…bei durchgehender Tätigkeit am selben Einsatzort nur für die ersten fünf Tage möglich. Zusammenfassend ergibt sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verpflegungsmehraufwand, dass der Verpflegungsmehraufwand bei durchgehendem Einsatz am gleichen Ort während nach zumindest fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht mehr zusteht, da nach Ablauf…
…qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise. Sowohl eine mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort als auch wiederkehrende Beschäftigungen an einzelnen nicht zusammenhängenden Tagen können die Eignung eines Ortes zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung…
…im gesamten Jahr 2025 nur von 17. bis 21. November (fünf Tage) aktive (nichtselbständige) Einkünfte bezog (***Arbeitgeber 1*** GmbH). Dabei flossen ihr Bruttobezüge (Kennzahl 210) von EUR 390,51 zu. Für das gesamte restliche Kalenderjahr bezog die Bf. nur Notstandshilfe und Krankengeld während Arbeitslosigkeit. 2…
…Unstrittig ist, dass der Sohn der Bw. lediglich vom 31.10.2000 bis 3.11.2000, also fünf Tage, Präsenzdienst geleistet hat. Er wurde am 3.11.2000 "auf Grund der Einstellungsuntersuchung" aus dem Präsenzdienst entlassen. Auf Grund eines weiteren Stellungstermines wurde er schließlich am…
… 80 Abs. 1 ZollR-DG seien für nicht fristgerecht entrichtete Abgabenbeträge Säumniszinsen zu erheben, wenn die Entrichtung nicht innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der dafür gesetzten Frist erfolgt sei. Im gegenständlichen Fall wäre dies der 20. Februar 2001 gewesen. Die Säumniszinsen würden je Säumniszeitraum…
…Fahrzeug" (zB bei überlassenen Arbeitskräften, die am Firmensitz niemals tätig werdenLKW), können für Fahrten zwischen ein weiterer Mittelpunkt der Wohnung und dem Einsatzort für die Ersten fünf Tage Fahrtkosten steuerfrei ersetzt werdenTätigkeit begründet wird (VwGH 25.09.2002, 99/13/0034). Ab dem sechsten Tag…
…Tätigkeit für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeführt wurde. Daher würden die Diäten in Höhe von 1.835,99 € Werbungskosten darstellen. Der Bf legte zur Untermauerung seines Beschwerdebegehrens entsprechend korrigierte Tagesdiätenaufstellungen vor. …
…ebenso wie die dem Bw. maximal in Höhe von € 264,00 zustehenden Tagesgebühren (weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit in B. und L. nach jeweils fünf Tagen). In der dagegen eingebrachten Berufung wird ausgeführt, dass der seitens des Finanzamtes vorgenommenen rechtlichen Beurteilung hinsichtlich eines weiteren Mittelpunktes…
…mindestens einmal wöchentlich tätig wird, und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird. Der in der typisierenden Betrachtungsweise unterstellte Wegfall des sonst zu unterstellenden Verpflegungsmehraufwandes tritt also nicht schon zu Beginn der am betroffenen Ort aufgenommenen Beschäftigung ein. Werbungskosten aus dem Titel des Verpflegungsmehraufwandes stehen…
…wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (VwGH 2.8.1995, 93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird. Mittelpunkt der Tätigkeit kann aber nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen…
….... (5) Die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages gemäß Abs 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten .... zeitgerecht entrichtet hat. .... (7) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind…
…2015" bereits im Herbst 2014 hinsichtlich des Kursortes Y regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig war, die Anfangsphase von fünf Tagen jedenfalls überschritten wurde und damit einen (weiteren) Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet hat; auf Grund der Häufigkeit seiner Kurstage im Vorjahr kann davon ausgegangen werden…
…behauptet, dass ich 3 Tage pro Woche in Wien und einen Tag pro Woche in den Bundesländer bin! Natürlich habe ich mich über das amtliche Taggeld erkundigt. Er gibt eine Regelung mit fünf Tage und eine Regelung mit 15 Tage. Die Fünftageregelung gilt, wenn…
…Tagesgelder stehen daher nur für die ersten fünf Tage (23.3. bis 27.3.2011) in Höhe von insgesamt 179,00 Euro zu. Die übrigen für Paris geltend gemachten Tagesgelder in Höhe von insgesamt 262,54 Euro sind hingegen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. Von…
…und hat im Erstbescheid vom 28. Jänner 2004 lediglich Reisekosten in der Höhe von 176,50 € (für fünf Tage mal 35,3 €), in der Berufungsvorentscheidung im Schätzungswege 529,50 € (15 Reisetage mal 35,3 €) "im Zusammenhang mit gelegentlich anfallenden Reisen außerhalb…
…ersten fünf Tage, also für den 29. Mai bis 2. Juni zu. Auf Basis der Beträge "Ersatz RGV 353,60", "Diäten § 26 Z 7 451,26" und "Differenz 97,66" errechnen sich unter Bedachtnahme auf die diesen Beträgen zugrunde liegenden 23 Tage zu berücksichtigende Tagesgelder…
…Ortsgemeinde, in der man erstmals oder zuletzt vor sechs Monaten tätig geworden sei, nur in den ersten fünf Tagen der Fall. Die Werbungskosten seien daher um € 631,12 zu kürzen gewesen. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung richtet sich nur gegen die Kürzung der Werbungskosten…
…Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder bei durchgehender Tätigkeit oder bei Regelmäßigkeit nur für eine jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu. Würde innerhalb von 6 Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Einsatzort erfolgen, wäre mit der Berechnung der Anfangsphase von 5 Tagen neu zu beginnen. Wird an…
…bei beruflich veranlassten Reisen stets dann begründet, wenn ein Arbeitnehmer an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten werde oder wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde. Aufwändungen pro gefahrenem Kilometer würden in…
…Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort durchgehend tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort…