und der tatsächliche Mietzins - nicht nur moderat - unter einer angemessenen Renditemiete liegt (VwGH 10.02.2016, 2013/15/0284). Die angemessene Renditemiete errechnet sich anhand eines…
…Der Maßstab für diesen Fremdvergleich hängt davon ab, ob es für ein Mietobjekt in der gegebenen Bauart, Größe und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, sodass ein wirtschaftlich agierender, (nur) am Mietertrag interessierter Investor Objekte vergleichbarer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichten und am Markt…
…Es handle sich bei dem von der Beschwerdeführerin errichteten Einfamilienhaus um eine "Luxusvilla", die auf die individuellen Wohnbedürfnisse von Frau *** zugeschnitten sei und für das kein funktionierender Mietenmarkt existiere. Sowohl die Wohnnutzfläche als auch die Baukosten pro m2 Wohnnutzfläche seien im Vergleich zu einem durchschnittlichen…
…Es handle sich bei dem von der Beschwerdeführerin errichteten Einfamilienhaus um eine "Luxusvilla", die auf die individuellen Wohnbedürfnisse von Frau ***Begünstigte1*** zugeschnitten sei und für das kein funktionierender Mietenmarkt existiere. Sowohl die Wohnnutzfläche als auch die Baukosten pro m2 Wohnnutzfläche seien im Vergleich zu einem…
…Das Bundesfinanzgericht verweist hinsichtlich der Angemessenheit der Miete auf die Ausführungen in der Beweiswürdigung, wonach ein funktionierender Mietenmarkt für Immobilien der vorliegenden Art seitens der Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen wurde bzw. ein solcher Markt für eine Immobilie der vorliegenden Exklusivität nicht existiert und mit der gegenständlichen…