…8.882,13 und für Kapitalertragsteuer 1-12/2012 in Höhe von € 16.757,64 (gesamt € 47.829,80) festgesetzt, da die angeführten Abgabenschuldigkeiten nicht innerhalb der Frist bis 3. Oktober 2016 entrichtet worden sind. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom 22…
…den 1. Bezirk die Berufung als unbegründet abgewiesen und darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die Säumniszuschlagspflicht nur den Bestand einer formellen, nicht jedoch einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzte. Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde habe lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber…
…1993, 90/13/0084), setzt die Säumniszuschlagspflicht NICHT den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Bei festgesetzten Abgaben besteht eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung. Wird gegen eine vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung berufen…
…Unrecht vorgeschrieben worden sei. Diese Argumentation lässt jedoch außer Acht, dass die Festsetzung eines Säumniszuschlags nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht eine tatsächliche, sondern lediglich den Bestand einer formellen Abgabenschuld voraussetzt (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240). Aus dieser Rechtslage folgt, dass es für…
…Bw. lässt aber außer Acht, dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur eine formelle Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl. VwGH 26.5.1999…
…die Festsetzung von Säumniszuschlägen kein Erfolg beschieden, weil die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl. VwGH 26…
…die Festsetzung von Säumniszuschlägen kein Erfolg beschieden, weil die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl. VwGH 26…
…verhilft der Berufung nicht zum Erfolg, weil die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl. zB VwGH 26…
…hat, ist für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht allein maßgeblich, ob die oben dargestellten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Im gegenständlichen Fall genügt der Bestand der formellen Körperschaftsteuerschuldigkeit für 1987 und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzung (vgl. VwGH 17.9.1990, 90/15/0028…
…nicht zum Erfolg, weil die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur eine formelle Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl. VwGH 26.5.1999, 99/13…
…14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es wird nur die formelle Abgabenzahlungsschuld vorausgesetzt und ist weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 TZ…
…von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 1996 bis 1998 nicht zum Erfolg, weil die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur eine formelle Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe…
…rechtskräftigen, sondern eine formelle Abgabenschuld, wie im gegenständlichen Verfahren die Umsatzsteuer des Jahres 2003 und des Jahres 2004, voraus (vgl. zB das Erkenntnis vom 30. Mai 1995, 95/13/0130). Im Fall der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind nach den ausdrücklichen Regelungen in der BAO (…
…des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren, worunter auch die Säumniszinsen zu verstehen sind, setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (vgl. VwGH 95/213/0130 vom 30. Mai 1995). Gemäß § 2 Abs…
…eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht…
…eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht…
…anhängig (RV/6100006/2022). Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich Säumniszuschlägen ist nicht auszusetzen, um den Ausgang diese Verfahrens abzuwarten, weil für die Säumniszuschlagspflicht nur der Bestand einer formellen Abgabenschuld Voraussetzung ist (VwGH 11.11.1987, 87/13/0104, 0105). Zur Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des…
…Abgabenschuldigkeit ausweist (sondern ein geringfügiges Guthaben von EUR 35,74). Damit würde der Festsetzung eines Säumniszuschlags entschiedene Rechtssache (res iudicata) entgegenstehen, sodass das Wiederaufnahmeverfahren sehr wohl für die Festsetzung des Säumniszuschlags präjudiziell ist. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Säumniszuschläge auch bei Nichtentrichtung formeller Abgabenschulden…
…rechtskräftigen Abgabenschuld nicht voraussetze, sondern nur eine formelle Abgabenschuld. Im Verfahren betreffend Aussetzungszinsen sei über die Rechtmäßigkeit jenes Abgabenbescheides, auf Grund dessen die Aussetzung bewilligt worden sei, nicht zu befinden. Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen sei die im Bescheid über die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden…
…erhobene und beim Bundesfinanzgericht noch anhängige Beschwerde vermag der gegenständlichen Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages daher nicht zum Erfolg verhelfen. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages setzt nur eine formelle Abgabenschuld voraus. Ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig oder rechtskräftig oder mit Bescheidbeschwerde angefochten ist…