…vorgelegte Rechnungen, im Gesamtausmaß von netto öS 1.994.726,00, hätten nicht die vom UStG geforderten Inhalte (fehlender Leistungszeitraum, brachenübliche Bezeichnung der Leistung, nicht existenter leistender Unternehmer) aufgewiesen. Außerdem seien, wie im Geschäftsverkehr allgemein üblich weder Gerichtsstand, Firmenbuchnummer noch Faxnummer vermerkt gewesen. Auch habe…
…Tz. 42). EINKOMMENSTEUER A-GmbH, AR-GmbH.T Da es sich bei den beiden Firmen A-GmbH und AR-GmbH um nicht existente Unternehmen handelt (s.o.) liegen nach Ansicht des UFS eindeutig Scheinrechnungen vor. Trotz Aufforderung legte der Bw keine Grundaufzeichnungen vor. Der Ansicht…
…sondern ein anderes rechtlich existentes Unternehmen mit der Bezeichnung "Fremdunternehmen)" angeführt, auch die mit dem Vorlageantrag übermittelten Entsendemeldungen weisen als Beschäftigerbetrieb nicht die Bf sondern ebenfalls das vorgenannte andere Unternehmen mit der Bezeichnung "Fremdunternehmen" auf. Die Subunternehmen 5 hat nach eigenen Angaben Fakturen über 265…
…sich dabei aber nichts Weiteres denke. 2.3. ***15*** GmbH Bei der ***15*** GmbH handle es sich um ein rechtlich existentes Unternehmen. Kontaktperson Den Kontakt (Telefonnummer) der ***15*** GmbH hätte der Beschwerdeführer von einem anderen Bauunternehmer bekommen, der bereits mit der ***15*** GmbH zusammengearbeitet hätte…
…nennen könne, sei die Abzugsfähigkeit dieser Betriebsausgaben zu verneinen. Das gleiche gelte für die Versagung des Vorsteuerabzuges. Ein nicht existentes Unternehmen könne keine Rechnung ausstellen, die den Erfordernissen des § 11 UStG entspreche und zum Vorsteuerabzug berechtige. Zur Klarstellung führte die Betriebsprüfung noch aus, dass aufgrund…
…fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmens. Gleiches gilt, wenn die Adresse unrichtig ist. Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da die leistende EC Lüftung Kühlanlagen KG an der angegebenen Adresse „Wien" nie existent war (siehe obige Ausführungen zu den…
…Tätigkeit erforderlich gewesen wäre. Das Finanzamt nehme daher folgende rechtliche Würdigung vor: Die an die I-Ltd geleisteten Zahlungen könnten nicht nachgewiesen werden, da sie an ein nicht existentes Unternehmen (Briefkastenfirma in England, ohne Zweigniederlassung und steuerliche Erfassung in Österreich) erfolgt seien. Sie stellten daher…
…mündlichen Verhandlung) wurde nochmals eine Zusammenfassung der Ansichten des Amtsvertreters übermittelt. Darin sei im Wesentlichen nochmals auf den vorliegenden Umsatzsteuerbetrug verwiesen worden. Ebenso wurde nochmals dargestellt, dass es sich bei der involvierten Firma L um ein nicht existentes Unternehmen handeln würde. Die tatsächliche Firmenbezeichnung lt…
…zu seinem eigenen Nutzen in Österreich zu verschleiern. Seine Verantwortung stellte daher eine reine Schutzbehauptung dar und habe deshalb der Spruchsenat eine unrichtige Beweiswürdigung vorgenommen. Wenn ein Unternehmer wissentlich Vorsteuer für ein nicht mehr existentes Unternehmen geltend macht, bleibe für eine andere Verschuldensform als der…
…auf Seite 17 [Rückseite] des Arbeitsbogens) und danach der Versuch, die B-GmbH als nicht existentes Unternehmen wegzudiskutieren (unter Hinweis auf Seite 18 des Arbeitsbogens sowie Tz 2 der Niederschrift) habe scheitern müssen, verbleibe der Behörde nur noch die Konstruktion des Herr Robert L als…
…9-10/1999 | 29.10.1999 | 280.000,00 | 62/99 | 11-12/1999 | 31.12.1999 | 320.000,00 | Gesamt | | | 1.716.000,00 Bei diesem Subunternehmer handelt es sich um ein existentes Unternehmen…
…9-10/1999 | 29.10.1999 | 280.000,00 | 62/99 | 11-12/1999 | 31.12.1999 | 320.000,00 | Gesamt | | | 1.716.000,00 Bei diesem Subunternehmer handelt es sich um ein existentes Unternehmen…
…ist jedenfalls zuständig für 1. die a) Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, b) Weiterleitung und c) Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf Anträge auf Vorsteuererstattung für im Inland ansässige Unternehmer in Anwendung von Art. 18 der Richtlinie 2008/9/EG…
…Weiterbestehen einer Mitunternehmerschaft unter Hinweis auf eine Beendigung "mit Wirkung zum 1.1.2006". Liegt keine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit mehr vor, ergingen die Erledigungen an ein nicht mehr existentes Steuersubjekt und fehlte es diesen bereits deshalb an Bescheidqualität (vgl. etwa VwGH 19.9.2007…
…Gebilde handeln könnte. Es ist vielmehr erwiesen, dass es sich um ein existentes, wirtschaftlich aktives und mit aller notwendigen Infrastruktur in EU_Mitgliedstaat_A ausgestattetes Unternehmen handelt. WettveranstalterA legt die Wettquoten fest und trägt das Risiko des Erfolges oder Misserfolges der Wetten. An diesem Risiko…
…B., war kein Organ des gelöschten Unternehmens mehr und somit auch nicht befugt, den genannten Rechtsanwalt in Deutschland mit der steuerlichen Vertretung zu beauftragen. Aus dem Sachverhalt folgte, dass die angefochtenen Bescheide vom 5. und 10. Februar 2010 an ein nicht mehr existentes Rechtssubjekt bzw…
"Im Zuge der Prüfung wurde Kontrollmaterial von über 50 Firmen übermittelt. Bei all diesen Unternehmen ist die Fa. ***GX*** GmbH als Fremdleister aufgetreten. Die vorgelegten Rechnungen weisen unterschiedliche Firmenlogos auf, auf vielen dieser Rechnungen ist ein Konto der Oberbank als Geschäftsverbindung angeführt, welches niemals existierte…
…Tz. 1 der Niederschrift über die Umsatzsteuersonderprüfung - Löschung im Firmenbuch am 17.10.2000) als leistenden Unternehmer eine Vorsteuer aus den fraglichen Rechnungen nicht geltend gemacht werden, da ein infolge Löschung im Firmenbuch rechtlich nicht mehr existentes Rechtssubjekt keine Leistungen erbringen kann. Es steht somit…
…als Steuersubjekt noch existieren sollte (vgl. etwa BFG 5.1.2023, RV/7102872/2022 mit weiteren Nachweisen). Eine Kuratorbestellung setzt ein zwar handlungsunfähiges, jedoch existentes Steuersubjekt voraus. Sofern kein Abwicklungsbedarf besteht, liegt aber gar kein Rechtssubjekt mehr vor. Mangels Abwicklungsbedarf besteht auch keine Parteifähigkeit mehr…
…nicht. b) Folgerichtig fehle für die Erlassung der gegenständlichen Bescheide jedwede Grundlage, da sie sich an ein nicht existentes Steuersubjekt richten würden. c) Sämtliche Einnahmen aus der Durchführung von Buchhaltungstätigkeiten bzw. Steuererklärungen seien von Helga W für die Jahre 2001 bis 2004 ordnungsgemäß und vollständig…