…Beschwerde erledigt hat. Dass es sich dabei um eine, im Interesse des Bf. gelegene Eingabe gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 handelt, ist unbestritten. Es kommen jedoch die vom Bf. geltend gemachten Befreiungen nicht in Betracht, da es sich hier um eine Berufung…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…Bekanntgabe der Berufungsentscheidung zu (§ 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO). Innerhalb dieser Frist besteht daher weiter Vollstreckungshemmung (§ 230 Abs. 2 BAO), und fällt auch gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO kein Säumniszuschlag an. Kein anderes Ergebnis tritt ein, wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…BAO bestimmt, dass Aussetzungszinsen zu entrichten bzw. festzusetzen "sind". Da im gegenständlichen Fall der Antrag der Berufungswerberin auf Aussetzung der Einhebung vom 10. Jänner 2005 (erst) mit dem angefochtenen Bescheid vom 22. März 2006 abweisend erledigt wurde, sind auf Grund des eindeutigen Gesetzeswortlautes des § 212a…
…Bestimmungen ist, dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld …
…Hauptsache mit Berufungsvorentscheidung entschieden worden sei. Sie habe dagegen jedoch Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat erhoben und gleichzeitig einen neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung eingebracht. Es sei zwar über die Berufung entschieden worden, doch sei diese durch die Einbringung der Beschwerde nicht rechtskräftig erledigt,…
…die Berufung gegen die Festsetzung der Eingabengebühren und der Gebührenerhöhung berief der Bw. gegen den Bescheid vom 29. Oktober 2003 sinngemäß mit der Begründung, der angefochtene "Beschluss" trage weder ein Aktenzeichen, noch werde die, in der Begründung behauptete, zu Grunde liegende, angeblich erledigte Berufung bezeichnet…
…eine Festsetzung von Aussetzungszinsen vor der Erlassung des einem Aussetzungsantrag nicht stattgebenden Bescheides (bzw. im Fall einer bewilligten Aussetzung vor der Verfügung des Ablaufes) unzulässig ist. Der Hinweis der Bw. auf die noch nicht erledigte Berufung vom 25. 12. 2004 gegen die Feststellungsbescheide vom 16…
…1 BAO). Daraus folgt, dass es zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides vom 7. April 2004 keinen Einkommensteuerbescheid 1992 gab. Das Finanzamt hatte nicht das Recht, eine bereits erledigte Berufung gegen einen nicht mehr existenten Einkommensteuerbescheid 1992 abzuweisen (vgl. Ritz, BAO, 2. Auflage, § 289…
…mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Y. vom 29.4.2003 erledigte Berufung vor dem Eintritt der Verjährung der abgeleiteten Abgabe (Einkommensteuer 1989) eingebracht wurde (vgl. Ritz, a.a.O., § 209a, Tz 6). Ob dies zutrifft, lässt sich den vorliegenden Akten nicht entnehmen, zumal aus der Berufungsvorentscheidung…
…wie im Vorbescheid) und nur Räume mit einer Raumhöhe von weniger als 150 cm nicht als nutzbare Fläche anzusetzen sind. Der Verweis auf die im Juli 2003 erledigte Berufung führt zu keiner Änderung, da der Ansatz des Altbestandes nicht verändert wurde. Im Schriftsatz vom 29…
…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Somit gelte die (mit negativer Berufungsvorentscheidung vom 8. 4. 2009) erledigte Berufung wiederum als unerledigt. Säumniszuschläge seien nur dann zu entrichten, wenn die zugrunde liegenden Abgabenforderungen zu Recht bestünden. Dies sei aber aus den in der Berufung…
…gewesen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli 2006, Zl. 111, die Berufung ab. Begründend führte sie - soweit für das Beschwerdeverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat von Relevanz - aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht…
…gewesen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli 2006, Zl. 111, die Berufung ab. Begründend führte sie - soweit für das Beschwerdeverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat von Relevanz - aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht…
…gewesen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli 2006, Zl. 111 die Berufung ab. Begründend führte sie - soweit für das Beschwerdeverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat von Relevanz - aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht…
…Vertreter des Bw. die Entscheidung über die mit stattgebender zweiter Berufungsvorentscheidung vom 21. 1. 2002 erledigte Berufung vom 9. 10. 1996 gegen den Einkommensteuerbescheid 1993 vom 9. 9. 1996 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Weiters enthielt dieses Schreiben eine Berufung gegen den gemäß § 295 Abs…
…nicht entlasten. Der Aussetzungsantrag wurde mit Bescheid vom 24.2.2003 unter Hinweis auf die mit Berufungsvorentscheidung vom 17.2.2003 erledigte Berufung abgewiesen. Mit Eingabe vom "26.3.2002" (richtig: 26.3.2003) wurde gegen diesen Bescheid Berufung erhoben, in welcher der Berufungswerber behauptete…