…15 III, ausgefolgt am 16. Juni 2015, 2. gegen die mündliche [fernmündliche] Erweiterung der Durchsuchungsanordnung durch den Spruchsenatsvorsitzenden betreffend "Räumlichkeiten und Unterlagen" [tatsächlich: Verdacht und Beweismittel] bezüglich der C-GmbH_Co_KG, mitgeteilt am 16. Juni 2015 um 15.55 Uhr, und 3. gegen die…
…Juni 2015) bis zum Zeitpunkt der mündlichen Erteilung der Durchsuchungsanordnung betreffend die C-GmbH_Co_KG durch den Vorsitzenden des Spruchsenates um 15:55 Uhr des genannten Tages weder in Unterlagen der C-GmbH_Co_KG Einsicht genommen werden dürfen noch [hätten] diese beschlagnahmt werden…
…der Beamten vor Ort und für die Verdächtigen eine wohl unzumutbare Anreise in den Abendstunden bedeutet: Ein Zuwarten mit der Amtshandlung am genannten Ort hat sich daher tatsächlich als untunlich erwiesen. 19. Eine tatsächliche Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnungen vom 1. April 2015 bestand aber offenkundig darin…
…Team Wien 4, als Organwalter des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde sowie die fernmündliche Erweiterung der Durchsuchungsanordnung in Bezug auf die Firma X-KG bezüglich der Wohnung der Verdächtigen an der Anschrift Adresse1 und bezüglich der Geschäftsräumlichkeiten an der Anschrift Adresse2, mündlich mitgeteilt am 16.6…
…aus ihrer Sicht gegebene - Unmöglichkeit der konkreten Sichtung sämtlicher im Archiv aufgefundener Ordner im Detail nach den von der Durchsuchungsanordnung betroffenen Unterlagen heraus, weshalb nach fernmündlicher Rücksprache mit dem Spruchsenatsvorsitzenden eine Beschlagnahme der im Archiv vorgefundenen und möglicherweise gesuchte Beweismittel enthaltenden Buchhaltungsordner der E-GmbH …
…ergebe, sei ebensowenig intersubjektiv nachvollziehbar wie die Behauptung, dass der strafbestimmende Wertbetrag zwar „voraussichtlich § 33.000, nicht aber € 100.000“ übersteigen werde. Die bekämpften Durchsuchungsanordnungen seien demnach rechtswidrig, weil sich daraus nicht nachvollziehbar ableiten lässt, ob die Zuständigkeitsfrage zutreffend gelöst worden sei. […] 5…
…Z" Die Amtsbeauftragte gibt (in Zusammenhang mit der Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbefehl) zu bedenken, dass der Durchsuchungsanordnung bereits umfassende (verdachtsbegründende) Feststellungen zugrunde liegen [wie eingangs angeführt], weshalb eine Abweisung der Beschwerde beantragt werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Unter einer Hausdurchsuchung ist die Durchsuchung von Wohnungen…
…Abs. 2 FinStrG, zumal auf Grund des derzeitigen Verfahrensstandes von einer gerichtlichen Zuständigkeit nicht ausgegangen werden könne. Am 3. September 2015 erging überdies eine weitere - ergänzende - vorerst fernmündliche - Anordnung des genannten Spruchsenatsvorsitzenden mit gleichlautenden Auftrag und Begründung, nunmehr hinsichtlich folgender Orte bzw. Räumlichkeiten (Finanzastrafakt Bl…
…Fall hätte es für das weitere Verfahren genügt, dass ähnlich wie bereits in der Beschwerdesache zu FSRV/0017-G/08, FSRV/0022-G/08 die diesbezügliche Ergänzung der Durchsuchungsanordnung zumindest fernmündlich nachgeholt worden wäre. Insoweit dies unterblieben ist, war auch die gesetzte Zwangsmaßnahme mit Rechtswidrigkeit…
…30 Uhr an den Geschäftsführer der A. F., der zuvor fernmündlich vom Leiter der Amtshandlung vorinformiert worden war, zugestellt und zufolge der mit dem genannten Geschäftsführer aufgenommenen Niederschrift in der Zeit von 09:30 Uhr bis 10:00 Uhr vollzogen. In der Niederschrift begehrte F.…
…Vollzug dieses Hausdurchsuchungsbefehles auch - so aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich - unterblieben ist. Folgerichtig ordnete aber der darüber von den einschreitenden Beamten in Kenntnis gesetzte Spruchssenatsvorsitzende am 22. März 2005 offenbar fernmündlich die Durchsuchung des Lokales Y nach den Beweismitteln gegen GW mit der Abänderung an…
…mit, dass ein Hausdurchsuchungsbefehl vorliege und er in sein Büro in KB kommen solle. Die Beamten warteten das Eintreffen des HS ab. Kurze Zeit nach dem fernmündlichen Kontakt mit HS meldete sich der Genannte nochmals bei K, welche die Dienstausweise der Beamten kopieren sollte. Dieses…
…Vollzug dieses Hausdurchsuchungsbefehles auch - so aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich - unterblieben ist. Folgerichtig ordnete aber der darüber von den einschreitenden Beamten in Kenntnis gesetzte Spruchssenatsvorsitzende am 22. März 2005 offenbar fernmündlich die Durchsuchung des Lokales Y nach den Beweismitteln gegen GW mit der Abänderung an…
…mit B, in welcher nochmals diese Zustellung, aber auch die Übernahme einer Kopie einer Durchsuchungsanordnung für die Örtlichkeit XXE festgehalten ist). In der Zeit zwischen 09:45 Uhr bis 15:00 Uhr wurden nun anordnungsgemäß die Geschäftsräumlichkeiten der C-GmbH an der Anschrift XXC, von…
…F, in welcher nochmals diese Zustellung, aber auch die Übernahme einer Kopie einer Durchsuchungsanordnung für die Örtlichkeit ***4*** festgehalten ist). In der Zeit zwischen 09:45 Uhr bis 15:00 Uhr wurden nun anordnungsgemäß die Geschäftsräumlichkeiten der B-GmbH an der Anschrift XXB von Fahndungsorganen…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…geb. xxxg, die Schwiegermutter des Verdächtigen) angeordnet (genannte Durchsuchungsanordnungen). Die vom Spruchsenatsvorsitzenden angeordneten Amtshandlungen fanden nun tatsächlich am 9. Mai 2017 statt, wobei die Örtlichkeit PPP1 erst nachgereiht als letzte in der Zeit zwischen 12:50 Uhr und 16:15 Uhr von Fahndungsorganen durchsucht wurde…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…für die der Beschwerdeführer verantwortlich ist. Dazu wird auf den Bankauskunftsbescheid und die Niederschrift vom 20. März 2014 mit der Zeugin M verwiesen. Dass die Durchsuchungsanordnungen und der Bankauskunftsbescheid nicht an B gerichtet waren, entspricht der geltenden Rechtslage. Durchsuchungen können auch in Räumlichkeiten vorgenommen werden…