…nunmehr strittigen Feststellungen: Herr Johannes P. war im Prüfungszeitraum auf Grund eines Beschäftigungsvertrages, der von der Firma B. Maschinenbau GmbH als "freier Dienstvertrag" bezeichnet wird, beschäftigt. Aus diesem Vertrag sowie den tatsächlichen Verhältnissen geht jedoch hervor, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses überwiegen und daraus resultierend…
Schließt der in den Niederlanden ansässige Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft mit der österreichischen Tochtergesellschaft einen freien Dienstvertrag ab, auf Grund dessen er für diese Tochtergesellschaft den Rohstoffeinkauf in Deutschland, Holland und in den USA besorgt und durchführt, dann werden die hiefür von der österreichischen Tochtergesellschaft…
…8 - freier Dienstvertrag - einschließlich Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung und an die Vorsorgekasse eingezahlte Beträge) | (341) | 11.986,64 | Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung | (270) | 1.657,91 | An Vorsorgekasse bezahlte Beiträge | (271) | 165,23 | In Rechnung gestellte USt |…
…mangelnde Bindung, überhaupt Dienstleistungen zu erbringen, die Leistungsentlohnung, die Möglichkeit der Vertretung, die mangelnde Eingliederung in den Betrieb sowie die mangelnde vorgegebene Arbeitszeit sprechen eindeutig für ein Überwiegen der selbstständigen Tätigkeit. Beweis: Freier Dienstvertrag als Muster betreffend A, Einvernahme des Berufungswerbers Name, Adresse, Name1, Adresse1…
…leicht beantworten. Insbesondere ist in diesen Fällen mitunter die Grenzziehung zwischen der Konkretisierung der Hauptleistung bei einer bloß nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Leistungspflicht durch den "Leistungsabruf", wie er bei Werkverträgen und (vor allem) freien Dienstverträgen häufig ist, und der Erteilung arbeitsrechtlich relevanter Weisungen schwierig, da eine…
…von der Bw. geführt. Bis dahin war der Gatte der Berufungswerberin (Bw.) der Betreiber desselben. Dem Finanzamt wurden im Zuge der GPLA-Prüfung für den strittigen Zeitraum "freie Dienstverträge" vorgelegt. In diesen Verträgen scheint die Bw. als Auftraggeberin der jeweiligen Mitarbeiter auf. Die Mitarbeiter des…
…einen Zustand zu umschreiben (vgl. VwGH 22.01.1986, 84/13/0015). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Dienstverhältnis besteht, kommt es nicht auf die von den Vertragsparteien gewählte Bezeichnung (Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag, etc.) an. Es genügt, wenn die ausgeübte Tätigkeit in ihrer…
… 109a Einkommensteuergesetz (z.B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) erzielt haben. Für diesen Zeitraum haben sie bisher jedoch keine Einkommensteuererklärung(en) abgegeben. Zur Klärung des steuerlichen Sachverhalts geben Sie bitte bekannt, - seit wann und für welche Auftraggeber Sie solche Leistungen erbracht und welche Entgelte Sie…
…wenn sie ungeachtet des Fehlens wenigstens einer der nach dem Berufs- oder Standesrecht geforderten Voraussetzungen von allen nach der Verkehrsauffassung unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise wesentlichen Momenten mit dem typisierten Bild des freien Berufes übereinstimmt. Die Tätigkeit muss nicht dem gesamten Tätigkeitsbereich eines Ziviltechnikers entsprechen…
…als auch darin, dass in der Gesellschafterversammlung vom 13.11.1999 (Ergänzungsgutachten der Sachverständigen im Strafverfahren, Seite 13) ein freier Dienstvertrag für den Bw einstimmig beschlossen worden war. Aus der Zusammenschau all dieser Umstände geht damit eindeutig hervor, dass der Bw sein Expertenwissen der Gesellschaft…
…folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Pensionist und bezog im Jahr 2004 neben seinen Pensionseinkünften für die Betreuung einer Sporthalle (Hallenwart) auch Einkünfte aus einem mit der AB GmbH & CoKEG geschlossenen freien Dienstvertrag…
…von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren nach § 29 Z 4 EStG 1988 führt (siehe Rz 8310), 8. sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG oder § 1 Abs. 6 B-KUVG unterliegen…
Hat ein in Österreich ansässiger Flugzeugführer mit einer deutschen Flugvermittlungsfirma einen freien Dienstvertrag im Sinn von LStR 2002 Rz 977 abgeschlossen, auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn…
…sodass ab 1. April 1999 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die Berufung gegen den Rückforderungsbescheid begründete der Bw. damit, dass das Beschäftigungsverhältnis seines Sohnes als freier Dienstvertragsnehmer zwar seit 1. März 1999 bestehe, jedoch sei dieses Beschäftigungsverhältnis vom 1. März bis Ende August 1999 unter…
…denen mit dem Entstehen der Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei (§ 9 Abs. 3 EStG) sei bereits durch die vertragliche Vereinbarung des Beendigungsanspruches im freien Dienstvertrag gegeben. Eine Wertpapierdeckung für derartige Rückstellungen sei nicht erforderlich. Ein Fehlausweis einer derartigen Rückstellung im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter den Rückstellungen…
Innerstaatliche Rechtslage: In Deutschland ansässige Personen, die in Österreich auf Grund von freien Dienstverträgen oder von Werkverträgen Vorträge halten und in Österreich mangels inländischem steuerlichen Wohnsitzes nur "beschränkt steuerpflichtig" (Steuerausländer) sind, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. einer 20%igen Abzugsteuer. Der in…
…und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung für den Geschäftsführer das Merkmal der Eingliederung ohne Zweifel gegeben. Dem Vorbringen des Vorliegens eines Rahmenvertrages für ein Jahr, welcher mehr den Merkmalen eines freien Dienstvertrages entspreche ist zu entgegnen, dass die zivilrechtliche Form…
…v. 22.1.1986, 84/13/0015). Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag, "freier Dienstvertrag" oder Werkvertrag an. Entscheidend ist, dass die ausgeübte Tätigkeit in ihrer äußeren Erscheinungsform dem "Tatbild" des …
…v. 22.1.1986, 84/13/0015). Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag, "freier Dienstvertrag" oder Werkvertrag an. Entscheidend ist, dass die ausgeübte Tätigkeit in ihrer äußeren Erscheinungsform dem "Tatbild" des …
…abgeleitet werden, dass der Schwerpunkt eindeutig auf dem Arbeitsbereich liege und somit ein Dauerschuldverhältnis vorliege), dass sich die Gesellschafter-Geschäftsführerin laut vorgelegtem "freien Dienstvertrag" verpflichtet habe, die ihr übertragenen Arbeiten zu erbringen (diese seien nach Aussage der Gesellschafter-Geschäftsführerin die Gästebetreuung, kaufmännische Verwaltung, Erstellung von…